Was soll es da an "Präzendenzfällen" geben?
Die Rechtslage ist völlig klar.
§ 4 StVO
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Wie zu sehen ist, gibt es keine Unterscheidung zwischen Mensch und System, im Gegenteil ist sogar der Faktor Mensch in diesem Paragrafen garnicht erwähnt.
Es gibt in Deutschland keine "Präzendenzfälle", das ist ein Begriff aus amerikanischen Rechtssprechung und hat mit der deutschen Rechtssprechung nichts zu tun.
In Deutschland gibt es nur Grundsatzentscheidungen und diese sind nur Empfehlungen, aber kein fester Standard. Die Gerichte und die Richter sind frei in Ihrem Entscheidungen (und das ist gut so!) und daher können, aber müssen sie sich auch nicht an andere Urteile halten. Alle Urteile sind immer nur Einzelfallentscheidungen, die schon bei der kleinsten Änderung eines einzigen Umstandes völlig anders ausfallen können.
Ausnahmen gibt es da nur in der höchsten richterlichen Rechtssprechung, z.B. Bundesgrichtshof und Bundesverfassungsgericht.
Und daher sind das alles natürlich nur persönliche Meinungen, wenn auch mit echten Fakten (Gesetzen) unterlegt und solange nicht ein Fall bis zum höchsten Gericht durchfochten wird, sind alle Urteile immer nur Anhalte, aber keine 100%ige Sicherheit.
Die Rechtslage ist völlig klar.
§ 4 StVO
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Wie zu sehen ist, gibt es keine Unterscheidung zwischen Mensch und System, im Gegenteil ist sogar der Faktor Mensch in diesem Paragrafen garnicht erwähnt.
Es gibt in Deutschland keine "Präzendenzfälle", das ist ein Begriff aus amerikanischen Rechtssprechung und hat mit der deutschen Rechtssprechung nichts zu tun.
In Deutschland gibt es nur Grundsatzentscheidungen und diese sind nur Empfehlungen, aber kein fester Standard. Die Gerichte und die Richter sind frei in Ihrem Entscheidungen (und das ist gut so!) und daher können, aber müssen sie sich auch nicht an andere Urteile halten. Alle Urteile sind immer nur Einzelfallentscheidungen, die schon bei der kleinsten Änderung eines einzigen Umstandes völlig anders ausfallen können.
Ausnahmen gibt es da nur in der höchsten richterlichen Rechtssprechung, z.B. Bundesgrichtshof und Bundesverfassungsgericht.
Und daher sind das alles natürlich nur persönliche Meinungen, wenn auch mit echten Fakten (Gesetzen) unterlegt und solange nicht ein Fall bis zum höchsten Gericht durchfochten wird, sind alle Urteile immer nur Anhalte, aber keine 100%ige Sicherheit.
KIA pro_cee'd GT - Modelljahr 2016 - Sparkling Silber - Panoramadach