Tuning Felgen/Auspuff

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    • Das ist von vorne bis hinten eine aus Halbwissen zusammengewürfelte Info, die niemanden weiter bringt.
      Man kann originale Rad/Reifenkombinationen des Herstellers laut COC ans Fahrzeug bauen.
      Felgen aus dem Zubehör brauchen eine ABE oder ein Gutachten.
      Trotz ABE ist zu beachten, was in der ABE für den Betrieb am Fahrzeug gefordert ist.

      Gibt es ein Gutachten, sind die Auflagen im Gutachten zu erfüllen und man kann sie nach § 19 Absatz 3 StVZO eintragen lassen.
      Die kostet um die 30 €.

      Die Einzelabnahme nach § 21 StVZO ist möglich, wenn es kein Gutachten der Felgen für das Fahrzeug gibt und man die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt. Eintragen kann aber nur der Herr Ingenieur, welcher auch dazu berechtigt ist. Es gibt Menschen bei den Vereinen, die dürfen nur 19.3 abnehmen und behaupten, eine Eintragung sei nicht möglich.
      Die Einzelabnahme kostet dann auch entsprechend mehr. So etwa 100 € mehr als die Abnahme nach § 19 Absatz 3.
      Gegen Dummheit kann man was tun, gegen Blödheit nicht...
    • Und wo hast DIE Info bitte her?

      Wenn es zu einer Felge bzw. einer Rad-/Reifenkombination eine ABE gibt, dann ist doch durch das erstellte Gutachten zur ABE egal, was in der COC steht...

      Ich habe auf die Schnelle drei 18 Zoll Felgen gefunden, die bei 205er, 215er und 225er Bereifung eine ABE für den Stonic haben.
      Und im Gutachten der ABE ist noch nicht einmal gefordert, den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen... Also ABE mitführen und gut.
      Sieht natürlich anders aus, wenn ein anderes Fahrwerk verbaut wurde, denn die ABE fordert das Fahrwerk im Serienzustand.
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    • Ich hatte vor einiger Zeit mit mehreren KIA Händlern telefoniert. Auch mit der Hotline.
      Die hatten mir gesagt, dass bei dem 15" ab Werk die Getriebeübersetzung anders wäre als bei der 17" Variante.
      Auch sonst gäbe es einige Unterschiede, die den Unterschied machen würden.

      Es wurde mir eindeutig klar gemacht, dass ich nur die in den COC genannten Reifengrößen fahren dürfe, wenn ich mehr möchte, müsse ich die Einzelabnahme machen.
    • Und was soll die Getriebeübersetzung mit der Felgengröße zu tun haben? Das ist ja mal absoluter Unsinn.
      Der Abrollumfang bleibt doch immer gleich.
      Bei steigender Felgengröße sinkt der Querschnitt des Reifens, also die Höhe der Reifenflanke.

      Man sollte auch auf jeden Fall zwischen den Begriffen der ABE, der Abnahme beim TÜV und der EINZELABNAHME unterscheiden!
      Die Einzelabnahme ist erst notwendig, wenn es für ein Teil keine ABE und zumindest kein Gutachten für das eigene Fahrzeug gibt.

      Ich habe meine Gurtbefestigungspunkte selbst hergestellt. Das war eine Einzelabnahme. Das Problem hast Du aber nicht.

      Natürlich muss alles, was nicht Original ist und nicht in der COC steht, geprüft sein. Liegt eine ABE vor, ist die im Gutachten zur ABE genannte Felgen-/ Reifenkombination geprüft und zulässig.

      Und im Aftermarket ist auch völlig egal, was in der COC steht!
      Du kannst Dir nicht einfach irgendeine Felge kaufen, die zwar alle Maße einer Felge aus der COC hat, aber zum Beispiel gar nicht die nötige Radlast hat oder noch schlimmer, gar kein Gutachten für irgendein Auto...

      Ich würde das, was die Menschen da am Telefon erzählt haben oder zumindest erzählt haben sollen, mal ganz schnell vergessen, im Netz einen Felgenhändler suchen und auch den Suchfilter bei gewünschter Größe auf ABE setzen.
      Die ABEn werden im Allgemeinen als pdf direkt zum Download angeboten und sind einsehbar.
      Ansonsten werden einem bei der Suche über das Fahrzeug meist nur Felgen angeboten, die ein Gutachten für das Fahrzeug haben.
      Deren Eintragung ist dann recht einfach für knappe 50 € inklusive Änderung des Fahrzeugscheins möglich.
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    • Der Abrollumfang ist bei den Stonic Werks 17 Zoll größer als bei den Werks 15 Zoll, weil insgesamt größere Reifen drauf sind.(205/55R17 zu 185/65/R15) Deswegen ist auch die Bodenfreiheit größer und die kleineren Werksfelgen stehen nicht im CoC. Fast alle Felgenhersteller sichern sich ab, indem sie keine kleineren Felgen als im CoC zulassen. Denn niemand kann wissen, ob mit den größeren Felgen auch größere Bremsen verbaut sind.
    • 11 cm Unterschied im Abrollumfang ist schon etwas heftig, ändert aber nichts in der Praxis. Doch, die reale Geschwindigkeit in Bezug auf die angezeigte und geringfügig die Beschleunigung.
      Die Aussage, dass man eine Einzelabnahme machen muss, wenn man eine andere als in der COC genannte Größe oder Kombination fahren möchte, bleibt falsch.

      Wenn die 15 Zöller für rund 30 € abgenommen wurden, dann gab es ein Gutachten für diese Felgen und sie wurden nach § 19 Abs. 3 StVZO abgenommen.


      Abgesehen davon habe ich mit entsprechenden Filtern auf nur einer Seite 96 15" Felgen mit ABE für den Stonic angeboten bekommen.
      Stichprobenartig in die Gutachten geschaut und alle haben Gutachten nach § 22 i.V.m. § 20 StVZO, also eine ABE.
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    • Steht bei den Felgen auch drin, dass die für den Stonic mit 17 Zoll ab Werk zugelassen sind? Oder eine Bemerkung, dass die nicht zugelassen sind, sofern ab Werk mit größeren Felgen (als 15 Zoll) ausgerüstet?
      Bei 17" Felgen sind i.d.R. beide Varianten getrennt mit unterschiedlichen Reifengrößen aufgeführt.
    • Nein, in den jeweiligen ABEen ist für 15 und 16 Zoll Felgen die Serienfelgengröße von 15 Zoll aufgeführt. Das ist schon richtig.
      Das war auch im Zusammenhang nicht genau genug ausgedrückt, aber die ABEen erlauben mehrere Reifengrößen und das widerspricht der angeblichen Angabe von Kia.

      Und wie schon geschrieben, Eintragung bei größeren Serienrädern auch ohne Einzelabnahme kein Problem.
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