Frage zu Original KIA Felgen

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    • Meines Erachtens hat niemand behauptet, die COC muß im Auto sein. ?(

      Hon
      Venga 1,4 Benzin Spirit + Panodach --- EZ Mai '10 bis Mai '23--- 172.736 km --- Verbrauch: 7,94 l/100km
      Venga 1,6 Benzin Platinum Automatik --- EZ Aug '19 --- 45.000 km --- Verbrauch: 7,6 l/100km
      Venga 1,4 Benzin 'TX Action' + Panodach --- EZ Dez '17 --- 53.000 km --- Verbrauch: 7,8 l/100km --- Essen -
    • Und wie schaut es aus, wenn man doch mal in eine Polizeikontrolle gerät? Die Polizei guckt in die Zulassung und dann auf den Reifen. Wie kann denn der Beamte Vorort erkennen, ob ich die richtigen Reifen fahre? PS: Meine letzte Kontrolle ist jetzt schon 25 Jahre her. :P

      Gruß Peter
      Kia Rio YB 1,0 Liter, 120 PS, Baujahr 07/2017
    • Ein Polizist sollte wissen, daß nicht alle Rädermöglichkeiten im Fahrzeugschein stehen.

      (Ich glaube, die Rädergrößen wurden von der Polizei bei mir in über 40 Jahren noch nie überprüft; höchstens mal das Profil.)

      Hon
      Venga 1,4 Benzin Spirit + Panodach --- EZ Mai '10 bis Mai '23--- 172.736 km --- Verbrauch: 7,94 l/100km
      Venga 1,6 Benzin Platinum Automatik --- EZ Aug '19 --- 45.000 km --- Verbrauch: 7,6 l/100km
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    • Als die Zulassungspapiere umgestellt wurden (2006?), wurde empfohlen zumindest eine Kopie mitzuführen. Ist aber eigentlich unnötig. Ein Polizist wird nur bei ungewöhnlich großen oder außen stehenden Reifen genauer hinsehen. So etwas gibt es niemals ab Werk und man hat dafür dann andere Papiere bzw. einen Eintrag in der Zulassung.
      Ich hab trotzdem eine Kopie im Fahrzeug.
    • Moin,

      CoC muss nicht mitgeführt werden, allerdings sollte die Bedienungsanleitung mitgeführt werden, dort sind zb auch sämtliche Reifengrößen vermerkt. Des weiteren hat sich was die Reifen ( eigentlich das ganze Fahrzeug ) anbelangt, rechtlich etwas verändert, die Polizei muss nachweisen welche Reifengrößen drauf sein dürfen, früher musste ich das als Halter. Wir selbst haben mal zwei unterschiedliche Reifengrößen auf einem Rio drauf gehabt, vorne 195/15 und hinten 205/15 die wurden allerdings im Fahrzeugschein eingetragen und vorher vom TÜV abgenommen, so etwas sollte man eintragen lassen oder halt den TÜV bescheid mitnehmen, damit solche Kontrollen nicht unnötig lange dauern.

      Gruß
      Axel
    • Dass die Polizei einem in einer Kontrolle oder gar im Nachhinein beweisen muss, dass ein verbautes Teil nicht korrekt ist, kann ich mir nicht vorstellen.
      Bzw. weiß ich nicht, wie sich das Ganze darstellen soll.

      Noch immer hat §19 Absatz 4 StVZO Bestand. Danach hat der Fahrzeugführer sämtliche Nachweise über Veränderungen am Fahrzeug und deren Zulässigkeit mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
      Der Beamte muss mir überhaupt nichts nachweisen.

      Wenn jetzt in Bezug auf Räder ein Fahrzeug die Serienfelgen mit leicht veränderten Reifendimensionen drauf hat, wird es in der Realität niemanden interessieren. Weil es einfach nicht auffällt. Sollte es im Schadensfall wen interessieren, dann bestimmt nicht den Beamten vor Ort.
      Sind die Reifendimensionen signifikant anders, dass es auffällt oder schleift, ist der Fall einfach. Im Fall des Schleifens sowieso.
      Bei auffälligen Reifendimensionen kann man mal auf die Seite des Reifenherstellers schauen, für welche Felgenbreiten der Reifen zugelassen ist. Nen 225er auf einer 5,5er Felge sieht man.
      Für z.B. Felgen aus dem Zubehör sollte die Regelung auch klar sein. Mitführen der ABE oder Eintrag in den Papieren.
      Ist vor Ort nicht zu klären, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann eine Mängelmeldung ausgestellt werden. Damit hat der Betroffene dann eine angemessene Frist, die Korrektheit der Veränderungen oder allgemein des Zustands nachzuweisen.
      Wird ein Rückbau vorgeführt, kann auch davon ausgegangen werden, dass der Zustand des Fahrzeugs vorher nicht korrekt war und es kann einen noch immer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ereilen.
      Gegen Dummheit kann man was tun, gegen Blödheit nicht...
    • Moin....

      @quintin703 wie der § 19 so schön sagt, Veränderungen, bei Serienfahrzeugen schaut das halt einwenig anders aus. Serienfahrzeug muss du bei (zB nicht Serienmässiger Bereifung ) die ABE für Felgen bzw Rad Reifen Kombi mitführen, so ich aber ein Serienmässiges Fahrzeug ( ich gehe jetzt mal vom Neufahrzeug aus ) gekauft habe, Original ab Werk muss ich die CoC nicht mitführen, auch wenn in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung eine andere Rad Reifen Kombi eingetragen habe ( solange Originalzustand des Neuwagens, also keinerlei Veränderung seitens des Fahrzeughalters durchgeführt wurde ) , dann ist die Kontrollierende Behörde in der Beweispflicht, nicht ich als Fahrzeughalter bzw Fahrer, immer davon ausgehend das sich das Fahrzeug im Original Zustand befindet.

      Es geht hier nicht um Felgen aus dem Zubehör sondern Orignal wie gekauft. Bei Umbauten, Veränderungen sieht das ganze anders aus, allerdings auch hier gibt es nette Ausführungen die darauf verweisen das erstmal die Behörde entsprechenden Verdacht bzw Beweis erbringen muss das die umbauten tatsächlich nicht Regelkonform sind (in diesem Falle kann es zur Fahrzeugstillegung kommen bzw den sogenannten Mängelschein und ggfs TÜV Untersuchung )
      Einfaches beispiel, auf meinem Sportage fahre ich Winterreifen auf Alufelge, da ist zb anstatt 60 Reifen auch ein 55er freigegeben, ABE muss ich natürlich mitführen, diese gilt aber nur wenn das Fahrzeug ansonsten in Originalzustand ist, weder Tiefer- noch Höher gelegt ( dann müsste das eingetragen werden ), sollte ich jetzt in eine Kontrolle kommen, der Kontrolierende der Meinung sein das ist so nicht korekt, ist er in der Beweispflicht, da ich mich Regelkonform verhalte. Früher hätte ich ihm nachweisen müssen das ich alles richtig gemacht habe, jetzt muss er mir nachweisen das ich was falsch gemacht habe. Ähnliches hatten wir mit einem Saisonkenmnzeichen vor Jahren und da Bundesland übergreifend informationen ( ja der nette Herr der Polizei hat leider zwei Fehler gemacht, 1. Vorführung des Fahrzeuges zur Haupzuntersuchung im ersten Monat des Wiederzulassung bereichs, war Oktober bis Februar und zweitens hat er dummerweise diesen Zulassungsbereich nicht vermerkt bei der Anzeige ) nicht weiter gegeben werden, durften wir uns dann anschliessend npoch mit der Zulassungsbehörde in verden rumschlagen ( Anzeige kam aus Bremen ), wir haben alles richtig gemacht, so steht es in irgend einer Erweiterung der § nachdem man festgestellt hat das man ja nicht während des Stillegungszeitraums zum TÜV fahren kann, da dann das Fahrzeug nicht versichert ist.

      So das Fahrzeug nicht auffällig ist ( wie deins ) passiert zu 99% eh nichts, da hast du recht.




      Gruß
      Axel
    • Man gerät in allen Lebensbereichen an Leute, die weniger Ahnung von ihrem Beruf haben, als sie sollten. Und schlimm wird es dann, wenn Selbstbild und Fremdbild stark voneinander abweichen.

      Wovon man keine Ahnung hat, sollte man die Finger lassen. Wer rechtliche Vorschriften kontrolliert, der sollte auch in Kenntnis derselben sein.

      Wie läuft es in der Praxis?
      Jetzt nehmen wir einmal an, es kommt jemand in eine Verkehrskontrolle und hat dabei eine originale, in der COC vermerkte Rad-/Reifen Kombination montiert, die aber nicht in Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist. COC oder eine Kopie davon wird nicht mitgeführt.

      Natürlich kann dem Kontrollierenden bewusst sein, dass in der COC auch andere Kombinationen eingetragen sind.
      Nun hat der Mensch aber rechtlich den vollen Durchblick, aber technisch null Ahnung (muss er auch nicht) und erst ein paar Tage zuvor erlebt, dass in einem anderen Fall jemand auch mit original Felgen des Herstellers durch die Gegend gebrummt ist, die Kombination aber von einem anderen Modell stammt und nicht in der COC steht.
      War aber alles vom Erscheinungsbild stimmig. Und der Fahrer hat den Wagen von Privat so gekauft und hatte keine Ahnung, dass er diese Tollen Räder an dem Auto ohne Eintragung gar nicht fahren darf. Hat er zumindest gesagt. Erzählen kann man viel. Dennoch Erlöschen der Betriebserlaubnis.
      Nun ist der Beamte verunsichert. Der Verkehrsteilnehmer hat Teile am Auto, für die er vor Ort keinen Nachweis erbringen kann.
      Was nun? Vom Grundsatz her davon ausgehen, dass alles korrekt ist und darum nicht handeln?
      Im Zweifelsfall kann der Verkehrsteilnehmer den Nachweis erbringen. Könnte er ihn doch mitführen - ob im Original oder als als solche gekennzeichnete Kopie.

      Muss man seinen Personalausweis mitführen? Nein. Muss man ihn berechtigten Behörden auf Verlangen vorlegen? Ja. Und wer steht doof da, wenn der Ausweis verlangt wird und er liegt sicher zu Hause?

      In den seltensten Fällen werden normal aussehende Räder irgendeinen Anstoß geben.

      Aber wie man aus seinem Auto heraus blökt, so fällt halt auch das Echo aus. Grundsätzlich wäre der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit begründet. Klärung vor Ort nicht oder nur in unangemessener Zeit möglich. Somit ist es durchaus legitim, eine oben genannte Mängelmeldung auszustellen.
      Ist noch keine Ordnungswidrigkeitenanzeige und kostet einen nichts. Wer hat trotzdem die Rennerei?
      Ich würde einfach immer irgendeinen Nachweis über relevanten Krempel mitführen.

      Der ein oder andere bekommt ja leuchtende Augen und erhöhten Puls, wenn er den Eindruck bekommt, dass ihm die Rennleitung erstmal was nachweisen muss. Kann aber auch schnell zu einem Boomerang werden...
      Gegen Dummheit kann man was tun, gegen Blödheit nicht...
    • Moin...

      tja aus Erfahrung weis ich das der Spruch " wie man reinschreit, so kommt es raus " zu 100% richtig ist, Kontrollen sind bei mir normal und bis dato zu 99% immer zur zufriedenheit beider abgelaufen, hängt aber mit dem Beruf zusammen und ehrlich gesagt, wenn da was nicht IO ist, hab ich selbst Schuld als Kraftfahrer, das ist nunmal so. Bei PKW Lenkern ist das genauso, ist etwas falsch haben sie halt selbst schuld und wenn ich dann ein Fahrzeug gebraucht kaufe, sollte ich schon darauf achten das die ( in diesem Fall ) genannte Rad Reifen Kombi schon irgendwie eingetragen ist, bzw mich darüber schlau machen.

      Ganz davon abgesehen, CoC wenn dann in Kopie, allerdings stehen die möglichen Rad Reifen Kombinationen auch in der Bedienungsanleitung drin

      Gruß
      Axel
    • Moin;

      Aus der Bedienungsanleitung geht nicht hervor, dass die zum Fahrzeug gehört. Zudem stehen dort auch oft Kombinationen drin, die nicht auf jeder Variante des Modells gefahren werden dürfen. Beispiele: Stonic mit 17 Zoll darf nicht die 15 oder 16 Zoll fahren, die aber alle in der BA stehen. Soul 1 mit 18 Zoll Felgen darf auch keine kleineren fahren, oder wenn man ein Modell mit größren Bremsen hat, etc.
      Nur das CoC gibt Auskunft was gefahren werden darf.

      mfg Carsten
    • Bei der HU funktioniert das noch, wenn der Prüfer keinen besonders schlechten Tag hat. Bei der Verkehrskontrolle sieht das dann eher anders aus und kann schnell eine Mängelkarte geben. Deshalb sollte man grundsätzlich für alle Zubehörteile, die nicht eingetragen sind, die Gutachten mitführen. Erspart Ärger und Unklarheiten und zusätzlichen Aufwand.
    • Die Abmessungen der Felge und Reifen stehen in der CoC, und die führe ich nicht mit!
      Wenn man der Rennleitung blöd kommt, kann eine Mängelkarte vorkommen. In Normalfall reicht ein Hinweis auf die KBA-Nummer.
      Und dann kann es sein, daß der Schlumpf keine Lust hat, und da bleibt dann immer noch der Dienstweg :)