Moin....
wie sagte mal ein schlauer Anwalt, Dash Cam, einbauen, aufzeichnen, im Falle eines Unfalls speichern und an den Anwalt weiter reichen. Der macht aus dem Film dann entsprechende Standbilder, die dann an den Richter gesendet werden ( Unschuldsbeweis oder ähnliches ) , die andere Partei bekommt dann nach der Einsicht durch den Richter das Material und wird das natürlich zwecls Beweisfindung klar ablehnen, aber der Richter hat die Bilder dann schon gesehen, danke.
Gruß
Axel
In Einzelfällen sind Dash Cam aufnahmen schon Gerichtsverwertbar ( wenn das Fahrzeug mit Dash Cam zb nicht bei einem Unfall beteiligt war, oder Personen Schäden entstanden sind )
wie sagte mal ein schlauer Anwalt, Dash Cam, einbauen, aufzeichnen, im Falle eines Unfalls speichern und an den Anwalt weiter reichen. Der macht aus dem Film dann entsprechende Standbilder, die dann an den Richter gesendet werden ( Unschuldsbeweis oder ähnliches ) , die andere Partei bekommt dann nach der Einsicht durch den Richter das Material und wird das natürlich zwecls Beweisfindung klar ablehnen, aber der Richter hat die Bilder dann schon gesehen, danke.
Gruß
Axel
In Einzelfällen sind Dash Cam aufnahmen schon Gerichtsverwertbar ( wenn das Fahrzeug mit Dash Cam zb nicht bei einem Unfall beteiligt war, oder Personen Schäden entstanden sind )