Hilfe! Versicherung des Unfallgegners zahlt nicht!

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    • Moinsen,

      würde mich da auf nichts einlassen.

      Als Geschädigter hast Du grundsätzlich das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür übernehmen.

      Dazu wird einem auch jeder dringend raten, der sich mit der Materie auskennt, wenn er ehrlich ist.

      Leider wurde in den letzten Jahren aus dem Beruf des Schadensachbearbeiters sehr oft der des reinen Kostenreduzierers, so dass Du als Geschädigter sehr häufig über den Tisch gezogen wirst, wenn Du versuchst, die Kosten klein zu halten und netterweise auf einen Anwalt verzichtest. Die Gesellschaften, die so handeln, schädigen damit leider die gesamte Branche durch die damit steigenden Kosten - was wir dann leider alle durch steigende Prämien mitfinanzieren müssen :kotz:

      Natürlich kann man das nicht verallgemeinern, denn es gibt natürlich immer noch Versicherungen, die korrekt und fair arbeiten. Aber leider werden das immer weniger - was aber sicherlich auch ein Ergebnis der wachsenden Geiz ist geil Mentalität ist ... :noahnung:

      Gruß
      Rolf
    • Schnuffy schrieb:

      Übrigens gilt nach unserer Rechtssprechung immer der als schuldhafter Verursacher, der eine Strafe, sei es Verwarnung oder Bußgeld, bezahlt und die Versicherung muß erstmal zahlen, kann sich aber ggf vom Versicherten Geld wiederholen.
      Sorry, aber ich muß mal einhaken - das ist Blödsinn.

      Wer ein Verwarngeld zahlt, erklärt damit daß er den Unfall ganz oder teilweise verursacht hat.

      Die Schuld ist etwas völlig anderes; die Schuld kann in Deutschland kein Privatmann feststellen, auch die Polizei nicht. Ausschließlich die Gerichte stellen Schuldfragen fest.
      Unfallverursachung und Schuld sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe und dürfen nicht verwechselt oder in einen Topf geschmissen werden! Oftmals sind letztendlich beide identisch - aber nicht immer und nicht zwangsläufig.

      Das ist mein Job seit über 20 Jahren, falls sich einer fragt woher ich das weiß.

      Was die Probleme angeht die hier geschildert wurden:

      1. Laß Dir den Ablehnungsbescheid schriftlich geben. Ich kann mir nur vorstellen daß Du da was falsch verstanden hast. Die Versicherung mag (nachvollziehbarerweise) die Zahlung verzögern so lange sie weder Akteneinsicht hat noch eine Stellungsnehme ihres Versicherten. Schick der Versicherung eine Kopie der Unfallmitteilung (dies ist nicht, wie hier fälschlich dargestellt, ein "Protokoll"!). So lange der Versicherung so etwas nicht vorliegt wird sie logischerweise nicht zahlen - da könnte ja jeder kommen, eine x-beliebige Versicherung irgendeines Autos anschreiben und Geld verlangen. Die Unfallmitteilung einzureichen ist also das absolut Mindeste.

      2. Melde den Unfall DEINER Versicherung. (1. ist das vermutlich eh deine Pflicht - lies mal das Kleingedruckte in Deinem versicherungsvertrag - 2. wird Deine Versicherung Dir kostenfrei helfen, mit der gegnerischen Versicherung zu kommunizieren).

      3. Nimm Dir mal Deine Unfallmitteilung und lies sie durch. Vor allem das Kleingedruckte auf der ersten Seite ganz unter unter der Überschrift "Hilfe für Unfallopfer". Und nimm ggf. Kontakt mit der passenden dort aufgeführten Hilfsorganisation auf.

      Das alles sind Punkte die Du in wenigen Tagen abgearbeitet hast. Erst wenn Du damit nicht weiter kommst, geh zum Anwalt.
    • Moin :)

      Ich bin noch am selben Tag zu meiner Versicherung.
      Entweder hatte die 'Nette Dame' keine Lust oder keine Zeit, denn sie sagte meine Versicherung hat damit nichts zu tun da müsste ich mich selbst kümmern , und hat mir dann ein Blatt in die hand gedrückt (Zentralruf der Versicherer)
      Die Frau hat mir zumindest gesagt das sie sich bzw. meine Versicherung nicht darum kümmert -.-

      Ich glaube ernsthaft das einfach nur viele Unfähige leute dort arbeiten -.-
      Ich hab das auch noch im Kopf das ich sowas meiner Versicherung melde :(

      Naja ich habe die Unfallmitteilung bereits 1 Tag später von der arbeit aus zur Versicherung des Gegners gefaxt.

      Ich werde euch berichten sobald sich was tut :)
    • Ich warte auch

      Will nur kurz meinen Fall schildern.
      passt zum Thema.
      Im September 2015 ist mir jemand aufgefahren.
      Ich habe gestanden, der Fahrer des hat alles zugegeben und dies auch seiner Versicherung gemeldet.
      Ich, aufgrund schlechter Erfahrungen zum Anwalt.
      Der fordert die gegnerische Versicherung auf, die Reagiert erst garnicht.
      Nach dem zweiten schriftlichen Anschreiben des Anwaltes, teilt diese mit, das Fahrzeug sei ja am Tage zuvor verkauft worden und sie sei nicht zuständig......
      Mein Anwalt verweist auf die Nachversicherungspflicht und legt eine Mitteilung der Zulassungsstelle bei.
      Nun reagiert die Versicherung und bezweifelt aufgrund der im Unfallprotokoll geschätzten Schadenshöhe meine ärztlich bestätigten Verletzungen.
      Jedoch lag bereits ein Gutachten über das wahre Ausmaß der Schadenshöhe vor.
      Wieder einigen Schreibverkehr mit meinem Anwalt.
      Nun möchte die Versicherung Akteneinsicht.
      Da dies in Berlin bekanntlich länger dauert, weißt mein Anwalt die Versicherung darauf hin, dass diese Auskunft die Versicherung nicht von ihrer Zahlungspflicht entbindet.
      Keine Antwort......
      Mein Anwalt fordert nun konkret den gesamten Schaden inklusive Schmerzensgeld....
      Keine Antwort.....
      Div. schriftliche Mahnungen meines Anwaltes werden ignoriert...
      Am 07.01.2016 reicht mein Anwalt Klage beim Gericht ein!
      Wir haben jetzt einen Termin am 28.11.2016!!!!!
      Geld habe ich bisher nicht gesehen und den Gutachter durfte ich inzwischen auch schon bezahlen (500,-€) da diese Kosten nicht von der Rechtsschutz gedeckt sind!
      Von meiner Selbstbeteiligung zur Rechtsschutz will ich nicht reden......

      Na mal sehen wie das Ausgeht, ich werde berichten...
    • Warum sollte die eigene Versicherung dies tun wenn eine andere zur Zahlung verpflichtet ist. Ich habe damals auch den Gutachter und den Abschleppdienst vorab bezahlen dürfen. Auch die Anschaffungskosten des nachfolgenden Fahrzeuges durfte ich vorlatzen. Ohne Androhung einer Klage, hat meine gegnerische Versicherung auch nicht gezahlt. Von daher: shit happens.
      Logenplatzinhaber in der Ignorliste :lol:
    • Onkelho kann mich verbessern, aber ein Magentis1 wird doch seit mehr als 10 Jahren nicht mehr hergestellt. Warum sollte man ein so altes Auto denn Vollkasko versichern ?
      Mit Sicherheit nicht, um den genannten Fall damit abzusichern ...
      Gruss Rudi C
      DeluxeWeissMetallic, Navi-Paket ausgebaut, LED-Fussraumbeleuchtung - drei Varianten schaltbar , Schmutzfänger vorne/hinten, PDC vorne, FSR14,
      Soundsystem 1500 WRMS, HU=S100, HT=A25.g, TMT=A165.g, SUB=SQX12, 4K=XL150c4, 1K=SPL1800c1 (Witson S100 Navi, AndrianAudio, Gladen)

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    • Wenn die Verschuldensfrage klar ist, kannst Du - nach vorheriger Ankündigung an die zahlungsunwillige Versicherung nebst Fristsetzung - zur Abhilfe auch einen Überbrückungskredit für Unfallfolgekosten in Anspruch nehmen und die Finanzierungskosten problemlos als weitere Schadensforderung geltend machen. Ebenso kannst Du den Fahrzeugschaden alternativ zunächst über die KASKO regulieren lassen und die dort anfallende SB sowie den entstehenden Beitragsschaden aus der Rückstufung berechnen lassen und als weitere Schadensfolge geltend machen. Beides ist übliches "Tagesgeschäft" bei Unfallregulierungen. Selbst wenn eine Mitschuld im Prozess festgestellt werden sollte, bekommst Du dann zumindest einen Teil dieser Folgekosten erstattet.

      Aber Du hast ja schon einen Anwalt - der muss Dich eigentlich umfassend dazu beraten können...
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