Abstandsverletzung durch (unnötig) starkes Verzögern des Vordermanns

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    • Abstandsverletzung durch (unnötig) starkes Verzögern des Vordermanns

      Hallo liebe Community,

      heute ist mir auf der A3 bei Hilden leider folgendes passiert:

      Ich bin mit dem Firmenwagen (Renault Master, 3,5t.) einem Fahrzeug bis auf circa 8 Meter (+/-2m.) aufgefahren da dieser noch kurz vor dem 80km/h Schild bis auf eben diese Geschwindigkeit abbremste.
      Wir waren auf der mittleren Spur unterwegs und ich wollte gerade auf die Rechte Spur ziehen, habe also in den Rückspiegel geguckt und war einige Sekunden quasi im "Blindflug" unterwegs.
      Dies passierte direkt kurz vor einer Brücke wo wohl gerade Abstandsmessungen durchgeführt wurden und jetzt habe ich so meine bedenken ob ich jetzt eine saftige Geldstrafe und Fahrverbot zu erwarten habe...

      Was meint ihr, kann man wenn es so kommen sollte dagegen vorgehen?
      Ich bin auf den Führerschein beruflich angewiesen und das wäre das schlimmste was passieren würde wenn ich den für gewisse Zeit abgeben muss.

      Ps. Wir haben sicherheitshalber das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Uhrzeit notiert.
    • Was hat denn der Vorderansicht falsch gemacht , dass man so extrem eng auffahren muss????? Ein Tempolimit gilt ab Höhe des Verkehrszeichen, und die Geschwindigkeit ist bis dorthin auf den Wert des Limits zu reduzieren. Also hat der Vorderansicht nicht "unnötig" verzögert. ....
      Im Gegenteil, es wäre zu begrüßen, wenn Typen, die meinen, bis quasi zur Stoßstange auffahren zu müssen, für einige Zeit aus dem Verkehr gezogen würden. ....
    • Moin.

      Wenn auf dem Langstreckenbild die scharfe Verzögerung vom Vordermann ersichtlich ist kommste davon.
      Gleiches wäre auch wenn einer einfach rauszieht und du dann zu dicht auffährst.
      Du musst dann natürlich wieder Anstand aufbauen,wenn du dran bleibst bist wieder fällig.
      Ist das auf den Aufnahmen nicht ersichtlich ist bei deinem geschätzten Abstand längere Zeit zu Fuss gehen angesagt inklusive teuer Geld und Punkte...
      Even more dangerous than he looks... :baeh:
    • Ich weiß ja nicht ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber mit Absicht habe ich sicherlich nicht den Sicherheitsabstand so unterschritten...
      Ja, ich habe auf den vorausfahrenden Verkehr nicht so ganz genau geachtet weil ich einen Spurwechsel durchführen wollte und in den rechten Außenspiegel geguckt habe (auch etwas länger weil ich mit den großen Dimensionen des Fahrzeugs klarkommen muss).
      Zudem hat so ein vollgeladener Transporter nicht den gleichen Bremsweg wie ein moderner Kleinwagen oder ein Fahrzeug der Kompaktklasse.
      Ich habe einfach nicht damit gerechnet dass der Wagen so stark vor mir abbremst und nötigen oder ähnliches wollte ihn garantiert nicht.
      Ich bitte um konstruktive Antworten und nicht um "Vorwürfe" oder ähnlichem hier. Danke.

      Vielen Dank an TomTom und ms303 :)
    • Soweit ich weiß sind das Filme die aufgenommen werden. Wenn da es ersichtlich ist das der Abstand durch das Verzögern des Vordermannes unterschritten wurde wird dir durchaus nix passieren.

      Dennoch kann es passieren das du einen Anwalt benötigst.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(


    • Moin, die folgenden Schritte würde ich unternehmen:
      • Abwarten, was für ein "Vergehen" Dir vorgeworfen wird, falls etwas kommt
      • Anwalt aufsuchen und Akteneinsicht anfordern, falls etwas kommt
      • Falls der Vorgang aufgezeichnet wurde sind bei Abstandmessungen Serienbilder oder Video wahrscheinlich
      • Mit dem Anwalt auswerten
      Wenn dabei tatsächlich ein ausreichender Abstand durch Bremsen des Vordermanns beseitigt wurde und das, sowie der Fahrbahnwechsel erkannt werden kann - dann hast Du gute Karten - jedoch sollte VOR dem Abbremsen vom Vordermann ein großer Abstand existiert haben, ansonsten wird es eng mit der Argumentation.

      Ich kenne diese Probleme gut, man muss sich nur mal auf eine Brücke stellen, die über einer Autobahn ist - dabei sieht man im fließenden Berufsverkehr bei locker 100 km/h kaum mehr als eine Linie und ein Zwischenraum Abstand zu dem Vordermann, das sind ca. 18 Meter (alte Markierungen ca. 6m Linie, 12m Zwischenraum // neue Markierungen ca. 9m Linie und 9m Zwischenraum)

      Der Sicherheitsabstand bei 80km/h sollte ja gute 40 Meter betragen, also gute zwei Linien und zwei Zwischenräume, kein Richter in DE würde bei einem Abstand von nur 30 Metern ein Verfahren eröffnen, allerdings steigt die Wahrscheinlichkeit eines Verfahrens bei nur halbem Sicherheitsabstand massiv an.

      Ohne jetzt konkret auf Deinen Fall bezogen: Diese nervigen Drängler ignoriere ich vollständig, ich bleibe mit meiner Reisegeschwindigkeit auch so lange auf einer Mittelspur oder links bis es eine Lücke gibt, die groß genug ist um "Platz zu machen" - denn wer sich bei 130 km/h in eine 50 Meter-Lücke drängeln lässt, der steht schon beim Spurwechsel vor dem Problem mit dem Sicherheitsabstand.

      LG Dirk
    • mattes96 schrieb:

      Wir haben sicherheitshalber das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Uhrzeit notiert.
      Das war schon mal `ne gute Idee und stärkt die Glaubhaftigkeit Deiner Argumentation, falls Du überhaupt eine Verteidigung aufbauen musst. Und wenn Du "wir" schreibst, nehme ich mal an, es saß auch noch ein Zeuge auf dem Beifahrersitz, der Dir beistehen kann.

      Aber erst einmal abwarten, ob überhaupt was von der Behörde kommt und wenn ja, was - Du kannst im Moment eh nichts mehr an der Situation ändern. Ansonsten hat Dir Burschi schon einen brauchbaren "4-Punkte-Plan" aufgestellt, wie es weitergehen könnte.
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • shaddow schrieb:

      Das war schon mal `ne gute Idee und stärkt die Glaubhaftigkeit Deiner Argumentation
      Wieso? Wenn eine Abstandsmessung vorgenommen wurde, dann wurde auch das Kennzeichen des Vordermanns erfaßt. Und inwiefern das Aufschreiben eines Kennzeichens die Glaubwürdigkeit stärken soll, erschließt sich mir auch nicht - die kann man auch aufschreiben, ohne daß es ein Vorkommnis gab.

      mattes96 schrieb:

      aber mit Absicht habe ich sicherlich nicht den Sicherheitsabstand so unterschritten...
      Das glaube ich Dir gern, nur spielt das überhaupt keine Rolle. Ansonsten wäre das ein perfektes Argument in (fast) allen Situationen ... :D

      mattes96 schrieb:

      Ja, ich habe auf den vorausfahrenden Verkehr nicht so ganz genau geachtet weil ich einen Spurwechsel durchführen wollte und in den rechten Außenspiegel geguckt habe (auch etwas länger weil ich mit den großen Dimensionen des Fahrzeugs klarkommen muss).
      DAS solltest Du im Fall der Fälle niemandem erzählen, maximal Deinem Anwalt.

      mattes96 schrieb:

      Ich habe einfach nicht damit gerechnet dass der Wagen so stark vor mir abbremst
      Nun, "stark abbremsen" ist letztlich auch eine subjektive Wahrnehmung, ob sich daraus ein fehlerhaftes Verhalten Deiner- oder seinerseits ergibt, müssen die Bilder zeigen. Ich neige aber dazu, daß es Dir auf die Füße fallen könnte: § 4 Abs. 1 S.1 StVO
      Andererseits darf der Vorausfahrende auch nicht einfach so ohne zwingenden Grund stark abbremsen, auch nicht aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung. Aber wie schon gesagt, was "stark" abbremsen ist, dafür gibts keine exakte Definition.
      Auch wenn es nicht gekracht hat - hier sind einige Anhaltspunkte, die meiner Meinung nach auch für den Abstand gelten, gut aufgeführt.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • entejens schrieb::
      Andererseits darf der Vorausfahrende auch nicht einfach so ohne zwingenden Grund stark abbremsen, auch nicht aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung.

      naja stimmt ja wohl nicht ganz weil wenn da 80 kmh und das ab schild,. ist 80 und nicht 85 0der 90 oder wer weiß was und wenn der voraus fahrende nun mal sein Fehlverhalten mit bekommt hat er nun mal auch das recht abzubremsen, und muss nicht sich rein rollen lassen,,
      ich sag nur mach das mal wenn da ein blitzer steht 200 meter hinter dem schild bekommst ein geiles Foto..
      also doch bremsen , weil auch der hinter Mann sieht ja das schild , taucht ja nun mal nicht auf einmal auf--
      alsp Vorsicht mit dem nicht abbremsen dürfen..
    • @Edgarsed: Nun, eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist eben gerade kein zwingender Grund (auch wenn das landläufig so betrachtet wird; ein triftiger Grund ist auch kein zwingender Grund):

      Brandenburgisches Oberlandesgericht / 12 U 209-06 schrieb:

      Ein zwingender Grund liegt nur bei plötzlicher Gefahr vor, wenn also andernfalls andere oder der Bremsende selbst gefährdet oder geschädigt werden könnten (Hentschel, aaO, § 4 StVO Rn 11). Während der Anblick eines Geschwindigkeitsmessgerätes demnach keinen zwingenden Grund zum Bremsen liefert,könnte ein auf die Fahrbahn laufender Fuchs jedenfalls für einen Motorradfahrer eine plötzliche Gefahr darstellen, die zur Vermeidung eines Sturzes zum starken Abbremsen berechtigt.
      P.S. Im von mir Verlinkten steht auch:
      „Plötzliches“ Bremsen bedeutet: für den Hintermann überraschend, d.h. ohne vorhersehbaren Grund.
      Bei einer erkennbaren Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es also gerade einen vorhersehbaren Grund und es war kein plötzliches und überraschendes Bremsen (hätte der TE selber die Geschwindigkeit angepaßt, wäre die Situation auch nicht so entstanden).

      Andererseits aber:
      Kein „zwingender Grund“: Herabsetzung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h (OLG HammOLGR 93, 19)
      Ob es aber ein plötzliches, abruptes Bremsen war, sieht der TE natürlich aus seiner Sicht und nicht objektiv.
      :bye:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von entejens ()

    • also ich bremse bei einen tempo schild weil habe mich rein rollen lassen und ich durfte zahlen , ..
      weil abstand hat nun mal jeder zu halten ,,und ich denke du weist selber wie nah die alle auf der autobahn fahren teil weise kannst noch nicht mal die nr schilder sehen,,
      aber eben doch jeder wie er es mag..und doch für richtig hält
    • Edgarsed schrieb:

      also ich bremse bei einen tempo schild weil habe mich rein rollen lassen und ich durfte zahlen , ..
      Und wann bremst Du? Bestimmt nicht erst 30 m vor der Geschwindigkeitsbeschränkung. ^^
      Ich weiß jetzt nicht genau, ab wann die Geschwindigkeitsbeschränkungen gestaffelt sind (sein müssen), ich vermute, daß es dann der Fall ist, wenn die vorherige Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h war bzw. die Differenz größer als 20 km/h ist (vorher/nachher).

      Hinzu kommt, daß der TE nach eigener Aussage

      mattes96 schrieb:

      einige Sekunden quasi im "Blindflug" unterwegs
      war. Da wäre für mich ein normales Abbremsen des Vordermanns auch ein plötzliches (in der eigenen Wahrnehmung). Deshalb auch meine Empfehlung, dieses nirgends zu sagen, um nicht von vornherein den schwarzen Peter zu haben.
      :bye:
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    • Leute Leute, was soll man von diesem Thread halten wenn man das liest?
      "Wie verlagere ich meine eigenen Fehler auf jemand anders?"
      Wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs ist, von dem man weis, das es sich durch die aktuelle Beladung anders verhält als leer, dann halte ich doch erst recht etwas mehr Abstand. Ich finde dieses Verhalten absolut verantwortungslos und fände ein Fahrverbot mehr als gerechtfertigt. Kaum auszudenken was da alles passieren hätte können. ?(
    • Heini ähm sowas passiert schneller als man denkt (spreche aus Erfahrung). Eine Sekunde nicht komplett auf die Straße geachtet, wie in diesem Fall und schon war es das. Jeden der behauptet das ihm sowas nie passiert, kann ich nicht glauben.
      Schon mal auf ein spielendes Kind in der Stadt geachtet, nicht das es auf die Straße rennt und vorne stehen sie.
      Schon ist die Vollbremsung perfekt.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



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    • Stone schrieb:

      Heini ähm sowas passiert schneller als man denkt (spreche aus Erfahrung).
      Vollkommen richtig.
      Ich habe aber @Heini so verstanden, daß er es nicht versteht, daß der eigene Fehler (wodurch auch immer verursacht) ein Fehler eines anderen Verkehrsteilnehmers werden soll, was einige Aussagen hier suggerieren. "Verantwortung haben" heißt auch "Verantwortung übernehmen" - die allerwenigsten von uns sind hochrangige Politiker oder Wirtschaftsbosse, die vielfach davon im Fall der Fälle eher nix halten.

      Stone schrieb:

      Schon mal auf ein spielendes Kind in der Stadt geachtet, nicht das es auf die Straße rennt und vorne stehen sie.
      Schon ist die Vollbremsung perfekt.
      Hier ist die Vollbremsung ja auch berechtigt.
      :bye:
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    • Okay es geht so wie ich es verstanden habe darum @Heini das @mattes96 wegen eines Bremsmanövers des Vordermannes den Sicherheitsabstand nicht einhalten konnte. In der Zeit ist er wohl dummerweiße durch eine Abstandsmessung gefahren.

      Das der Abstand vorher wohl gepasst hat, zeigt ja auch das es keinen Unfall trotz verzögerter Reaktion passiert ist.

      Die Frage die daraufhin zu klären ist, ist bekommt er Ärger oder nicht.

      Es geht da dann weniger um Schuld Verschiebung. Sondern auch um die Frage, welche Situationen sind entschuldbar, das es zu dem zu geringen Abstand gekommen ist.

      Da dies jedem passieren kann, ist diese Frage wohl für jeden relevant. Denke ich jetzt mal.
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    • Stone schrieb:

      Das der Abstand vorher wohl gepasst hat, zeigt ja auch das es keinen Unfall trotz verzögerter Reaktion passiert ist.
      Ist diese Schlußfolgerung wirklich zwangsläufig? Oder was meinst Du mit "vorher wohl gepasst hat"? Wenn das Delta der Geschwindigkeiten sehr gering war, kann der Abstand auch vorher schon zu gering gewesen sein (aus rein juristischer sicht).

      Stone schrieb:

      Es geht da dann weniger um Schuld Verschiebung.
      Nun, dem TE geht es tatsächlich weniger um die Zuweisung der Schuld an andere Fahrer. Nur irgendwie doch, denn warum sonst wurde vom TE bzw. einer mitfahrenden Person das Kennzeichen aufgeschrieben (abgesehen davon, daß das überhaupt keine Beweiskraft hat, wie ich schon schrieb)? Das deutet schon darauf hin, daß daß die Schuld (zumindest partiell) auf andere übertragen werden soll. Konkret können wir das sowieso nicht beurteilen, weil wir die Bilder nicht kennen.
      Außerdem meinte ich nicht nur den TE sondern auch einige andere Kommentare.

      Stone schrieb:

      Frage, welche Situationen sind entschuldbar, das es zu dem zu geringen Abstand gekommen ist.
      Tja, was ist entschuldbar - also wann ist man ohne Schuld? Das kann sicherlich kaum pauschal beschrieben werden. Wichtig ist aber folgendes:

      iww.de schrieb:

      Checkliste „Beweisgrundsätze“

      6. Erschüttert ist der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis, wenn er die ernsthafte Möglichkeiteines anderen als des erfahrungsmäßigen Geschehensablaufsbeweist. Die Tatsachen, aus denen sich diese Möglichkeit ergibt,müssen vom Auffahrenden voll bewiesen werden. Spätestens an dieser Stelle, richtigerweise schon auf derVorstufe (siehe oben 4.) muss er sämtliche Umstände zurSprache bringen, die seine Kollision entschuldigen können.

      7. Die klassische Entlastungsbehauptung„Vordermann hat grundlos sehr stark gebremst“ wird von denGerichten in die „Erschütterungs-Station“ gezogen,m.a.W.: Der Vordermann muss nicht den Negativbeweis führen, garnicht oder nur „normal“ abgebremst zu haben. Er muss auchnicht die Behauptung eines Spurwechsels widerlegen (OLG Hamm VersR 01, 206; str.).
      Mir sagt das, daß das grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen ist. Ohne (neutrale) Zeugenaussagen und passendes Bildmaterial (von der Polizei) eher unmöglich, oder? :noahnung:
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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