Abstandsverletzung durch (unnötig) starkes Verzögern des Vordermanns

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    • Moin....

      wie sagte mal ein schlauer Anwalt, Dash Cam, einbauen, aufzeichnen, im Falle eines Unfalls speichern und an den Anwalt weiter reichen. Der macht aus dem Film dann entsprechende Standbilder, die dann an den Richter gesendet werden ( Unschuldsbeweis oder ähnliches ) , die andere Partei bekommt dann nach der Einsicht durch den Richter das Material und wird das natürlich zwecls Beweisfindung klar ablehnen, aber der Richter hat die Bilder dann schon gesehen, danke.

      Gruß
      Axel

      In Einzelfällen sind Dash Cam aufnahmen schon Gerichtsverwertbar ( wenn das Fahrzeug mit Dash Cam zb nicht bei einem Unfall beteiligt war, oder Personen Schäden entstanden sind )
    • meine Meinung : Du kannst so schnell fahren wie Du willst - es gibt IMMER einen, der schneller ist als Du. also lass´ das Rasen sein!
      ich fahre vorausschauend und zügig, aber nicht schnell. Wem das nicht gefällt, hat Pech gehabt solange er hinter mir fährt. Wenn möglich, lass´ ich den schnellen vorbei, dann kann er machen was er will, und die Bäume fahren heutzutage ja auch viel zu schnell!
      lg schönes WE Lieschen
    • @LordofCarni
      Nun, zum ersten Punkt fällt mir sponatn nur ein: "Beweisverwertungsverbot", vor allem, wenn die Cam dauerhaft aufzeichnet (VG Ansbach 12.09.2014, AG München 09.08.2017)
      Anders sieht es wohl bei anlaßbezogener Aufnahme aus (AG Nienburg 20.01.2015).
      Den Beschluß des OLG Stuttgart vom 04.05.2016 (Rotlichtverstoß) könnte man durchaus als übertragbar auf Unfälle mit Personenschaden betrachten, wobei diese Entscheidung wohl nicht unumstritten ist.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*