Aufkleber Innenraum Sonnenblende Beifahrer

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    • Auch wenn die Hinweise auf der Sonnenblende hässlich sind, diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Steht in der StVZO. Ob mit dem Entfernen ein Verlust der Zulassung etc. verbunden ist, keine Ahnung.

      StVZO §35a Absatz 8:
      Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.
    • Nikolas schrieb:

      Hab mal irgendwo gelesen, dieser Aufkleber wäre TÜV relevant. Ob ein Prüfer darauf achtet, keine Ahnung
      Danke. Habe ich nicht gewußt und auch nicht gedacht. Dann bleibt das wirklich große und hässliche Teil dran.

      Ole schrieb:

      Auch wenn die Hinweise auf der Sonnenblende hässlich sind, diese sind gesetzlich vorgeschrieben
      Danke Ole, hässlich ist stark untertrieben. <X
      Ganz liebe Grüße
      Rainer *klatschen*

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