Abstandsverletzung durch (unnötig) starkes Verzögern des Vordermanns

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    • sholloman schrieb:

      Seit Dienstag hört man ja nichts mehr von ihm

      Wäre ich an seiner Stelle ... ich würde auch nicht sonderlich viel Lust verspüren die Diskussion weiter anzuheizen - und ich habe auch Verständnis für seine Situation, denn solche "Momentaufnahmen" dokumentieren selten die reale Situation und sollten erst mal bewertet werden anhand von dem Material, welches es gibt. Die Zurückhaltung von Mattes finde ich nachvollziehbar - so zwischen Belehrungen zum Vorfall und Unverständnis zu seiner Situation sind nicht viele brauchbare Tipps dabei ;)

      Wie es Karl Valentin vor vielen Jahren schon sagte ;)
    • Moin,

      nun kommt mal wieder runter!
      Der Sicherheitsabstand dient ja eben dazu, in solchen Situationen eine Reserve zu haben und daher wird bei der Überprüfung halt nicht, wie bei der Geschwindigkeitsmessung, ein einzelner Augenblick betrachtet, sondern das Geschehen in seinem Verlauf. Wurde der Abstand tatsächlich durch die Bremsung des Vordermanns verursacht, nachdem vorher genug Abstand vorhanden war, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit gar nichts passieren.

      Gruß
      Pitt
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • Zeugen habe ich zum Glück 2 Arbeitskollegen die mit mir im Fahrzeug saßen, also sollte es daran nicht scheitern.
      Klar bin ich auch ziemlich entnervt, aber nicht von euch, sondern von der momentanen Ungewissheit in dieser Situation.
      Wenn Pitt mit seiner Aussage recht haben sollte, dann dürfte mir auch nichts passieren, weil ich weiß dass ich den Sicherheitsabstand vorher eingehalten habe.

      Um eine Schuldzuweisung geht es mir gewiss nicht, aber meines Erachtens nach (beziehungsweise auch aus reiner Hoffnung) gehe ich davon aus das ich bei einer gegebenenfalls anliegenden Anhörung/Begründung plausibler Antwort stehen kann und so möglicherweise doch von einer Strafe abgesehen wird ("EIn SIlberner Golf mit dem Kennzeichen xx-xx 1234 hat vor mir stark abgebremst" hört sich für mich "glaubwürdiger" an als "..da war ein Auto was plötzlich in die Eisen ging").

      Was nun passieren wird, weiß momentan niemand, jetzt kann ich auch erstmal nurnoch abwarten.
      Wenn in 3 Monaten nichts kommt, habe ich Glück und bin aus dem Schneider.
    • Pitt schrieb:

      Wurde der Abstand tatsächlich durch die Bremsung des Vordermanns verursacht, nachdem vorher genug Abstand vorhanden war, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit gar nichts passieren.
      Sehe ich auch so, denn eine Verletzung des Sicherheitsabstandes ist juristisch nicht nur eine Momentaufnahme. Gute Aspekte werden z. B. hier und hier beschrieben.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/501607_5.png]

      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Da hier anscheinend juristisch bewanderte Foristen anwesend sind, mal eine Frage, welche dieses Thema ebenso berührt.

      Mit den ACC- und Kollisionserkennungsassistenten bekommt das Thema "plötzliches starkes Bremsen" eine weitere Quelle. Gibt es dazu, also zum maschinellen Bremsen durch ein technisches System schon belastbare Urteile?
    • Ist das nicht das selbe wie die Ursprungsfrage? Solange nichts passiert ist wird ein Abstandsverstoß genauso behandelt wie jeder andere oder?
      Bei einem Unfall wäre die Frage wohl interessanter.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(


    • Es ist völlig irrelevant ob ein Mensch bremst, oder ein System.
      Wenn man durch eine plötzliche Bremsung des Vorausfahrenden den Abstand zu stark verringert, dann gilt wie schon beschrieben das Messvideo.
      Wenn der Abstand vorher erkennbar ok war, dann passiert nichts.
      Wenn es durch ein plötzliches Abbremsen (egal ob System oder Mensch) zu einem Auffahrunfall des nachfolgenden Verkehrs kommt, dann gilt das Gleiche wie bisher.
      Wer nicht in der Lage ist, rechtzeitig anzuhalten und auffährt, der ist in 99% der Fälle schuld, da er offensichtlich keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat.
      Die einzigen Ausnahmen die mir bekannt sind, sind Auffahrunfälle durch kurz davor einscherende Fahrzeuge und fingierte Auffahrunfälle.
      Wobei zweiteres schwer zu beweisen ist und meistens in Ortschaften, oder an Kreuzungen stattfindet, da sich auch die Täter nicht unbedingt verletzen wollen.
      KIA pro_cee'd GT - Modelljahr 2016 - Sparkling Silber - Panoramadach
    • Joerg_GT schrieb:

      Die einzigen Ausnahmen die mir bekannt sind, sind Auffahrunfälle durch kurz davor einscherende Fahrzeuge und fingierte Auffahrunfälle.
      Mir sind auch noch Entscheidungen bekannt, wo z.B.

      - der Vorausfahrende zügig bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist und dann plötzlich gemerkt hat, dass eigentlich abbiegen müsste...
      - der Vorausfahrende unvermittelt gebremst und ein Wendemanöver eingeleitet hat, weil er am gegenüberliegenden Fahrbahnrand eine freie Parklücke erspäht hat

      In allen Fällen muss sich aber der Auffahrende vom sog. "Anscheinsbeweis" entlasten können (z.B. durch Zeugen), dass die Situation nicht vorhersehbar war und er nicht einfach nur zu dicht aufgefahren ist und nur deshalb nicht rechtszeitig bremsen konnte.
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Moin.

      Vom Prinzip her ist es schnurz wer oder was die Vollbremsung auslöst.
      Knallt man drauf ist man Schuld weil man den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.
      Die Strassenverkehrsordnung ist in der Hinsicht eindeutig: Man hat immer mit unvorhersehbaren Situationen zu rechnen und sich dementsprechend anzupassen.

      Bei Bussgeldern ist es anders.
      Da Abstandsmessungen mit diversen Weit- und Nahbereichen gefilmt wird ist das ersichtlich und es wird nicht geahndet wenn man vorher den Abstand korrekt eingehalten hat.
      Das selbe gilt bei Kontrollen aus dem Auto heraus - es werden nicht nur die Sekunden gefilmt in der das Ganze passiert sondern auch vorher.
      Fährt man so wie man soll gerät man erst gar nicht auf den Schirm der kontrollierenden Personen...
      Even more dangerous than he looks... :baeh: