Neue Garantiebestimmungen ab 01.08.2019?

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    • Die Überziehungstoleranzen sollen entfallen!

      Inspektionsfälligkeit lt. Bordanzeige in km oder Tagen (je was zuerst) ist der Maximalzeitraum. Bei 30.001 km z.B. um 1km! überzogen, in einem Händler-Informationsschreiben heißt es dazu: "...schon bei geringfügigster Überschreitung in km oder Tagen KANN die Garantie ganz oder teilweise entfallen!

      Dass das erst ab 1.8.19 beginnt, ist mir allerdings neu!
    • Na da bin ich mal auf die Klagewelle gespannt! Andere Hersteller sind da nicht so pingelig.
      Aber was soll’s, ich bin am überlegen, ob ich die Kiste nochmal hinbringe. Nach der letzten Nummer musste ich 2x nacheinander in die Waschanlage incl. Unterbodenwäsche, weil die Junx den Dieselfilter nicht dicht bekommen hatten. Die Radkästen waren auch raus, weil das Zeug überall reingezogen ist.
      Da ärgere ich mich lieber über mich selbst ;)
    • Z1000SX schrieb:

      Na da bin ich mal auf die Klagewelle gespannt! Andere Hersteller sind da nicht so pingelig.
      Was für Klagewellen?
      Eine Garantie ist keine Gesetzliche Vorgabe (wie Gewährleistung), sondern eine Leistung des Herstellers und der kann die Leistungen im Detail bestimmen. Was andere Hersteller machen, spielt dabei keine Rolle.

      Und seien wir mal ehrlich, bei 7 Jahre Garantie kann man so eine "strenge" Bestimmung auch mal verkraften. Andere Hersteller mögen da vllt. toleranter sein, aber "verpflichten" sich keine 7 Jahre.
      Außerdem Informiert einem das Tacho, wann es wieder so weit ist und wenn man weiß das man in einem Jahr keine 15.000 Km fährt, kann man sich auch eine Erinnerung ins Smartphone (was ja viele sonst auch für jeden Bequemlichkeit nutzen) oder sonstwo machen. :thumbup:

      bppaffi schrieb:

      "...schon bei geringfügigster Überschreitung in km oder Tagen KANN die Garantie ganz oder teilweise entfallen!
      "KANN" klingt auch schon wieder schwammig und deutet auf Spielraum, also irgendwo widersprüchlich, mit der Aussage das kein Tag oder Kilometer drüber sein darf.

      PS: Ich habe das Schreiben (noch) nicht gelesen.
    • Hallöle allerseits,

      seit gestern steht erstmals ein weißer Sportage, den meine Frau sich ausgesucht hat und der aus den Niederlanden importiert wurde, vor der Haustür. Also hab' ich mich mal gleich auf diesem Portal angemeldet, um den hier vorhandenen Sachverstand ggf. anzapfen zu können, trage aber auch gern etwas zu Themen bei, in denen ich berufsmäßig zu Hause bin und das sind juristische.

      Die Sache mit der "Garantie " sieht wie folgt aus:

      1. Die KIA Garantie ist ein selbstständiger GarantieVERTRAG zwischen KIA und dem Käufer als Endkunden. Er kommt zustande durch das Angebot von KIA (Garantiekarte im Serviceheft) und die - in der Regel - stillschweigende Annahme dieses Angebots durch den Käufer bei Fahrzeugübergabe.

      2. Da es sich bei der 7- Jahres Garantie also um einen bei Fahrzeugübergabe geschlossen Vertrag handelt, kann der Inhalt dieses Vertrages nachträglich nicht mehr einseitig von KIA geändert werden (Inhalt des Vertrages sind die von KIA vorgegebenen Garantiebedingungen).

      3. Hier diskutieren wir wohl über eine mögliche interne Mitteilung von KIA an seine Händler, in der diese darauf hingewiesen werden, daß von KIA bei auch nur geringfügiger Überschreitung der Serviceintervalle keine Garantieleistungen erbracht werden. Da die im Garantievertrag vereinbarten Zeit- Kilometergenzen Höchstgrenzen sind, ist KIA auch bei geringfügigster Überschreitung nicht mehr zu Garantieleistungen verpflichtet. Wir reden dann nur noch über Kulanz, die KIA nach freiem Ermessen gewähren oder ablehnen kann, auf die für den Käufer aber keinerlei Anspruch besteht.

      4. Der langen Rede kurzer Sinn: Die Serviceintervalle bloß nicht bis kurz vor Ablauf ausreizen.
    • Jetzt ist die Frage, ob alle die in den zurück liegenden Jahren im Rahmen der bisher geltenden und von KIA auch ofiziell kommunizierten Überziehungstoleranzen einmal überzogen haben auf einmal keine Garantie mehr haben bzw. zumindest im Unklaren gelassen werden (Stichwort KANN), ob zukünftige Garantieentscheidungen noch positiv beschieden werden. Denn das wäre für mich wirklich allerunterste Schublade!

      KIA 09.11.2016 schrieb:

      Sehr geehrter Herr xyz,

      wir bedanken uns für Ihre E-Mail, in der Sie uns um Informationen zu den zulässigen Überziehungszeiten der Inspektionen Ihres Kia Ceed bitten.

      Generell sollten natürlich die Wartungsvorgaben des Herstellers eingehalten werden. Jedoch ist dies nicht auf den Tag und/oder auf die absolut exakte Laufleistung bezogen. Fest definierte Überziehungsgrenzen, zu den in Ihrem Garantie- und Serviceheft genannten Intervallen, existieren nicht. Eine Aufrechnung von wenigen Tagen kommt bei unseren Garantieentscheidungen regulär nicht zum Tragen. Sollten wir jedoch eine Aufrechnung von Monaten und eine permanente und/oder deutliche Überziehung erkennen, so entspricht dies nicht den Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Herstellergarantie und in der Folge auch zu abschlägigen Garantieentscheiden. Wir empfehlen zur Einhaltung der Garantiebedingungen daher grundsätzlich auch die Einhaltung der vorgegebenen Intervalle.

      Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten.

      Beste Grüße / Best Regards


      i.A. xy z
      Kundenbetreuung
      Ich hatte den Termin übrigens um 5 Tage überzogen, weil ich schlicht keinen früheren Termin beim Händler bekommen habe, obwohl ich über zwei Wochen vor dem Serviceintervall einen vereinbart habe. Das war ich von anderen Marken nicht gewohnt und habe von da an noch früher Termine vereinbart.
    • Hallo ronker,

      genau da liegt das Problem, wenn KIA nämlich plötzlich anfangen würde, im Gegensatz zur großzügigen Handhabung in der Vergangenheit jetzt Garantieleistungen bei geringfügigster Fristüberschreitung abzulehnen.

      So, wie die auf deine Frage geantwortet haben, brauchst du dir aber keine Sorgen zu machen. Es wird ja ausdrücklich bestätigt, daß nur bei mehrfacher und erheblicher Fristüberschreitung aus diesen Gründen eine Garantieleistung abgelehnt werden wird.

      Damit ist eine Ablehnung auf jeden Fall unbegründet, wenn die geringfügige Fristüberschreitung durch Wartezeiten auf den Termin beim KIA Händler verursacht wurden, wie es bei dir der Fall war.
      Lass' dir vorsichtshalber vom Händler bestätigen, wann genau du den Servicetermin in Auftrag gegeben hast.
      Heb' auch das Schreiben von KIA gut auf, es kann vielleicht mal hilfreich sein, denn eine Fristüberschreitung beim 2 oder 4 -Jahrestermin könnte ja Spätfolgen haben, wenn danach ein Garantiefall eintritt.

      Das Schreiben von KIA an dich ist eigentlich für alle hier im Board interessant, deren Fahrzeug sich noch in der Garantiezeit befindet.
      Darf ich dessen Text in einem neuen Thread -"Stellungnahme KIA zu Fristüberschreitung bei Serviceterminen"- veröffentlichen und kommentieren.
    • Ich glaube nicht, dass ich mir jetzt noch den Zeitpunkt einer Terminvereinbarung bei einem Händler von 2016(!) bestätigen lassen kann. Achtung die Stellungnahme von KIA ist vom 09.11.2016 und bezieht sich auf die alten bisher geltenden Toleranzgrenzen! Ich meine hier im Board gibts es dazu auch konkrete Angaben in KM/Tagen.

      Ich hatte damals nur extra nochmal bei KIA nachgefragt und mich dann auf deren Antwort s.o. verlassen. Sonst hätte ich ggf. nochmal beim Händler Druck gemacht und auf einen früheren Termin gedrängt. Wenn sie jetzt nachträglich diese Zusicherung wieder zurück nehmen fände ich das in jedem Fall nicht in Ordnung!

      Für zukünftige Serviceintervalle wäre die strengere Auslegung ja in Ordnung aber es würde auch voraussetzen, dass alle Kunde diese Info bekommen, dass sich da in der Handhabung etwas geändert hat. Diese Info mit den bisher gültigen Toleranzen habe ja nicht nur ich bekommen und woher soll man wissen, dass dies jetzt auf einmal nicht mehr gilt.
    • Ja, richtig, das Schreiben von KIA stammt aus dem Jahre 2016, ha b' ich übersehen, ist jetzt aktuell also kalter Kaffee.
      Für dich, ronker, gilt es aber nach wie vor für alle Inspektionen, die du vorher gemacht hast.

      Mein Korea-Traktor ist ja erst ein paar Tage alt. Ich werde mal KIA zu dem Thema anschreiben und über die Antwort, so ich denn eine erhalte, berichten.
    • trueffelsucher schrieb:

      Ja, richtig, das Schreiben von KIA stammt aus dem Jahre 2016, ha b' ich übersehen, ist jetzt aktuell also kalter Kaffee.
      Für dich, ronker, gilt es aber nach wie vor für alle Inspektionen, die du vorher gemacht hast.
      Mal sehen ich habe Kia angeschrieben und ihre damalige E-Mail Antwort angehängt mit der Frage, ob ich mich auf die damalige Aussage zu der damaligen Überziehung weiterhin verlassen kann.

      Wie gesagt wenn die Änderung für zuküntige Serviceintervalle gilt und auch klar von Kia kommunziert wird kein Problem aber rückwirkend unter Rücknahme aller früheren Zusagen finde ich sehr problematisch und dürfte für einige sehr verärgerte Kunden sorgen.

      Ich werde die Vermutung nicht los, dass Kia seit einiger Zeit schon die Kosten für Garantierückstellungen pro Fahrzeug davon laufen je hochwertiger die Fahrzeuge werden und je mehr Ausstattung vorhanden ist.
    • Meines Erachtens ist vor allem wichtig, in welchem Zusammenhang der Umfang einer Überziehung mit einer Garantieanfrage steht. Wenn z.B. der Service um 5 km überzogen wird und dann der Turbo abraucht, kann KIA m.E. juristisch nicht glaubhaft argumentieren, dass der Schaden mit dieser Überziehung zusammenhängt oder der Schaden mit einer fristgerechten - also 5 km vorher durchgeführten - Wartung hätte vermieden werden können. Das wäre bestenfalls eine gemeine Spitzfindigkeit, verbraucherschutzrechtlich aber kaum haltbar.
    • randomdrift schrieb:

      [...] KIA m.E. juristisch nicht glaubhaft argumentieren [...] verbraucherschutzrechtlich aber kaum haltbar.
      Also meines Erachtens nach muss KIA da auch gar nichts argumentieren. Die 7-jährige Garantie ist eine Dienstleistung seitens KIA, die beim Kauf deines Autos vertraglich vereinbart wurde und hat keine gesetzliche Grundlage wie die Gewährleistung, die jeder Hersteller verpflichtend einräumen MUSS.

      Die Ausgestaltung der Garantie ist also eine reine Vertragssache und was dort geschrieben steht, hast du beim Kauf mit deiner Unterschrift akzeptiert und bestätigt.

      Wenn in deinem Serviceheft/Kaufvertrag also Kulanzzeiten und/oder -kilometer stünden, dann WÄRE das Teil des Vertrages und bindend für KIA. Sofern du aber kein Schriftstück von KIA besitzt, in dem dir Kulanz als fester Vertragsbestandteil zugesichert wird - und in aller Regel sollte das Serviceheft da sehr klar von z.B. maximal einem Jahr oder 15000km sprechen - ist es vollkommen egal, ob du einen oder 1000km drüber bist und ob der eventuell auftretende Schaden auch ohne überziehen aufgetreten wäre. Du hast dich nicht an den Vertrag gehalten und ihn damit strenggenommen einseitig beendet.

      Natürlich DARF der Hersteller trotzdem ein Auge zudrücken und kulant sein, er MUSS es aber nicht.

      Wenn man bedenkt, dass bei anderen Autobauern nach 2 Jahren generell nur noch hoffen auf Kulanz angesagt ist, finde ich es jetzt auch nicht verwerflich, bei SIEBEN (!!) Jahren GARANTIE dann auch streng zu sein (zumal du kulant sein kannst, wie du willst - gibst du den Kunden 1000km Kulanz, kommt garantiert einer mit 1002km und regt sich auf wie Sau, wenn du sagst, dass jetzt Schluss ist...)
    • Da muss ich bei meinem nächsten Werkstattbesuch mal Nachhaken wie das aussehen soll / wird. Wenn mir das Auto erst beim Ablauf der Kilometer oder Zeit sagt das ich in den Service soll wäre das mit dem Überziehen von den Kilomentern bzw. Zeit recht uncool. Die nächste Frage wäre dann auch was passiert wenn ich auf einen Termin warten muss. Bin mal gespannt was da kommt. ;)
      Ich lese hier immer wieder 7 Jahre Garantie, aber so ist das ganze nicht richtig. Es sind entweder 7 Jahre Garantie oder 150.000 km.
    • Wir haben unseren Ceed am 31.08. gekauft. Zufällig kam heute eine Email mit der freundlichen Erinnerung zum Ölwechsel. Da kann man doch früh genug einen Termin machen das es zeitlich passt, ohne Überschreitung... Habe noch 1.250 km bis zum Service laut Bordcomputer. Zack, Termin am kommenden Freitag zum Service, gut ist...