Guten Abend alle zusammen,
aus aktuellem Anlass hätte ich mal eine Frage an euch:
Wie sieht das Verhältnis zwischen der Garantie von Kia und der Vertragswerkstatt aus?
Als Beispiel:
Der Kunde kommt mit einem Garantiefall zur Autowerkstatt. Die Reparatur erfolgt nun mangelhaft.
Wäre jetzt die Autowerkstatt als Erfüllungsgehilfen anzusehen (KIA gibt den Auftrag und bezahlt dies) wäre dies anders zu bewerten als wenn die Autowerkstatt eigenständig wäre und nur die Kosten der Reparatur von Kia zurückbekommt.
Bei der ersten Variante Anspruch sowohl gegen die Autowerkstatt als auch gegen Kia und bei der anderen nur gegenüber der Autowerkstatt.
Wisst ihr es vielleicht oder sehe ich etwas falsch?
aus aktuellem Anlass hätte ich mal eine Frage an euch:
Wie sieht das Verhältnis zwischen der Garantie von Kia und der Vertragswerkstatt aus?
Als Beispiel:
Der Kunde kommt mit einem Garantiefall zur Autowerkstatt. Die Reparatur erfolgt nun mangelhaft.
Wäre jetzt die Autowerkstatt als Erfüllungsgehilfen anzusehen (KIA gibt den Auftrag und bezahlt dies) wäre dies anders zu bewerten als wenn die Autowerkstatt eigenständig wäre und nur die Kosten der Reparatur von Kia zurückbekommt.
Bei der ersten Variante Anspruch sowohl gegen die Autowerkstatt als auch gegen Kia und bei der anderen nur gegenüber der Autowerkstatt.
Wisst ihr es vielleicht oder sehe ich etwas falsch?