Wer hätte Schuld gehabt

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    • Wer hätte Schuld gehabt

      Gleich von vorne weg es ist kein Unfall passiert.

      Mich interessiert diese Konstellation eher, wer hätte eigene Schuld gehabt.

      Ich hatte Vorfahrt achten und wollte Links auf die Hauptstraße abbiegen. Von mir aus gesehen links kam eine an, die in die Straße rein wollte von der ich raus wollte. Sie hat also von sich aus rechts geblinkt und ist langsamer geworden. Für mich ein sicheres Zeichen das sie auch wirklich abbiegt. Also fuhr ich los. In diesem Moment entschied sie sich gerade aus weiter zu fahren. Sie ist hinter mir um mich herum gefahren.

      So wie ich und meine Frau dies in der Fahrschule gelernt haben.

      Meine Vermutung wäre, dass ich eine 80%ge Schuld bekommen hätte. Täusche ich mich oder wurde gar anders entschieden?
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(


    • Moin.

      Gab es Zeugen das die geblinkt sowie eingeordnet hat und die Geschwindigkeit reduziert?
      Falls ja dann ist es mit der Schuldverteilung eher umgekehrt und die bekommt 80%.
      20% bekommt man meist immer wegen allgemeiner Betriebsgefahr, also das man alleine schon auf die Strasse gegangen ist...
      Wenn es keiner gesehen hat und es widersprüchliche Aussagen von den Fahrern gibt ist der welcher die Vorfahrt zu gewähren hat automatisch der Hauptschuldige.
      Allerdings heisst es ja nicht umsonst "Vorfahrt ist nicht das was man hat sondern das was einem der andere lässt" - und somit hat der auf der Hauptstrasse mit Fahrfehlern anderer zu rechnen und sich dementsprechend zu verhalten.
      Da kommt dann je nach Kollisionsschwere auch mal flott ne andere Verteilungsquote der Schuld zustande...

      Grad eben gab es einen Fall in der Schweiz der recht gut verdeutlicht das im Rechtssystem nicht alles eindeutig ist:

      20min.ch/schweiz/bern/story/27198413
      Even more dangerous than he looks... :baeh:
    • Gehen wir mal davon aus das klar ist wie es abgelaufen ist. Das es ohne Zeugen verdammt schwierig ist zu beweisen wer Schuld hat ist ja fast immer klar, wenn es unterschiedliche Behauptungen zum geschehen gibt.

      Genau wegen dieser rechtlichen Unklarheit diskutiere ich auch so einen Fall.

      Der Schweizer Fall ist schon ziemlich Hart.
      Für mich ein Grund mehr warum ich nicht ganz warm werde mit ihnen.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stone ()

    • Interessante Urteile

      Nur der gesetzte Blinker lässt keinen Rückschluss auf Abbiegwillen des Fahrers zu

      Wer als Wartepflichtiger an einer Kreuzung anhält, darf nicht allein darauf vertrauen, dass ein nach rechts gesetzter Blinker auch tatsächlich den Abbiegewillen des Fahrers anzeigt. So auch im vorliegenden Fall. Der Wartepflichtige hatte ordnungsgemäß angehalten und den herannahenden Verkehr beobachtet. Als sich ein Fahrzeug näherte, das den rechten Blinker gesetzt hatte, ging der Wartepflichtige davon aus, dass dieser abbiegen und er freie Fahrt haben würde. Er fuhr dementsprechend an, der Vorfahrtsberechtigte setzte seine Fahrt allerdings geradeaus fort, so dass es zur Kollision kam. Der Wartepflichtige forderte Schadenersatz mit dem Argument, er hätte darauf vertrauen dürfen, dass der Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrtsstraße verlässt und abbiegt, weil der rechte Blinker gesetzt gewesen sei. Der Vorfahrtsberechtigte berief sich hingegen darauf, dass allein das Blinken nicht ausreichend sei. Spätestens die Tatsache, dass er die Geschwindigkeit nicht reduzierte, hätte vom Unfallgegner wahrgenommen werden müssen. Die Sache ging vor Gericht. Das Gericht gab dem Vorfahrtsberechtigten überwiegend recht. Neben dem Blinken seien weitere Aspekte zu beachten. So komme es wesentlich auf die Herabsetzung der Geschwindigkeit an, aber auch das Verhalten des Fahrers sei zu beobachten, so ob er sich mit dem Blick nach rechts orientiert oder seine Konzentration weiter auf dem Geradeausverkehr ruhe. Allerdings führe das Setzten des Blinkers zu einer Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten, da er zumindest ein Indiz für das Abbiegen gesetzt hat. Das Gericht entschied, dass 70% des Schadens zu Lasten des Wartepflichtigen gehen.

      OLG Dresden vom 24.04.2014
    • Auf reines Blinken vertraue ich nicht.
      Interessant ist jedoch das die 80% Schuld wie ich zunächst vermutete nicht stimmt.

      Jetzt wird es interessant. Bei mir kam das Abbremsen noch dazu.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



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    • Dein Fall liegt ja etwas anders, als das Referenzurteil. Dort ist der Vorfahrtsberechtigte ja lediglich mit "vergessenem" Blinker ohne Verminderung der Geschwindigkeit auf der Hauptstraße weitergefahren und hatte gar keine Absicht, abzubiegen.
      So wie Du das schilderst, wurde ja ein bereits eingeleiteter Abbiegevorgang (Blinker vor der Kreuzung setzen, Abbremsen) offensichtlich in letzter Sekunde abgebrochen. Ganz ohne Mitverschulden kommst Du als Wartepflichtiger auch da nicht raus, allerdings dürfte sich die Schuldverteilung wohl eher zu Deinen Gunsten verschieben.

      Nur musst Du auch beweisen können, dass es genau so war... :/
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von shaddow ()

    • ... und so wird dann auch vor Gericht geurteilt. Es kann ja sein, dass der Blinker defekt ist und die ganze Zeit blinkt, .... .
      Habe ich schon öfter gesehen, dass welche kilometerweit mit Blinker fahren. Jeder Fahrer, auch mit Vorfahrtsberechtigung, hat seine Sorgfalltspflicht zu erfüllen. Es gibt ja oft Unfälle bei abbiegender Vorfahrt, wo der Vorfahrtsberechtigte nicht blinkt, der Wartende meint, dieser fährt geradeaus (da er nicht blinkt) und schon knallts.
    • Stone schrieb:

      Ich werde wohl noch genauer schauen und warten bevor ich los fahre.
      Besser ist das, denn es gibt organisierte Crashbanden, die genau so vorgehen, meistens sitzen die zu viert im Auto und klagen alle auf Schmerzensgeld und lügen alle das gleiche bezüglich des Blinkers. Ich habe mich noch nie auf blinkende Autos beim Abbiegen verlassen, gibt schon so zu viel Chaos im Ruhrgebiet auf den Straßen ;)
    • Gobi schrieb:

      Erst, wenn durch tätigen der Lenkbewegung der Abbiegevorgang eingeleitet wird, darfst du davon ausgehen, dass abgebogen wird.
      Das stimmt einerseits, andererseits urteilt die derzeit gängige Rechtsprechung nicht grundsätzlich erst bei diesem Ereignis im zeitlichen Ablauf zugunsten des Wartenden. Es gibt da noch viel mehr Fundstellen im Web mit ordentlich vielen unterschiedlichen Entscheidungen.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Als erstes gilt Paragraph 1, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Erst danach sollte man gucken, welche Paragraph noch passen könnte.
      Ist zwar manchmal anstrengend, immer mit den Fehlern Anderer zu rechnen, aber so kommt man am Besten heil durch. Selbst passiert mir ja auch mal eine Unachtsamkeit und dann bin ich froh wenn der Andere durch Umsicht Schlimmeres verhindert hat.
      SOUL Mj16, CRDi, 7-Stufen-DCT, SPIRIT, Navi & Sound, VIP ohne Panoramadach
    • § 1 ist ein Allheilmittel, das vor allem in unklaren Situationen angewandt wird. Von einem "rechne mit Fehler von anderen" steht da explizit nix, denn wenn es eine solche absolute Regel gäbe, dann dürfte man auch bei Grün nur im Schrittempo über die Kreuzung fahren ... :kopfkratz:
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*