Garantie- und Serviceheft

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    • Wäre interessant was da überhaupt gilt. Die Garantiebestimmungen, die ich mit dem Produkt (Auto) erhalten habe, oder die, die auf der KIA-Homepage stehen. Weil die können sich ja laufend ändern und man hat keinen Beweis was zu welchem Zeitpunkt gegolten hat. Und wenn man nicht "online" geht, bekommt man Änderungen überhaupt nicht mit.
      Der Konsumentenschutz schreibt dazu:
      Die Garantieerklärung ist dem Verbraucher – auf Verlangen – schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger (Diskette, CD-Rom) bekannt zu geben.
      Eine Garantieerklärung auf einer Web-Site eines Unternehmens ist kein "dauerhafter Datenträger", weil diese Web-Site vom Unternehmen jederzeit geändert werden kann.
    • Das Problem ist, dass sich Wartungsvorschriften durchaus ändern können.
      So wurde z.B. beim Sharan mal das Intervall für den Zahnriemenwechsel verkürzt, nachdem es zu zahlreichen Motorschäden infolge gerissener Riemen gekommen war. Allerdings muss der Hersteller seine Kunden entsprechend informieren.
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • Ist irgendwo definiert wie diese "Information" erfolgen muss damit sie rechtsgültig wird? Genügt es, dass der Hersteller die z.B. im Internet veröffentlicht? Ich als Käufer muss mich also ständig informieren ob die Bedingungen so wie sie mir mit der Kaufsache übergeben wurden und damit Vertragsbestandteil sind, noch gelten? Oder muss der Hersteller von mir eine Bestätigung der Kenntnisnahme der Änderung einholen?
      Werden AGBs geändert (z.B. bei der Bank, bei Versicherungen) muss ich der Änderung ja auch aktiv zustimmen. Wenn der Vertragspartner meine Zustimmung nicht hat, gelten für mich die alten Bedingungen weiterhin (oder er kündigt meinen Vertrag). Dass Garantiebedingungen ohne nachweisbare Kenntnisnahme einseitig rechtsgültig geändert werden können kann ich mir nicht vorstellen.
    • Hab jetzt diese Stellungnahme eines Anwalts zu geänderten Garantiebedingungen gefunden:
      "Es gelten nur die Bedingungen, die bei Vertragsschluss vorgelegen und Vertragsbestandteil geworden sind. Spätere Änderungen sind nur dann gültig, wenn Sie von beiden Seiten akzeptiert werden. Das liegt hier nicht vor."

      Also Serviceintervall lt. Garantiebedingungen ursprünglich 30.000 km. Nachträgliche Änderung durch KIA auf 15.000 km. DaChriz189 hat dieser Änderung nie zugestimmt da sie ihm nicht bekannt war. Eintritt eines Garantiefalls z.B. 20.000 km nach dem letzten Service. KIA darf die Garantiereparatur nicht ablehnen da für DaChriz189 noch die alten Garantiebedingungen gelten.

      Ohne Gewähr.
    • Ich habe jetzt gerade kein Heft zur Hand, aber was steht denn in den Garantiebedingungen drin?
      Sind dort wirklich die konkreten Wartungsintervalle genannt? Oder steht dort sinngemäß etwas von "Die jeweils aktuellen Wartungspläne sind einzuhalten."?

      Allerdings müsste der Hersteller es gegenüber dem Kunden natürlich kommunizieren. Wenn etwas vorzuziehen ist, durch Anschreiben, ansonsten im Rahmen des nächsten Service.
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • Ja, das sind die Intervalle. Aber was steht konkret im Text der Garantieerklärung?
      Dass die im Heft genannten Intervalle gelten oder dass sich das entsprechend der technischen Entwicklung ändern kann?
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • In meinem Garantie und Serviceheft gibt es getrennte Seiten für
      a) "Service - Inspektion"
      b) "Service - Ölwechsel"
      c) "Service - Karosserie-Inspektion"

      Beim Stonic 1.4 Benziner sind alle 12 Monate alle 3 vorgesehen ?
      Muss bei allen 3 Stellen hinterher ein Eintrag vorhanden sein oder reicht z.B. bei der 1. Inspektion auch nur z.B. die ausgefüllte Seite für Inspektion ?

      Bei "Service - Inspektion" kann man ankreuzen "Leistungen durchgeführt" mit u.a. "Bremsflüssigkeit" ja/nein.
      Kann bei dem Block auch als Leistung angegeben werden "nein" und es ist trotzdem eine korrekte Inspektion ?

      Und was ist der "Gasanlagen-Wartungsplan" ? Gibt es eine Gasanlage im Stonic ?
    • Die Servicehefte sind nicht fahrzeugspezifisch gedruckt, deshalb sind da auch Arbeiten, wie die Gasanlagenprüfung, die für dein Fahrzeug nicht zutreffen, aufgeführt.
      Wenn du zur Inspektion bist, sollte auch das eingetragen und abgehakt werden, was fällig ist und durchgeführt wurde. Beim Stonic Benziner ist das also jedes Jahr die Service-Inspektion und die Karosserie-Inspektion. Wenn Zusatzarbeiten, wie z.B. der Bremsflüssigkeitswechsel alle zwei Jahre (!), durchgeführt wurden, sollten diese selbstverständlich auch abgehakt werden. Was nicht fällig ist, muss natürlich auch nicht gemacht werden und wird demnach mit „nein“ abgehakt.
      Die Seiten für den „Service-Ölwechsel“ sind nur für Fahrzeuge, die zwischen den Inspektionen zum reinen Ölwechsel müssen (cee‘d GT z.B.).
    • Super. Danke für die ausführliche und klare Antwort.

      Doch noch eine Zusatzfrage. Im Display steht ja offenbar die Anzahl Tage bis zur vorgesehenen, nächsten Inspektion beim Starten des Wagens für ein paar Sekunden (z.B. "12 days"). Zumindest vermute ich das so. Im Handbuch habe ich dazu nichts ad hoc gefunden. Wenn die Werkstatt das vergisst zurückzusetzen oder neu einzustellen, kann man das selbst machen? Oder wo steht was zu der Einstellung dieser Anzeige der Tage?
    • Ja, das stimmt.
      Ich war Donnerstag bei einer freien Werkstatt. Die haben, soweit ich es beurteilen kann, ordentliche Arbeit gemacht, das Heft entsprechend den hier angegebenen Kommentaren ausgefüllt (von sich aus ohne Hinweis korrekt gemacht) und auch den Bordcomputer sauber wieder auf 1 Jahr bzw. 15000 km gestellt.

      Die Kia-Werkstätten in Berlin hatten auf die Anfrage nicht reagiert, ggf. wegen Corona.

      Danke für die Antworten hier im Thread.