Verhältnis zwischen der Garantie von Kia und der Vertragswerkstatt

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    • Verhältnis zwischen der Garantie von Kia und der Vertragswerkstatt

      Guten Abend alle zusammen,
      aus aktuellem Anlass hätte ich mal eine Frage an euch:
      Wie sieht das Verhältnis zwischen der Garantie von Kia und der Vertragswerkstatt aus?
      Als Beispiel:
      Der Kunde kommt mit einem Garantiefall zur Autowerkstatt. Die Reparatur erfolgt nun mangelhaft.
      Wäre jetzt die Autowerkstatt als Erfüllungsgehilfen anzusehen (KIA gibt den Auftrag und bezahlt dies) wäre dies anders zu bewerten als wenn die Autowerkstatt eigenständig wäre und nur die Kosten der Reparatur von Kia zurückbekommt.
      Bei der ersten Variante Anspruch sowohl gegen die Autowerkstatt als auch gegen Kia und bei der anderen nur gegenüber der Autowerkstatt.
      Wisst ihr es vielleicht oder sehe ich etwas falsch?
    • Ich sehe das so (ich bin allerdings kein Rechtsanwalt und erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit):

      Die Garantie ist eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung mit Kia. Kia hat ein Angebot über die kostenlose Garantie gemacht und mit dem Kauf habe ich das Angebot angenommen. Beim Kauf habe ich dann als Bestätigung die Garantieerklärung von Kia erhalten. Damit besteht ein direkter Vertrag mit Kia. Damit ist Kia auch für dien Erfolg der Nachbesserung verantwortlich (im Rahmen der Garantie). Anders ist es mit Gewährleistungsmängeln. Hier ist immer der Verkäufer des Fahrzeugs in der Haftung. Im Normalfall genau das Autohaus, wo das Fahrzeug gekauft wurde.
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    • Moin,

      Problem dabei, wurde eine Garantie mangelhaft ausgeführt, so wird KIA auch keine andere Werkstatt mit einer erneuten Reparatur beauftragen, da sie schon die Kosten für die erste Garantiereparatur übernommen haben und somit die Werkstatt, die mangelhaft gearbeitet hat, dafür zuständig ist.

      Abwicklung der Garantie, je nach Kosten, wird ein Garantieantrag vorab bei KIA gestellt, zwecks Kostenübernahme durch KIA bzw Zusage von KIA für die Durchführung der Reparatur, das kann leider das eine oder andere Mal auch etwas länger dauern. Kleinfälle (ich sag jetzt einfach mal lose Innenverkleidung) kann die Werkstatt durchführen, bevor die Zusage seitens KIA da ist.

      Gruß
      Axel
    • natürlich hat der Garantiegeber (KIA) was damit zu tun.
      Die Werkstatt ist nur der Erfüllungsgehilfe des Garantiegebers KIA, wenn diese Werkstatt "Murks" baut, dann ist die Garantieleistung von KIA nicht erfüllt. Wie KIA das dann regelt (andere Werkstatt, Nachbesserung, ..) bleibt denen überlassen.
      Der Endkunde muss nur seine Forderung auch stellen, auch für die Annahme dieser Forderungen kann KIA wieder Werkstätten beauftragen. Es ändert aber nichts daran, dass KIA die versprochene Leistung erfüllen muss.