[Theoretische Frage] PKW-Versicherung Jahresfahleistung überziehen - mögliche Folgen

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    • [Theoretische Frage] PKW-Versicherung Jahresfahleistung überziehen - mögliche Folgen

      Hallo liebes Forum,

      ich habe jetzt mal eine theoretische Frage:

      Wenn man eine KFZ-Versicherung abschließt, muss man ja diverse Angaben machen, die der Wahrheit entsprechen müssen. Wenn man etwa falsche Angaben macht und es kommt zu einem Unfall, dann kann es zu Nachzahlung(en) und eventuell massiven Vertragsstrafen, sogar bis zu Kündigung durch den Versicherer, kommen, die extra bezahlt werden müssen! --> So weit so klar.

      Was ist aber wenn es sich um minimale Unterschiede zwischen Angabe und Realität handelt, z.B. bei der Jahresfahrleistung.

      Beispiel:
      Jahresfahrleistung Angabe: 19.000 km/Jahr --> Realität: 19.100 km (Abweichung von 100km ~ 0,53%) und das wenige Tage vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.

      Klar ist, wenn jemand z.B. 12.000 km/Jahr angibt aber 30.000 km/Jahr fährt, dass es dann zu oben genannten Maßnahmen seitens der Versicherung kommt, aber was ist bei diesen minimalen Abweichungen die niemand wirklich im Jahr vorhersehen kann.
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      PS: Bei mir schwankt das immer. Wir haben den Wagen jetzt bald 3 Jahre (Anfang April) und folgendes waren meine (bei der Versicherung angegebenen) Jahresfahrleistungen:

      2014 - 2015 = 22.000 km
      2015 - 2016 = 18.000 km
      2016 - 2017 = 19.000 km

      Zusammen also 59.000 km

      Blöd nur, dass ich bis Anfang April voraussichtlich 59.100 bis 59.200km auf dem Kilometerzähler haben werden. Leider kann ich bei meiner Versicherung auch nur in 1000er km-Schritten Jahresfahrleistung nachkaufen. Klar es kostet nicht die Welt und daran würde es auch nicht scheitern, aber ich bezahle ungern Leistungen, die ich nicht nutzen werde (vor allem wo meine neue Versicherung (beim gleichen Versicherer und gleicher Leistung) im kommenden Versicherungsjahr glatt mal fast 350€ günstiger wird :thumbsup: ).

      Deswegen die Frage, vielen Dank erst mal für eure Antworten im voraus!

      Freundliche Grüße
      der_ray
    • Bei 100km würde ich mir keine Gedanken machen.
      Wenn man bei km Überschreitung erst am Ende des Jahres korrigiert, so wird dies oft ohne Folgen für dich angepasst.
      Jedoch gibt es darauf keine Garantie. Jede Versicherungsgesellschaft reagiert da etwas anders.
      Ich habe 35.000 km Jahreslaufleistung angegeben weil meine Versicherung nur in 5.000km schritten das bearbeitet. Jedoch würde für mich es auch nicht mehr, mehr kosten wenn ich, weit über 35.000km fahren würde weil bei meiner Versicherung das die höchste Stufe wäre.

      Also besser man gibt etwas zu viel an als man fährt, dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(


    • Hab so etwas ähnliches mal bei meiner Versicherung (HUK) angefragt, als meine Tochter noch nicht 25 war und wir eine Begrenzung auf "Mindestalter aller Fahrer 25" im Vertrag hatten. Es ging um die Frage, was passiert, wenn im Ausnahmefall (z.B. plötzliche Erkrankung) mal ein jüngerer Fahrer fährt und einen Schaden verursacht.
      Antwort war - wird immer im Einzelfall geprüft. Der Versicherungsschutz nach außen (also für den geschädigten Unfallgegner) in der Haftpflicht bleibt gewährleistet, Regressforderungen sind nicht ausgeschlossen. Aber i.d.R. immer Nachzahlung des Differenzbetrages zum vollen Versicherungsbeitrag für bis zu drei Jahre rückwirkend (ergibt sich aus der gesetzl. Verjährungsfrist von Beitragsforderungen und natürlich nur, sofern der Vertrag mit diesem Rabatt schon so lange besteht). In der KASKO werde das aber strenger geprüft und es könne zu Einschränkungen der Schadensübernahme und Regressforderungen geben. Es wurde empfohlen, in einem solchen Fall die Versicherung rechtzeitig über die entstandene Ausnahmesituation zu informieren, dann könne man fast immer mit einer Kulanzentscheidung rechnen.

      Diese Verfahrensweise dürfte bei der Überschreitung des Kilometerlimits ähnlich sein.

      Wer allerdings als Vielfahrer schon vorher weiß, dass er 50 Tkm im Jahr abschruppt und trotzdem "zur Kostenoptimierung" einen Rabatt für 15 Tkm Jahresfahrleistung nimmt, begibt sich in gefährliche Nähe eines sog. Eingehungsbetruges und dürfte die Kündigung des Vertrages, eine Strafanzeige und entsprechende Schadenersatzforderungen der Versicherung riskieren.
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

      Ich hatte gerade bei meiner Versicherung Angerufen und nochmal 1000KM dazu gekauft, nur um mein Gewissen zu beruhigen.
      Ich spiele wirklich ungern mit dem Risiko und wenn etwas passiert, dann immer dann wenn es am wenigsten passt ;)

      Außerdem sind Versicherungen (meistens) keine Gutmenschen, sonder Gewinnorientiert.
      Wenn die Kosten einspaaren können, dann werden die es auch machen, selbst wenn es nur auf Grundlage von 1 Km Überziehung währe (denn Vertrag ist Vertrag)!
    • Stone schrieb:

      Wenn man bei km Überschreitung erst am Ende des Jahres korrigiert, so wird dies oft ohne Folgen für dich angepasst.
      Stimmt, kenne ich auch so, habe ich auch schon problemlos gemacht (meine Versicherung bietet das online an).

      shaddow schrieb:

      Es ging um die Frage, was passiert, wenn im Ausnahmefall (z.B. plötzliche Erkrankung) mal ein jüngerer Fahrer fährt und einen Schaden verursacht.
      Interessant, bei mir (auch HUK) war die Antwort diesbezüglich, daß es bei einem ärztlich attestierten Notfall (sprich krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit) und einem jüngeren Fahrer aus dem Familienkreis bei notwendigen Fahrten kein Problem besteht (wobei es keine Aussage dazu gab, ob im Schadensfall für das laufende Jahr die Versicherungsprämie entsprechend nachberechnet wird).

      der_ray schrieb:

      Blöd nur, dass ich bis Anfang April voraussichtlich 59.100 bis 59.200km auf dem Kilometerzähler haben werden.
      Dein Versicherungsvertrag läuft nicht vom 1.1.-31.12.? Ungewöhnlich (aber nicht ausgeschlossen, ich weiß) ...

      der_ray schrieb:

      Wenn die Kosten einspaaren können, dann werden die es auch machen, selbst wenn es nur auf Grundlage von 1 Km Überziehung währe (denn Vertrag ist Vertrag)!
      Ich denke, bei sehr geringen Überschreitungen (wobei die Einschätzung von "gering" immer subjektiv ist) geht keine Versicherung das Risiko einer juristischen Niederlagen ein - bei 1 oder 10 km oder auch 100 km sehe ich das Risiko bei nahezu 100 %.
      Mal danach gegugelt und gefunden.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*