Frage zu Urteil "Rotlichtverstoß bei nachfolgendem Spurwechsel"

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    • Frage zu Urteil "Rotlichtverstoß bei nachfolgendem Spurwechsel"

      Hallo in die Runde,
      ich bin gerade mehr oder weniger zufällig auf folgendes Urteil des OLG Köln gestoßen:

      Dieser Sachverhalt lag zu Grunde
      Der betroffene Autofahrer befuhr zunächst die Geradeausspur. Die Lichtzeichenanlage zeigte grün. Nach Passieren der Haltelinie wechselte er jedoch in die Linksabbiegerspur, für welche das Rotlicht aufleuchtete. Der Fahrer bekam einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes. Dagegen legte er Einspruch ein, da er die Haltelinie bei grün überfahren habe. Die Behörde war anderer Ansicht und die Sache ging vor Gericht.

      So urteilte das Gericht
      Das OLG Köln urteilte mit Datum vom 07.08.2015, Az.: 1 RBS 250/15 und wies die Klage ab. Es sei ein Rotlichtverstoß gegeben, wenn der Fahrer nach Passieren der Haltelinie die Spur in eine andere, mit Rotlicht versehene Fahrbahn wechsle. Es sei unerheblich, ob er diesen Entschluss schon gefasst hatte, als er die Haltelinie passierte oder erst später. Wenn mehrere Fahrbahnen vorhanden sind, die durch eigene Richtungspfeile markiert und mit jeweils eigenen Ampeln geregelt werden, ist ein Fahrspurwechsel in eine mit Rot versehene Spur als Rotlichtverstoß zu werten. Das gilt erst recht, wenn der Spurwechsel zum Zwecke des Umfahrens des Rotlichts vorgenommen wurde. Der Kläger musste zahlen.
      OLG Köln vom 07.08.2015
      Meiner Meinung nach dürfte die Grundkonstellation ungefähr so ausgesehen haben (gelbe Linie = Fahrt bis zur Haltelinie, rote Linie = Fahrt hinter der Haltelinie):

      Kreuzung 3a.jpgKreuzung 4a.jpg

      In dieser Konstellation erscheint mir das Urteil auch logisch. Aber wie sieht es in der folgenden Konstellation aus?

      Kreuzung 1a.jpgKreuzung 2a.jpg

      Was meint ihr? Würde hier das Urteil auch so zutreffen? Oder ist es eine andere Situation, da es nach der ersten Haltelinie (erste Ampel) wieder separate Spuren gibt, die eine neue Haltelinie an der nächsten Ampel, die auch zur Kreuzung gehört, hat. Die jeweils zweiten Linksabbiegerampeln schalten nicht nur dann auf "grün", wenn die jeweils erste "grün" hat, sondern z. B. auch, wenn die Linksabbieger der Querrichtung "grün" haben (und demzufolge gewissermaßen in einem Zug wenden können).
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Nach der Ampel ist das eine neue Spur, die darf somit befahren werden. Denn die Spur vor der Ampel fällt ja weg, da diese ja nach Links weggeht.

      Somit stimme ich quintin703 voll zu.
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(


    • Danke für eure Rückmeldungen. Ich denke auch, daß man das darf, war nur durch dieses Urteil etwas skeptisch geworden.

      Eisente schrieb:

      Da hat nur der Planer gepennt und auf der Kreuzung keine durchgezogene Linie eingeplant.
      Ja sicher, man hätte eine durchgezogene Linie machen können, aber vielleicht spricht da eine Vorschrift dagegen. Andererseits habe ich mich an eine andere Kreuzung erinnert und nachgesehen, da gibt es die durchgezogene Linie hinter der ersten Ampel tatsächlich (noch?):

      Kreuzung 5a.jpg

      Aber ob da im Beispiel von Beitrag 1 jemand gepennt hat oder man es absichtlich gemacht hat - schwer zu sagen. Bei durchgezogener Linie (also hinter der ersten Teilkreuzung) darf man es freilich nicht.

      tenger schrieb:

      denke die hintere Ampel ist da damit kein Rückstau entsteht und die Kreuzung frei bleibt .
      Das denke ich nicht (sofern Du die 2. Ampel meinst). Die ist eher für die Linksabbieger wie hier:

      Kreuzung 1b.jpg

      (äquivalent für die Gegenrichtung), die waren auch in meinem letzten Absatz in Beitrag 1 gemeint. Denn einerseits muß ja für die Linksabbieger (rote Linie) und für die Wendenden (orangene Linie) die Querrichtung gesperrt werden, aber auch der Verkehr der Gegenrichtung.

      Gobi schrieb:

      da man dort nicht links abbiegen kann.
      Man kann schon, aber man darf nicht ... :P
      :bye:
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    • @ocean_ceed
      Wie wäre es, einfach mal meine Frage richtig zu lesen und/oder darauf einzugehen? Ich bin nicht und will nicht bei rot fahren - ich stelle lediglich die Frage, ob das von mir angeführte Urteil auch auf die Konstellation der Bilder 1a und 2a übertragbar ist. Dort fahre ich ja definitiv nicht bei rot, denke ich.

      Vielleicht solltest Du morgens erst richtig wach werden, bevor Du schreibst ... :D
      Und Deine Antwort ist noch zu toppen: "Wie wäre es, überhaupt nicht zu fahren? Dann stellt sich die Frage für Dich gar nicht." :baeh:
      :bye:
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    • @entejens

      Und wie wär`s, wenn wir trotzdem bei einem sachlichen und respektvollen Umgangsstil in diesem Forum bleiben würden... Super! Danke!
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Diese Frage die Entejens gestellt hat war ganz klar und realistisch gestellt.
      Da war die Antwort von Ocean Ceed nicht angemessen.
      Im übrigen ging es ja über das Thema ist das ein Rotlichtverstoß oder nicht. Somit passte diese Antwort erst recht nicht.
      Das sich dagegen gewehrt wird halte ich in diesem Fall für in Ordnung.

      @shaddow gerade du hast diese nicht ganz unangemessene Antwort von Ocean Ceed beifall gegeben. Somit bist du auch nicht besser. Dies hat daraufhin auch nix mit respektvollen Umgangsstil zu tun.

      Wenn ich ehrlich bin war ich in diesem Fall selber nicht zu 100% sicher.
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    • shaddow schrieb:

      @entejens
      Und wie wär`s, wenn wir trotzdem bei einem sachlichen und respektvollen Umgangsstil in diesem Forum bleiben würden... Super! Danke!

      Hallo shaddow,
      selbst wenn man der Meinung ist, daß meine Antwort unpassend ist - ist Dir nicht aufgefallen, daß ich nur Stil und Formulierung von ocean_ceed übernommen habe, dem Du so kräftig applaudiert hast? ?( - Wie man in den Wald hineinruft ...

      Ebenso scheint Dir offensichtlich nicht aufgefallen zu sein, daß ich das relativ locker gesehen habe, sonst hätte ich ja nicht die entsprechenden Smileys verwendet.

      Und ich frage mich, wie Du reagieren würdest, wenn Du über ein gelesenes Urteil nachdenkst/diskutierst und Dir antwortet jemand"
      "Wie wäre es einfach nicht zu schnell zu fahren...dann muss man auch nicht nach ausreden suchen. :whistling:"
      (das dann noch jemand mit Applaus quittiert)? :?:
      :bye:
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    • Ich denke, auch OceanCeed hat seine Bemerkung nur mit einem ironischen Augenzwinkern gemeint und wollte damit niemanden rüffeln und nur in diesem Sinne habe auch ich das mit Daumen hoch kommentiert.

      So - und damit steige ich für meinen Teil aus dieser Diskussionsrunde aus. :(

      (Dieses Hin-und-Her, wer wem wann und womit auf den Schlips getreten sein könnte, können wir noch eine ganze Weile weiter treiben - nur führt das zu nichts. :kopfkratz:
      Ich freue mich lieber auf alle Themen, die wieder zum eigentlichen Zweck des Forums zurückfinden... )
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    • shaddow schrieb:

      Ich denke, auch OceanCeed hat seine Bemerkung nur mit einem ironischen Augenzwinkern gemeint und wollte damit niemanden rüffeln und nur in diesem Sinne habe auch ich das mit Daumen hoch kommentiert.
      Hallo Shaddow,
      mag sein, daß er das mit einem ironischen Augenzwinkern gemeint hat. Für (nicht nur) mich war das nicht so erkennbar, und ich könnte mich nicht nur auf den Schlips getreten fühlen, ich fühlte mich so. Es wundert mich nur, daß Du meinen lachenden Smiley geflissentlich genau so ignoriert hast, wie Du bei ihm das Augenzwinkern gesehen hast.
      Und was war an meiner Antwort an OceanCeed nicht respektvoll? Daß ich ihn kritisiert habe? Im Ton habe ich mich ja wohl nicht vergriffen, denn mein Ton war ja seiner - und aus Deiner Sicht demzufolge

      shaddow schrieb:

      nur mit einem ironischen Augenzwinkern gemeint.


      shaddow schrieb:

      ... wieder zum eigentlichen Zweck des Forums zurückfinden...
      Vielleicht könntest Du ja Deine Meinung zu meiner Frage äußern, dann wären wir wieder beim eigentlichen Thema ... ^^
      :bye:
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