Garantie - Berechnung der Intervalle

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    • Garantie - Berechnung der Intervalle

      Hi!

      Sorry, ich weiß, das Thema gibts schon öfter, aber nach einer Weile lesen bin ich nun verunsicherter als vorher ;) Deswegen frage ich einfach nochmal:

      Ich habe einen Ceed SW aus dem Jahr 2016 (Benziner, 1.0). Laut Wartungsintervallen ist nach einem Jahr oder 15.000 km der Ölwechsel und nach zwei Jahren oder 30.000 km die ersten Inspektion fällig.
      Den Ölwechsel habe ich nach (bzw. unter) einem Jahr (in 09.2017) und mit rund 14.000 km gemacht. Seit dem Ölwechsel ist nun knapp ein weiteres Jahr vergangen und ich nähere mich den 30.000 km Gesamtlaufleistung (und auch den zwei Jahren seit Garantiebeginn).

      Nun meine Frage zur Laufleistung: Bedeutet die Garantiebestimmung, dass die erste Inspektion nach a) einer Gesamtlaufleistung von 30.000 km durchzuführen ist ODER b) 30.000 km NACH dem Ölwechseln (also in meinem Fall 14.000+30.000=44.000 km Gesamtleistung) durchzuführen ist?

      Vielen Dank und beste Grüße
      Markus
    • Ölwechsel und Inspektion sind unabhängig voneinander, also a).
      Außerdem gilt immer "je nachdem was zuerst eintritt". Du kannst dir also z.B. beim Ölwechsel nicht aussuchen ob du die 15.000km nimmst oder die 12 Monate. Du warst bei 14.000km zum Ölwechsel und hättest bei 29.000km wieder einen Ölwechsel machen lassen müssen (auch wenn die 12 Monate da noch nicht vorbei waren). Also streng genommen ist dein Garantieanspruch schon erloschen …

      P.S. Von KIA gibt es eine freiwillige, rechtlich nicht bindende Kulanz bezüglich der Serviceintervalle von 2000 km bzw. 2 Monaten für die Aufrechterhaltung der Garantie.
    • Vielen Dank FatsFan!!

      Das habe ich so schon "befürchtet" mit a) :)
      Mit dem Ölwechselintervall hatte ich aber tatsächlich nicht auf dem Schirm. Zum Glück bin ich noch leicht unter 29.000 km und habe nun spontan für Dienstag noch einen Inspektions- und Ölwechseltermin bekommen. Damit sollte meine Garantie gerettet sein. Aber besten Dank nochmal für die Info. :thumbsup:
    • Vielleicht wurde das Fahrzeug am 7.3. zur Garantie angemeldet. Das Datum der Erstzulassung kann, muss aber nicht mit dem Datum der Garantieanmeldung übereinstimmen. Eine Kulanzzeit gibt es, aber die löst das Problem nicht da du jedes Jahr das Problem haben wirst. Und jedes Jahr die Kulanzzeit in Anspruch nehmen, ist nicht zu empfehlen.
    • Pocher schrieb:

      Nimmt es Kia mit der Garantie taggenau? Bei Mercedes gibts da ne "Kulanzzeit".
      Das ist falsch!

      AutoBild schrieb:

      Inspektion versäumt – Hersteller beziehen Stellung

      Das sagt Kia
      "Die maximale Abweichung liegt bei 2000 Kilometern oder zwei Monaten. Liegt die Ursache einer Beanstandung darin, dass die Inspektion nicht innerhalb der genannten Toleranzgrenze durchgeführt wurde, kann keine Abwicklung über die Garantie erfolgen." So viel Toleranz gibt der Hersteller: 2000 Kilometer oder zwei Monate.

      Das sagt Mercedes
      "Werden vorgeschriebene Service-Dienste während der Fahrzeuggewährleistung nicht regelmäßig oder nicht rechtzeitig nach den Vorgaben durchgeführt, kann über einen Gewährleistungsanspruch erst nach Vorliegen des Untersuchungsbefundes entschieden werden." So viel Toleranz gibt der Hersteller: null Kilometer.
      Quelle: autobild.de/artikel/ratgeber-fahrzeuggarantie-891355.html
    • 1) Alles was du nicht schriftlich hast, wird im Streitfall vor Gericht schlecht zu Beweisen sein... sag nicht man hätte es dir nicht gesagt.

      2) Ich habe hier einen interesannten Artikel gerfunden, vom AVD, die die 2.000 Km-Kulanzzeit von Kia nochmal bestätigt und bei Mercedes auf den "Aktiven Service System - ASSYST" verweißt und indirekt wieder KEINE OFFIZIELLE Kulanzzeit bestätigt:

      AvD.de schrieb:

      Die Rechtslage:
      Der Autohersteller darf sein Garantieversprechen für einen Neuwagen davon abhängig machen, ob die von ihm vorgeschriebenen Inspektionsintervalle von einer autorisierten Werkstatt durchgeführt wurden (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 3754/96; BGH, Az.: VIII ZR 187/06). Dabei ist es grundsätzlich egal, ob der am Fahrzeug entstandene Schaden durch die bei dieser Vertragswerkstatt versäumte Inspektion hätte verhindert werden können. Der Hersteller kann die Garantieleistung verweigern, wenn die im Garantieheft nach Zeit und Fahrleistung festgelegten Wartungsintervalle überschritten werden. Dabei muss er jedoch geringfügige Überschreitungen von einigen Tagen bzw. wenigen Kilometern nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hinnehmen. Weil es hierfür keine festen Regeln gibt, sollte man etwa vor längeren Reisen die Inspektion vorziehen oder mit dem Händler schriftlich eine Karenzzeit vereinbaren.

      Die „Schmerzgrenzen" der Hersteller:
      In vielen Punkten herrschte Übereinstimmung: Eine genaue Kilometer- oder Zeitangabe wollten die meisten nicht geben. Bei vielen liegt die Entscheidung bei den entsprechenden Händlern. Und einhellig beschieden alle Hersteller: Jeder Fall wird individuell geprüft. Jeder betonte jedoch, daß die Gewährleistungsabwicklung einer Reparatur, die nachweislich auf Nichteinhaltung eines Inspektionstermins zurückzuführen ist, zumindest recht fraglich sei.
      ...

      KIA
      Keine Garantie bei Fehlern, die in verspäteter Wartung ihre Ursache haben. Ansonsten wird eine Abweichung von 2000 km oder zwei Monaten akzeptiert.

      MERCEDES-BENZ
      verweist darauf, daß alle derzeit angebotenen Mercedes-Benz-Pkw mit einem "Aktiven Service System - ASSYST" ausgestattet sind. Hiermit wird je nach Fahrweise aus Motordrehzahl, Last, Motortemperatur, Kilometerleistung und Zeit das fahrzeugspezifische Serviceintervall ermittelt. Ca. einen Monat vor dem fälligen Servicetermin leuchtet bei Einschalten der Zündung oder im Fahrbetrieb ein Signal auf. Der Kunde weiß: ein Servicedienst ist erforderlich und hat genügend Zeit, einen Werkstattermin zu vereinbaren. Ist der Servicetermin überschritten worden, blinkt mit dem Einschalten der Zündung die Anzeige - ein Minuszeichen wird vorangestellt und ein Warnton ertönt. Um seine bestehenden Gewährleistungsansprüche zu behalten, wird der Kunde im Serviceheft darauf hingewiesen, den Service-Dienst entsprechend der ASSYST-Vorgabe durchführen zu lassen. Ansonsten kann über einen solchen Anspruch erst nach einer herstellerseitigen Untersuchung entschieden werden.
      ...
      Quelle: avd.de/rechtsschutz/infothek/t…tnummer-inspektion/?L=962

      3) Wenn man ein wenig im Internet sucht, findet man viele inoffizielle Quellen, die auch sagen, dass Mercedes KEINE OFFIZIELLEN STELLUNGNAMEN zum Thema Kulanz bei Wartungsintervallüberziehung veröffentlicht hat!

      Die Deutschen Premiummarken sind dafür aber alle bekannt, im Streitfall recht gewinnorientiert zu handeln.
    • Nochmals vielen Dank für die ausführliche Info.
      Du hast natürlich auch Recht, alles was man nicht schriftlich hat kann (und wird) angefochten.
      Ich hatte mich bei meinem Ceed nur über den Zeitraum des Wartungsinterwalles gewundert.
      Die Erstzulassung war 04.04.2017 und der Bordcomputer will, dass ich in den nächsten 7 Tagen zur Durchsicht fahre.
      Es ist doch noch über ein Monat bis die 2 Jahre rum sind und die Laufleistung liegt mit 24 tkm auch unterhalb der 30tkm....
      Das versteh ich nicht.
    • Wie schon vorher geschrieben:
      Das Datum der Erstzulassung hat mit dem Datum, an dem die Garantie zu laufen beginnt, nichts zu tun. Im Handbuch ist ein Aufkleber. Da steht das Datum der Garantieanmeldung drin. Von dem an beginnen die Serviceintervalle zu laufen. Das Datum der Erstzulassung ist oft identisch mit dem Datum der Garantieanmeldung, aber eben nicht immer.
    • Es ist auch durchaus möglich, dass die Auslieferungsinspektion einige Tage oder Wochen vor der EZ stattgefunden hat. Und bei der wird üblicherweise das Wartungsintervall eingestellt.
      Diese Anzeige im Auto hat übrigens keinerlei rechtliche Bewandtnis. Entscheidend ist nur das Datum des Garantiestarts. Man kann sich also nicht auf die Anzeige berufen! Diese ist höchstens eine nette „Erinnerung“.
      Anders sieht das nur bei Fahrzeugen aus, bei denen eindeutig geregelt ist, dass die Wartung „nach Anzeige“ zu erfolgen hat.
    • War gestern zur ersten Inspektion. Der Werkstattmeister meinte der Interwall wurde falsch eingestellt. Das Serviceheft mit Datum 30.03. ist entscheidend. Gleichzeitig fragte er mich, ob ich den Service durchführen lassen will oder ob ich die knapp 4 Wochen in Anspruch nehmen möchte. Da ich schonmal da war, hab ich es auch gleich machen lassen.
      Aussage zur "Kukanz" war übrigens 1 Monat überziehen oder maximal 1.000 km.
      Der Service hat übrigens 290 Euronen gekostet (Öl hab ich beigestellt, keine Scheibenwaschmittel, keine Scheibenwischer tauschen).
    • Ich freue mich für dich, dass die Sache mit dem Serviceintervall im Bordcomputer nun geklärt ist.

      Der Service war aber recht teuer, ich fahre zwar einen Rio UB und keinen Ceed SW, aber meine 30.000 KM-Wartung hat inkl. Werkstattöl (bzw. alles direkt von der KIA-Werkstatt bezogen) nur 188,65€ Brutto gekostet... wohlgemerkt in Berlin (wo die Werkstätten eh recht teuer sind) - Link.