Hallo, bitte nicht wundern, es ist ein etwas seltsames Thema, was mich gerade berührt.
In kleiner Runde haben wir über alltägliche Sachen zum Thema Auto diskutiert und sind auf eine interessante Frage gestoßen und keiner von uns hatte wirklich absolut sichere Informationen, also alle mal irgendwo nachgelesen. Aber wir sind uns hier immer noch nicht sicher, was geht und was nicht geht.
Damit überhaupt klar wird, wo unser "Problem" liegt, schildere ich es einfach an meinem Ceed als Beispiel:
Für den aktuellen Ceed gibt es ja zwei 17''-Alufelgen ab Werk, die eine für den Spirit/Platinum und die andere für den GT-Line. Wenn ich das richtig sehe, dann sind das beides Felgen 7,0Jx17/ET53 und beide werden mit 225/45R17 geliefert (soll egal sein ob 91V oder 91W).
Jetzt kommt die spannende Frage: Kann ich beide Felgen gemischt fahren? Also vorne die Platinum und hinten die GT-Line? Weil das doof aussieht, wäre es ja schick, wenn ich die GT-Line-Felgen auf der rechten Seite und die Spirit/Platinum-Felgen auf der linken Seite montieren würde. Aber ist das erlaubt?
Ich habe weder für die eine noch die andere Felge ein Gutachten oder eine Deklaration. Die wäre aber interessant, denn bei den allermeisten Felgen, die man im Handel kaufen kann, steht ja dann, daß sie für ein bestimmtes Fahrzeug zwar zugelassen sind, aber da steht dann etwas von kompletter Satz-Montage, also alle vier Felgen auf dem Fahrzeug müssen dann eben das Modell X-Y sein.
Aber bei Serien-Felgen gibt es diese Einschränkung vielleicht nicht.
Eine ganze Menge Leute hat alle möglichen Vorschriften gelesen und nix gefunden. Zu den Felgen steht da eigentlich überhaupt nichts, nur zur Bereifung. Aber ein Problem mit der Bereifung gibt es im konkreten Fall nicht, da vier identische Reifen (also gleiches Modell und gleiche Dimension etc.) montiert werden, aber eben auf zwei unterschiedliche Felgenmodelle (die aber gleich groß sind). Also StVO und StVZO sagen nichts dazu aus und die TÜV/Dekra-Experten haben uns noch mehr verwirrt ("Frag zwei Leute und erhalte drei Meinungen").
Die sahen nur Probleme, wenn Stahlfelgen und Alufelgen auf einem Fahrzeug montiert werden sollen. Ach ja, im Notfall geht alles: Stahl-Ersatzrad bei Reifenschaden am Auto, was vier Alufelgen hat. Aber das ist eben Notfall für die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt und ähnliches.
Klar, im Ernstfall bin ich seit drei Jahren auf dem Weg zum Reifenhändler, aber eine "korrekte Lösung" sieht irgendwie anders aus. Außerdem vergleicht keiner, ob ich rechts und links das selbe Felgenmodell montiert habe, solange die nicht völlig anders aussehen. Aber ich will keine illegale Sachen, deswegen wäre mir eine klare rechtliche Position lieber.
Ihr fragt euch vielleicht, warum wir über so ein seltsames Thema lange rumdiskutiert haben. Ganz einfach: Nachbar A und Nachbar B fahren fast das gleiche Auto und beide haben innerhalb von wenigen Wochen es geschafft, sich jeder eine Alufelge zu ruinieren. Nachkauf unmöglich bzw. so teuer wie vier neue Alufelgen. Deswegen wollen beide ihre drei übriggebliebenen Alufelgen verkaufen an Nachbar C, der auch quasi das gleiche Auto fährt. Nachbar C hat also für zwei Kästen Bier (ja, etwas teurer wird es schon) sechs "neue" Alufelgen, aber eben zwei Modelle. Da wäre es sehr praktisch, wenn er die seitenweise montieren dürfte. Außerdem hat er von jedem Felgenmodell dann sogar eine Ersatzfelge. Also schon eine gute Position. Aber die Frage ist: Erlaubt oder nicht erlaubt?
Vielleicht hat ja einer den Durchblick und kann uns erleuchten.
Oder ein paar gute Links, falls das Thema schon mal irgendwo sachkundig behandelt wurde. Bei Motor-Talk etc. hab ich nix gefunden, was wirklich belastbar wäre.
Viele Grüße
Rajiv
In kleiner Runde haben wir über alltägliche Sachen zum Thema Auto diskutiert und sind auf eine interessante Frage gestoßen und keiner von uns hatte wirklich absolut sichere Informationen, also alle mal irgendwo nachgelesen. Aber wir sind uns hier immer noch nicht sicher, was geht und was nicht geht.
Damit überhaupt klar wird, wo unser "Problem" liegt, schildere ich es einfach an meinem Ceed als Beispiel:
Für den aktuellen Ceed gibt es ja zwei 17''-Alufelgen ab Werk, die eine für den Spirit/Platinum und die andere für den GT-Line. Wenn ich das richtig sehe, dann sind das beides Felgen 7,0Jx17/ET53 und beide werden mit 225/45R17 geliefert (soll egal sein ob 91V oder 91W).
Jetzt kommt die spannende Frage: Kann ich beide Felgen gemischt fahren? Also vorne die Platinum und hinten die GT-Line? Weil das doof aussieht, wäre es ja schick, wenn ich die GT-Line-Felgen auf der rechten Seite und die Spirit/Platinum-Felgen auf der linken Seite montieren würde. Aber ist das erlaubt?
Ich habe weder für die eine noch die andere Felge ein Gutachten oder eine Deklaration. Die wäre aber interessant, denn bei den allermeisten Felgen, die man im Handel kaufen kann, steht ja dann, daß sie für ein bestimmtes Fahrzeug zwar zugelassen sind, aber da steht dann etwas von kompletter Satz-Montage, also alle vier Felgen auf dem Fahrzeug müssen dann eben das Modell X-Y sein.
Aber bei Serien-Felgen gibt es diese Einschränkung vielleicht nicht.
Eine ganze Menge Leute hat alle möglichen Vorschriften gelesen und nix gefunden. Zu den Felgen steht da eigentlich überhaupt nichts, nur zur Bereifung. Aber ein Problem mit der Bereifung gibt es im konkreten Fall nicht, da vier identische Reifen (also gleiches Modell und gleiche Dimension etc.) montiert werden, aber eben auf zwei unterschiedliche Felgenmodelle (die aber gleich groß sind). Also StVO und StVZO sagen nichts dazu aus und die TÜV/Dekra-Experten haben uns noch mehr verwirrt ("Frag zwei Leute und erhalte drei Meinungen").
Die sahen nur Probleme, wenn Stahlfelgen und Alufelgen auf einem Fahrzeug montiert werden sollen. Ach ja, im Notfall geht alles: Stahl-Ersatzrad bei Reifenschaden am Auto, was vier Alufelgen hat. Aber das ist eben Notfall für die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt und ähnliches.
Klar, im Ernstfall bin ich seit drei Jahren auf dem Weg zum Reifenhändler, aber eine "korrekte Lösung" sieht irgendwie anders aus. Außerdem vergleicht keiner, ob ich rechts und links das selbe Felgenmodell montiert habe, solange die nicht völlig anders aussehen. Aber ich will keine illegale Sachen, deswegen wäre mir eine klare rechtliche Position lieber.
Ihr fragt euch vielleicht, warum wir über so ein seltsames Thema lange rumdiskutiert haben. Ganz einfach: Nachbar A und Nachbar B fahren fast das gleiche Auto und beide haben innerhalb von wenigen Wochen es geschafft, sich jeder eine Alufelge zu ruinieren. Nachkauf unmöglich bzw. so teuer wie vier neue Alufelgen. Deswegen wollen beide ihre drei übriggebliebenen Alufelgen verkaufen an Nachbar C, der auch quasi das gleiche Auto fährt. Nachbar C hat also für zwei Kästen Bier (ja, etwas teurer wird es schon) sechs "neue" Alufelgen, aber eben zwei Modelle. Da wäre es sehr praktisch, wenn er die seitenweise montieren dürfte. Außerdem hat er von jedem Felgenmodell dann sogar eine Ersatzfelge. Also schon eine gute Position. Aber die Frage ist: Erlaubt oder nicht erlaubt?

Vielleicht hat ja einer den Durchblick und kann uns erleuchten.
Oder ein paar gute Links, falls das Thema schon mal irgendwo sachkundig behandelt wurde. Bei Motor-Talk etc. hab ich nix gefunden, was wirklich belastbar wäre.
Viele Grüße
Rajiv