War das auch schon früher so?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • @Lord:
      Da hast Du natürlich im Grunde schon Recht. Ein Punkt ist aber ja erst mal noch kein Fahrverbot...darum ging es mir auch nicht und es dürfte z.B. auch schwierig sein, mit einem 10-Tonner die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h aus Versehen um 30 km/h zu überschreiten... ;)

      Das deutsche Recht hat ja auch heute schon Möglichkeiten, unangemessene soziale Härtefälle zu vermeiden. Die Bußgeldstellen lassen sich zwar erfahrungsgemäß meist nicht darauf ein und schieben das an die Gerichte weiter. Aber vor Gericht kann man u.U. - wenn man eine sonst weiße Weste hat und ein tatsächliches Augenblicksversagen zu einem Bußgeldverstoß geführt hat - auch heute schon das Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe "abkaufen", wenn nachweisbar ist, dass der Führerscheinentzug zu drastischen wirtschaftlichen Folgen führen würde, die in keinem Verhältnis zur Schwere des Verstoßes mehr stehen würden. Ist ein bisschen schwierig und wird von den Gerichten kritisch durchleuchtet - geht aber, wie ich aus mehreren Beispielen weiß, im individuellen Einzelfall durchaus.
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Ich finde man sollte auch die anderen Verfehlungen im Straßenverkehr irgendwie kontrollieren und wenn nötig bestrafen.

      z. B.:
      - nicht oder zu kurzes Blinken
      - nicht VOREINANDER abbiegen (außer die Verkehrsführung schreibt es an der einen Stelle anders vor)
      - Parken in 2er Reihe

      ... um mal nur 3 meiner täglichen Aufreger zu benennen!

      Aber hier sollte die Strafe nicht unbedingt astronomisch hoch sein.
    • Aber teilweise herrscht auch einfach zu viel Unwissenheit:

      Wikipedia schrieb:

      Das tangentiale (auch amerikanische) Linksabbiegen an Kreuzungen wurde von den Besatzungsmächten nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland eingeführt und war zuerst in der DDR in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. 1992 wurde es auch in die gesamtdeutsche Straßenverkehrsordnung (für den Regelfall) als verpflichtend aufgenommen. Tangentiales Abbiegen bedeutet, dass zwei sich gegenüberstehende linksabbiegende Fahrzeuge voreinander abbiegen.
      Ich bin BJ. 87, kenne das voreinander Abbiegen und habe meinen FS 2005 erworben. Warum weiß ich das denn und (gefühlt) 75% der Leute die ihren FS ab 1946 / 1992 erworben haben nicht?

      Außerdem ist es doch vollkomen logisch, dass man sich i.d.R. gegenseitig nur blockiert wenn mehr als 1 Fahrzeug pro Fahrtrichtung gleichzeitig abbiegen wollen, ich verstehe wirklich nicht, warum die Leute das nicht in ihren Kopf bekommen!

      PS: Ich fände 20€ / 50€ + 1 Punkt Strafe (ohne Behinderung dritter / mit Behinderung) dafür gerechtfertigt. Weil bei solchen Minimalvergehen so wenig Geld auch schon nervig ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von der_ray ()

    • Moin...

      @ shaddow, natürlich hast du mehr oder weniger recht, natürlich sollte jemand der einmal in 5 Jahren was falsch macht unter umständen anders bestraft werden. Führerscheinentzug und Härtefall, jeder der sich ans Steuer seines Fahrzeuges setzt, sollte ( das Wort ist mit absicht so gewählt ) wissen was er tut und das er eine gewisse Verantwortung sich selbst und den anderen gegenüber hat. Das bedeutet für mich das sie wissen was sie tun, also nein keine Härtefallregelung, fertig. Jeder weis was er tut. Genau das wird dem Kraftfahrer vorgeworfen, er wies was er tut und trägt die Verantwortung dritter mit. Ist mir selbst schon passiert, alte Dame rauscht mir in die Seite des LKW, na und Gericht gibt mir 50% schuld, ich hab gestanden, aussage Richterin, sie müssen mit Fehlern anderer rechnen, fertig, DANKE......

      Ja und ann kommen da noich die ganzen kleinen Verstösse, hier mal 5 km zu schnell da mal in einem anderen Landkreis 10 km zu schnell usw, alles was nicht Punktepflichtig ist, wird auch nicht nach Flensburg gesendet. Sprich, wird jemand 3 mal in einem Landkreis mit 5-12 km/h zu schnell geblitzt, 4 Wochen Fahrverbot, bei 3 verschiedenen Landkreisen passiert nichts, auch falsch. Ja der Begriff dafür ist übrigends Vorsatz.

      Ja auch der Einsatz von Blackboxenb wäre durchaus hilfreich.
      Gruß
      Axel

      ansonsten sollte man Schulkdzuweisungen einfach mal abschaffen und jeder würde seine Schänden selbst bezahlen, ob sich dann was ändern würde???????
    • hmmm, das Ganze hat was mit menschlichem Versagen zu tun:
      Vorsicht, Rücksicht, etc. heute alles Fremdworte.

      Es ist doch alles in Deutschland "geregelt":
      Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten..."

      Das ist eine Pflicht! Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, dem sollten in diesem Punkt sämtliche Rechte entzogen werden

      Wer seine Rechte einfordern will, sollte ZUERST seinen Pflichten nachkommen...
      Grüße aus dem Münsterland

      ...Freedom's just another word for nothing left to loose...(Kris Kristofferson)

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/734850.png]
    • Moin....

      @ LPG Fahrer, wenn dann den ganzen § 1

      1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      Denn Absatz 1 ist für mich noch wichtiger, besonders die gegenseitige Rücksicht :D

      Gruß
      Axel
    • Ich schrieb doch, "Vorsicht, Rücksicht, etc. heute alles Fremdworte."
      Folglich habe ich nur das geschrieben, was auch verstanden wird.

      Bei den Intelligenzbestien in der heutigen Zeit, gar nicht so einfach... Denken ist out.
      Also, schmeiß nur die Hälfte an Info raus, dann wird gegooglet, zwar nicht verstanden, aber immerhin gelesen :D
      Grüße aus dem Münsterland

      ...Freedom's just another word for nothing left to loose...(Kris Kristofferson)

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/734850.png]
    • Spo schrieb:

      Die ganze Diskussion an Sich ist schon schlimm genug.
      Nein, sie ist nicht schlimm genug, sie ist (derzeit) permanent erforderlich. Ich bin mir sicher, in keinem anderen Bereich des Lebens werden so oft bewußt und absichtlich gesetzliche Regelungen übertreten wie im Verkehr (ich meine den mit den Fahrzeugen :rofl: ).

      Spo schrieb:

      Ich bin in Ländern unterwegs und unterwegs gewesen, da funktionieren viele Dinge im Straßenverkehr deutlich besser als in Deutschland. Das ganze mit wesentlich weniger Schildern und Regeln etc.
      Das glaube ich Dir gern und sind auch meine (geringen) Erfahrungen im Ausland. Aber warum ist das so? Weil sie weniger Schilder und Regeln haben? Oder weil hierzulande das Auto, egal ob getunt oder nicht, viel zu oft weniger ein Gebrauchsgegenstand als vielmehr ein Argument im Wettbewerb "Wer hat den Größten?" ist? Du schreibst ja selber vom Motto "Lieber tot als Zweiter.". Es ist also eher eine Mentalitäts- und damit eine Bewußtseinsfrage.

      Spo schrieb:

      die dazu gehörigen PFLICHTEN jedoch werden oft "ignoriert" bzw. als "lästig" und "einschränkend" empfunden
      Richtig, das fängt schon mit der Vorbildwirkung an, denn Erziehung ist, Kindern das abzugewöhnen, was sie sich von den Erwachsenen abgeschaut haben. :angel:
      Ich denke, kaum ein Elternteil läßt bei den Kindern soviel durchgehen, wie sie selber Verstöße im Straßenverkehr begehen (nicht nur Geschwindigkeiten, auch rote Ampeln für Fußgänger und Radfahrer usw. usf.

      shaddow schrieb:

      Wem ist es noch nicht passiert, dass er eine Geschwindigkeitsbeschränkung mal übersehen oder zu spät darauf reagiert hat (Stichwort: Augenblicksversagen)?
      Dazu das

      OLG Düsseldorf schrieb:

      Der Ausdruck „Augenblicksversagen“ beschreibt nur den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dieser Umstand allein ist kein ausreichender Grund, den Schuldvorwurf herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Verletzung gegeben sind. Eine Vielzahl der Fälle unbewusster Fahrlässigkeit, insbesondere bei Regelverstößen im Straßenverkehr, beruht gerade darauf, dass der Handelnde für eine kurze Zeit unaufmerksam ist und das an ihn gerichtete Ge- oder Verbot übersieht. Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen.
      Dem kann ich nur ausdrücklich zustimmen.

      Gobi schrieb:

      meines Erachtens wird insgesamt einfach zu wenig kontrolliert. Dadurch ist das Risiko für jene, die es sich leisten können mal ertappt zu werden, viel zu gering.
      Damit ist eines der Grundprobleme exakt beschrieben. Das gilt aber nicht nur für überhöhte Geschwindigkeiten, sondern auch für Fußgängerampeln, Radfahrer auf Gehwegen und falschrum auf Radwegen, usw. usf.

      shaddow schrieb:

      auch heute schon das Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe "abkaufen"
      Stimmt, aber soweit ich weiß, lediglich einmal.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/501607_5.png]

      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • LordofCarni schrieb:

      ansonsten sollte man Schulkdzuweisungen einfach mal abschaffen und jeder würde seine Schänden selbst bezahlen, ob sich dann was ändern würde???????
      Eventuell ja - hatten wir nämlich schon mal so ähnlich in der untergegangenen DDR. Da gab es nur eine einzige Staatliche Versicherung, bei der daher auch alle Fahrzeuge versichert waren. Infolgedessen war es "Wurst", wer an einem Unfall Schuld war - es hat am Ende ohnehin immer die selbe Versicherung bezahlt. Selbstbeteiligungen in der KASKO u. Teil-KASKO (wenn ich mich noch richtig erinnere) gab es zwar, Schadensfreiklassen und Rückstufungen im Beitrag jedoch nicht. Unfallfluchten waren die absolute Ausnahme (meist nur, wenn zugleich ein Alkohol- oder Führerscheinproblem im Hintergrund stand).

      Die Staatliche Versicherung der DDR mit all ihren 17 Mio. Versicherten und vermutlich weit über 100 Mio. Bestandsverträgen aller marktüblichen Versicherungssparten hat sich nach der Wende dann übrigens der ALLIANZ-Konzern einverleibt und wurde so quasi über Nacht zunächst Monopolist und auch später noch für lange Zeit unangefochtener Markführer in allen Neu-Fünf-Ländern, ohne dass z.B. das Kartellamt was dagegen gehabt hätte... :suspect:
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • shaddow schrieb:

      Eventuell ja - hatten wir nämlich schon mal so ähnlich in der untergegangenen DDR. ... - es hat am Ende ohnehin immer die selbe Versicherung bezahlt.
      Ich denke mal, das hat Axel nicht gemeint, denn er sagte ja

      LordofCarni schrieb:

      und jeder würde seine Schänden selbst bezahlen
      "Selbst bezahlen" heißt eben gerade nicht "meine Versicherung bezahlt" sondern das eigene Konto muß geplündert werden - aber auch nur für die eigenen Schäden. Ich könnte mir dann vorstellen, daß z. B. die unlackierten Stoßstangen wieder in Mode kommen. :D

      Teilkasko gab es meines Wissens zu DDR-Zeiten nicht. Der Rest zur Staatlichen Versicherung der DDR ist zwar richtig, gehört aber trotz der Rubrik "sonstiges" nicht wirklich hierher ... ^^
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/501607_5.png]

      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Moin....

      @entejens genau das habe ich gemeint, jeder zahlt selbst...nix Versicherung oder ähnliches, alles aus eigener Tasche..... keine Gerichtslawinen mehr wer schuld ist ( ich hatte gerade die dritte wegen dem gleichen Streitfall, LKWs haben ja immer schuld so die Aussage des anderen Unfallbeteiligten ), somit massive Kostenersparniss usw. Ich denke dann würden ca 99% der Fahrzeugführer darüber nachdenken wie sie was am besten machen.

      Mal ganz davon abgesehen, ich erlebe jeden Tag seltsame bewegungen auf den Strassen, wovon ca 35% Führerscheinentzug nach sich ziehen würden, da grobe Verkehrsgefärdung dabei ausgeführt wird und ja im schnitt sind es 15-20 vergehen am Tag. Mal das nicht blinken usw ausser acht gelassen.

      Ja auch ich selbst ertappe mich gelegentlich dabei zu schnell zu fahren, LKW sind nunmal nur 80 km/h auf Autobahnen und Kraftsfahrtstrassen die Bauartlich getrennt sind, auf allen anderen Strassen halt nur 60 km/ h ausser natürlich in den Ortschaften usw. Ja auch hier meinen viele PKW Lenker man wolle sie ausbremsen wenn man tatsächlich mal mit nur 60 km/h ausserhalb geschlossen Ortschaft unterwegs ist. Einer der Gründe warum ich dann schon mit 65 km/h unterwegs bin, weil Abstände einschätzen, gar den evtl Bremsweg einschätzen, scheinbar überflüssig für solche Fahrzeuglenker.........


      Gruß
      Axel
    • Axel, auch wenn ich Deine Intention richtig erkannt hatte, zustimmen kann ich Dir trotzdem nicht. Ich hatte im März einen kleinen Crash mit einem anderen Fahrzeug, wollte rückwärts in eine Einfahrt und habe mit der linken vorderen Ecke ein in meiner ursprünglichen Fahrtrichtung vorbeifahrendes Fahrzeug gestreift. Dabei hatte ich kleine Streifen im Lack meiner Kunststoffstoßstange - für mich also absolut unerheblich. Das andere Fahrzeug hatte leichte, nach meiner Wahrnehmung oberflächliche Lackschäden (mein silberfarbener Lack konnte mit dem Fingernagel entfernt werden, dann war so gut wie nix mehr zu sehen). Die Schadenshöhe beim anderen Fahrzeug betrug letztlich fast 1200 € (bin jetzt beim Überlegen, den Schaden zurückzukaufen).
      Mit "Deiner" Regelung wäre ich fein raus (kein für mich relevanter Schaden = keine Kosten), die Unfallgegnerin säße auf ihren Kosten. Umgekehrt hätte ich die A-Karte. 8o

      (Mal davon abgesehen, daß sie zugegeben hat, mein Rechtsblinken gesehen zu haben, es aber als Zeichen für ein Einparken am Fahrbahnrand interpretiert habe - somit hatte ich nicht nur Mitschuld, was beim Rückwärtsfahren klar ist, sondern die volle.)
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/501607_5.png]

      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • LordofCarni schrieb:

      genau das habe ich gemeint, jeder zahlt selbst...nix Versicherung oder ähnliches, alles aus eigener Tasche.....[...]. Ich denke dann würden ca 99% der Fahrzeugführer darüber nachdenken wie sie was am besten machen.
      Und wenn Du das dann für Dich selbst alles richtig bedacht und auch noch alles richtig gemacht hast, kommt dann doch einer, der Dir beim unbedachten zügigen Ausparken mit seiner unlackierten Stoßstange die gesamte Seite eindrückt -> da möchte ich mal hören, ob Du dann immer noch derselben Meinung bist... Und es soll ja sogar auch Fahrzeugeigentümer geben, die auf ihr Auto dringend angewiesen sind, aber wirtschaftlich gar nicht in der Lage wären, mal so einfach auf eigene Kosten ihr unverschuldet zerdeppertes Auto wieder aufbauen zu lassen...

      * Ich bin jedenfalls raus aus dieser Diskussion! Das wird mir zu abstrakt und führt leider nirgendwo hin... * :nosorry:
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Ich sag nur 2 neue Windschutzscheiben innerhalb von 2 Wochen. Nach vorherigen 6 Monaten einen Wildschaden (Hase).
      Was kam am Ende raus? Kündigung der Vollkasko.

      Das alles hätte ich nicht bezahlen können zu diesem Zeitpunkt.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(