rechtliche Fragen zu Felgen

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    • rechtliche Fragen zu Felgen

      Hallo, bitte nicht wundern, es ist ein etwas seltsames Thema, was mich gerade berührt.

      In kleiner Runde haben wir über alltägliche Sachen zum Thema Auto diskutiert und sind auf eine interessante Frage gestoßen und keiner von uns hatte wirklich absolut sichere Informationen, also alle mal irgendwo nachgelesen. Aber wir sind uns hier immer noch nicht sicher, was geht und was nicht geht.

      Damit überhaupt klar wird, wo unser "Problem" liegt, schildere ich es einfach an meinem Ceed als Beispiel:
      Für den aktuellen Ceed gibt es ja zwei 17''-Alufelgen ab Werk, die eine für den Spirit/Platinum und die andere für den GT-Line. Wenn ich das richtig sehe, dann sind das beides Felgen 7,0Jx17/ET53 und beide werden mit 225/45R17 geliefert (soll egal sein ob 91V oder 91W).
      Jetzt kommt die spannende Frage: Kann ich beide Felgen gemischt fahren? Also vorne die Platinum und hinten die GT-Line? Weil das doof aussieht, wäre es ja schick, wenn ich die GT-Line-Felgen auf der rechten Seite und die Spirit/Platinum-Felgen auf der linken Seite montieren würde. Aber ist das erlaubt?

      Ich habe weder für die eine noch die andere Felge ein Gutachten oder eine Deklaration. Die wäre aber interessant, denn bei den allermeisten Felgen, die man im Handel kaufen kann, steht ja dann, daß sie für ein bestimmtes Fahrzeug zwar zugelassen sind, aber da steht dann etwas von kompletter Satz-Montage, also alle vier Felgen auf dem Fahrzeug müssen dann eben das Modell X-Y sein.
      Aber bei Serien-Felgen gibt es diese Einschränkung vielleicht nicht.

      Eine ganze Menge Leute hat alle möglichen Vorschriften gelesen und nix gefunden. Zu den Felgen steht da eigentlich überhaupt nichts, nur zur Bereifung. Aber ein Problem mit der Bereifung gibt es im konkreten Fall nicht, da vier identische Reifen (also gleiches Modell und gleiche Dimension etc.) montiert werden, aber eben auf zwei unterschiedliche Felgenmodelle (die aber gleich groß sind). Also StVO und StVZO sagen nichts dazu aus und die TÜV/Dekra-Experten haben uns noch mehr verwirrt ("Frag zwei Leute und erhalte drei Meinungen").
      Die sahen nur Probleme, wenn Stahlfelgen und Alufelgen auf einem Fahrzeug montiert werden sollen. Ach ja, im Notfall geht alles: Stahl-Ersatzrad bei Reifenschaden am Auto, was vier Alufelgen hat. Aber das ist eben Notfall für die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt und ähnliches.
      Klar, im Ernstfall bin ich seit drei Jahren auf dem Weg zum Reifenhändler, aber eine "korrekte Lösung" sieht irgendwie anders aus. Außerdem vergleicht keiner, ob ich rechts und links das selbe Felgenmodell montiert habe, solange die nicht völlig anders aussehen. Aber ich will keine illegale Sachen, deswegen wäre mir eine klare rechtliche Position lieber.

      Ihr fragt euch vielleicht, warum wir über so ein seltsames Thema lange rumdiskutiert haben. Ganz einfach: Nachbar A und Nachbar B fahren fast das gleiche Auto und beide haben innerhalb von wenigen Wochen es geschafft, sich jeder eine Alufelge zu ruinieren. Nachkauf unmöglich bzw. so teuer wie vier neue Alufelgen. Deswegen wollen beide ihre drei übriggebliebenen Alufelgen verkaufen an Nachbar C, der auch quasi das gleiche Auto fährt. Nachbar C hat also für zwei Kästen Bier (ja, etwas teurer wird es schon) sechs "neue" Alufelgen, aber eben zwei Modelle. Da wäre es sehr praktisch, wenn er die seitenweise montieren dürfte. Außerdem hat er von jedem Felgenmodell dann sogar eine Ersatzfelge. Also schon eine gute Position. Aber die Frage ist: Erlaubt oder nicht erlaubt? :noahnung:

      Vielleicht hat ja einer den Durchblick und kann uns erleuchten.
      Oder ein paar gute Links, falls das Thema schon mal irgendwo sachkundig behandelt wurde. Bei Motor-Talk etc. hab ich nix gefunden, was wirklich belastbar wäre.

      Viele Grüße

      Rajiv
    • Hallo, es ist auch zu beachten ob die Felgen für die jeweilige Ausstattungsvariante seitens des Herstellers bei Original Felgen auch Homologiert sind.
      Das Problem hatte ich mal bei einen meiner ehemaligen Autos gehabt. Da hatte ich auch Original Felgen mit den gleichen Parametern aber eben aus einer anderen Ausstattungsvariante montiert für die es aber seitens des Herstellers keine Homologation gab.
      Bei der Dekra damals die Aussage das eben auch unter anderen mit der Traglast der Felgen Reifenkombination zusammen hängt, da unterschiedliche Ausstattungen auch unterschiedliche Gewicht des Autos beinhalten. Dadurch müsste man dann eine Einzelabnahme machen lassen.
      Keine Garantie meinerseits für die Aussage des Prüfers damals, da dieses Ressort nicht mein Fachgebiet ist. Aber es hörte sich für mich zumindest schlüssig an.
      LG
    • Danke für die Rückmeldungen, da sind doch gleich ein paar Sachen dabei, die man in die Überlegungen mit einbeziehen kann.

      Hab mich mal etwas schlau gemacht und bin doch erstaunt, was es für unterschiedliche Gewichte bei Felgen gibt. Ein Reifen für meinen Ceed (225/45 R17) wiegt ca. 10kg bis 10,5kg, egal welches Fabrikat. Aber bei den Felgen ist die Bandbreite geradezu riesig, das geht ja bei 17" bei 7kg los und geht bis 14kg. Das sind dann Unterschiede, die ich auch nicht mit gutem Gefühl links und rechts haben will. Müßte man also im konkreten Fall mal herausfinden, was die jeweilige Felge wiegt. Bauchgefühl wäre bei mir, bis 10% Unterschied okay, alles was größer ist, läßt mich dann doch stark grübeln. Hab irgendwo mal einen Beitrag in einem Forum gelesen, da ging es um eine Stellungsnahme des BRV (Bundesverband der Reifenhändler), die besagen würde, daß es egal wäre, ob man rechts und links unterschiedliche Alufelgen montiert; finde ich aber leider nicht wieder, war sowieso nicht "gerichtsfest". Wobei mir nicht wohl wäre, wenn ich links eine 8kg-Felge und rechts eine 12kg-Felge drauf hätte. Vorne-hinten sollte kein Problem sein, weil es ja Fahrzeuge gibt, die da schon serienmäßig unterschiedliche Räder haben (ich denke an das Designwunder Smart).
    • Moin,

      der Unterschied bei den Gewichten hängt meiner meinung nach auch von den "Radlasten" ab, Beispiel hier Ceed Ceed GT, vermutlich benötigt der GT eine Felge mit höherer Radlast, da zb das Achsgewicht vorne höher sein könnte als das vom Ceed. Daher darf man vermutlich die Ceed Felgen nicht auf dem Ceed GT fahren usw. Radlast, verusch mal für den Carnival 2 eine passende 17er Felge zu finden, da ist die Auswahl sehr klein aufgrund der Radlasten, glaube der brauchte damals mindestens 700 kg Radlast pro Felge..

      Gruß
      Axel
    • Moin.

      Also in deiner EG Betriebserlaubnis stehen mit Sicherheit die Felgen drin, die zum Fahrzeug (Ausstattungsvariante) gehören. Machst du jetzt auf den Spirit 4 gleiche GT-Line Felgen, fällt es nicht auf (gleiche Felgenmaße vorausgesetzt).

      Machst du aber 2 links und 2 rechts ist vorne/hinten wird jeder Prüfer bei der Hauptuntersuchung nachlesen. Denkbar wäre es beim TÜV so abnehmen zu lassen, mit Sicherheit auch möglich (wieder gleiche Felgenmaße vorausgesetzt).

      Aber wenn doch mal jemand genauer nachschaut (wenn nicht so eingetragen), wird es eventuell bei Unfall oder ggf. Diebstahl einer Felge Probleme machen.

      Hoffe konnte dir etwas weiterhelfen.
      LG
    • Es ist einige Zeit vergangen, aber trotzdem will ich noch eine kurze Rückmeldung geben.
      Leider können wir das hier in meiner Runde nicht mehr durchexerzieren, weil nun doch einer der zwei ursprünglichen "Felgenlieferanten-Nachbarn" abgesprungen ist, denn er hat bei eBay-Kleinanzeigen doch noch Ersatz für seine ramponierte Alu-Felge gefunden. Freut mich für ihn, aber für unseren Plan ist dies das Ende.
      Obwohl ich noch einige Leute bei der Dekra angespitzt hatte, kam da aber auch keine hundertprozentig belastbare Aussage zurück. Grundtenor ist, daß man es eintragen lassen sollte und bei relativ geringen Gewichtsunterschieden der beiden Felgenmodelle dies auch gemacht werden würde. Durch die Blume bekam ich gesagt, daß es hilfreich wäre, wenn beide Felgenmodelle rein optisch nicht sonderlich unterschiedlich aussehen würden (was ich für eine mehr oder weniger offizielle Stellungnahme schon ein wenig wunderlich fand). Auch kam keine genaue Zahl, wie groß der Gewichtsunterschied sein dürfte, also ob max. 10% oder eben 40%. Wie schon eingangs erwähnt, gilt das Motto "Frage zwei Leute und erhalte drei Antworten". Niemand konnte mir aber eine rechtliche Grundlage nennen, also ein Musterurteil eines Präzedenzfalles oder eine Verwaltungsvorschrift oder ein internes Mustergutachten (StVO und StVZO geben sowieso nix her zum Felgenthema). Irgendwie schade. Ich hätte das Thema gerne geklärt, weil ich eben es für praxisnah halte, daß man an zwei verschiedene ähnliche (und gleichgroße) Felgenmodelle kommt; gerade für einen Zweiträdersatz ja nicht unwahrscheinlich. Ach so, fast vergessen, einige TÜV-/Dekra-Leute kannten dieses BRV-Schreiben und haben deswegen auch schon verschiedene Alu-Felgen (immer gleiche Dimension auf allen vier Rädern) eingetragen (in einem Fall sogar mehr als zwei Felgen auf einem Kfz, was dann klar bedeutet, daß da links und rechts verschiedene Alu-Modelle in gleicher Größe gestattet wurden).

      Rajiv