TÜV sagt ja, Gutachten Nein

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • TÜV sagt ja, Gutachten Nein

      Hey bei mir wurden Felgen eingetragen die lt. Gutachtne NICHT an mienem GT gefahren werden dürfen wegen der EPB.

      Wie schaut dass denn nun aus bei der Polizei bzw allgemein wenn die Felgen auf einem andren GT gefahren werden wollen??

      Zählt das Gutachten vom TÜV oder das Gutachten der Felge??

      Und was sagt die Versicherung im Schadensfall??
    • da wär ich mir mal nicht so sicher.
      wenn Dir ein Tüvprüfer ne zu laute Auspuffanlage einträgt und Du die Kelle kriegst ist es dem Beamten auch völlig Schnuppe ob die eingetragen ist.
      Und Prüfer im Bekanntenkreis die aus Gefälligkeit Sachen durchgehen lassen gibts genug.
      Ist nur meine pers Einschätzung, wissen wie es das gesetzlich aussieht weiß ich natürlich nicht.
      Mit freundlichen Grüßen

      :thumbsup: Stefan :thumbsup:
    • Danke für die Antworten aber es geht trotzdem noch um Felgen ;)

      Und bitte keine "woher soll ers denn wissen" Vermutunge anstellen ;)

      Ich bekomme vom TÜV direkt leider auch keine eindeutige Aussage ob nun das TÜV Gutachten Rechtskräftig ist oder, aufgrund des Felgengutachtens, die Felgen niemals hätten eingetragen werden dürfen was nun zu fahren ohne Zulassung führt... ?(

      BZW: Der TÜV will natürlich dass ich vorbei komme und das erneut prüfen lasse *dudoof* *dudoof*
    • Erstmal verbietet kein Gutachten, irgendwelche Felgen auf einem bestimmten Auto einzutragen. Es gibt doch zum Beispiel auch Lochkreisadapter. Damit kann man auf 4 Loch Aufnahme dann 5 Loch Felgen fahren.
      Was am Ende interessiert ist, ob das Rad mit Bereifung an das Fahrzeug passt ohne zu Schleifen und ob die Radlast des Fahrzeugs nicht die der Felgen überschreitet.
      Das ist am Ende das, was den TÜV interessiert.
      Prüft er das alles und befindet es korrekt und trägt es ein, kann Dir keiner was.
      Zumal die Felgen ja wohl ein Gutachten haben, nur eben nicht für Dein Auto.
      Gegen Dummheit kann man was tun, gegen Blödheit nicht...
    • Die Felgen haben ein Gutachten für meinen GT aber unter B47 steht dann "Darf nicht an Fahrzeugen mit elektronischer Parkbremse montiert werden"

      Da der GT aber eine EPB hat, dürfte die mir ja der TÜV dann nicht eintragen. Sonst wäre ja das Gutachten der Felge völlig Sinnfrei :wacko:


      Dass der Trachtenverein mir Problem macht bezweifle ich ganz stark aber was wenn zB beim Unfall die Versicherung nachfragt?

      Ich finds auch komisch dass mir niemand beim TÜV sagen kann, welches Gutachten denn das rechtskräftige ist.
    • Ob man (nicht nur für) für Felgen eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren haben muß, hängt davon ab, ob und mit welchen Auflagen das eigene Fahrzeug in der ABE steht (hier gut erläutert).

      Wichtig ist, daß ohne ABE/Eintragung im Fahrzeugschein/Teilegutachten/Einzelabnahme die Betriebserlaubnis erlöschen kann (gilt natürlich nicht nur für Felgen).
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/501607_5.png]

      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Die Auflage oder Beschränkung im Gutachten, dass eine Felge nicht bei Fahrzeugen mit EPB montiert werden darf hat doch allein den Grund, dass

      1. der hintere Bremssattel oder dessen Anbauteile ans Felgenbett kommen oder keine ausreichende Freigängigkeit dazu besteht,

      2. die Felge so beschaffen ist, dass der Bremssattel oder dessen Anbauteile in den Felgenstern geraten oder ebenfalls keine genügende Freigängigkeit vorhanden ist,

      3. bei Fahrzeugen mit EPB an Achse 1 eine größere Bremsanlage verbaut ist, über die die Felge nicht mehr passt.

      Da man aber unter 16" Felgen schon locker eine 300mm Bremsanlage bekommt, sollte 3 eigentlich nicht der Grund sein.

      Felgen erhalten ja allgemein erstmal ein Gutachten dafür, dass sie so gebaut sind, dass sie die Qualität für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland haben und für eine bestimmte Radlast ausgelegt sind.

      Der Rest dreht sich nur um Freigängigkeit. Wenn die Felge, die laut Gutachten nicht an Fahrzeugen mit EPB montiert werden darf, an allen relevanten Punkten bedenkenlos freigängig ist, hat ein Gutachter keinen Grund, sie nicht einzutragen.
      Gegen Dummheit kann man was tun, gegen Blödheit nicht...
    • Wenn ein TÜV-Gutachter etwas einträgt, haftet er auch für die Richtigkeit und mögliche Folgen, falls er dabei eine Fehlentscheidung getroffen haben sollte. Darauf kennst Du als technischer Laie und Fahrzeugnutzer grundsätzlich erst einmal vertrauen - auch gegenüber den Behörden (der Jurist sagt "Gutgläubigkeit"). Welchen Sinn sollte die Einholung eines Fachgutachtens denn sonst noch machen? (Dies trifft natürlich nicht mehr zu, wenn Du mit dem befreundeten TÜVer beim Bier ausgehandelt hast, was er Dir - wider besseren Wissens oder ohne hinzusehen - eintragen soll, denn dann wüsstest Du ja, dass sein Gutachten gefakt ist und wärst nicht mehr gutgläubig...).
      Insofern geht die Aufforderung des TÜV, das Fahrzeug zur Überprüfung des Gutachtens nochmals vorzustellen, vollkommen in Ordnung. Und da Du mit dieser Anfrage selbst ja bereits Deine bestehenden Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens dokumentiert hast, solltest Du die Nachprüfung besser vornehmen lassen.
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Lass Dich jetzt mal nicht verrückt machen. Erstmal, was steht denn auf einem Gutachten oben drauf? TÜV Rheinland, TÜV Pfalz, TÜV sonstwas...
      Jeder, der in diesem Land ein Teil für ein Auto verkaufen will und möchte, dass es der Käufer nach 19 III eintragen lassen kann, der geht zum TÜV und lässt für viel Geld ein Gutachten erstellen. Der TÜV geht dann bei und prüft das Teil und erstellt dann das Gutachten.
      Im Falle der Felgen wird dann eine Liste von Fahrzeugen erstellt.
      Wenn man sich so ein Gutachten mal ansieht, wird man feststellen, dass es ziemlich allgemein gehalten ist und bei jedem Fahrzeug eine Auswahl der Kennzahlen der Auflagen aus dem Anhang aufgeführt ist.
      Wer glaubt, dass eine Tomason TN9 Felge in jeder Dimension und jeder möglichen Reifengröße auf jedes der im Gutachten aufgeführten Fahrzeuge geschraubt wurde und das ganze geprüft wurde, dem hätte ich noch eine zerbrochene Glasscheibe als Rohdiamanten zu verkaufen...
      Man muss ja erstmal davon ausgehen, dass sich der normale Mensch Räder kauft, dran schraubt und dann durch den öffentlichen Straßenverkehr zum TÜV eiert.
      Der prüft dann, ob diese ganzen ggf. Nacharbeiten noch gemacht werden müssen. Aber erstmal muss sichergestellt sein, dass der Verbraucher ohne Gefährdung zum Gutachter kommt.
      Und wenn man aufgrund bestimmter Umstände eine Gefährdung nicht ausschließen kann oder dass sich das Rad aufgrund der Beschaffenheit der Bremsanlage mit elektronischer Parkbremse nicht ausschließen lässt, dass es permanent am Bremssattel schleift oder nur mit roher Gewalt zu montieren ist, schreibt man halt in das Gutachten, dass die Felge für bestimmte Fahrzeugvarianten nicht zugelassen ist. Dass es trotzdem passt und eintragbar ist, schließt das Gutachten nicht aus.

      Wenn Strömsi ganz normal zum TÜV ist, ohne den Prüfer zu kennen und nichts abgekakelt wurde und der sich mit dem Gutachten hingesetzt hat und
      - Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination im Radhaus und zu den Radhauskanten
      - Freigängigkeit der Felge zu Bremsscheibe und Bremssattel
      - Freigängigkeit zu Fahrwerksteilen wie Federn, Lenkern und Stoßdämpfern
      - Keinen Überstand der Reifenlauffläche über die Radhauskante hinaus
      - Zulässige maximale Radlast

      geprüft hat und das Ganze per Einzelabnahme nach § 21 StvZO einträgt, ist doch alles gut. Wozu soll es denn diese Rechtsnorm sonst geben? Wenn der Prüfer das so gemacht hat und er keinerlei Zweifel hatte, dass die Felgen eingetragen werden, kann da keiner was sagen.
      Gegen Dummheit kann man was tun, gegen Blödheit nicht...
    • Jap das ganze denk ich mir auch.

      Wenn der TÜV sagt dass passt, is doch Wurst was im Gutachten steht.

      Hab mich halt nur gewundert, dass er sich über ein "Verbot" im Gutachten, dass es nicht an Fahrzeugen mit EPB montiert werden darf, hinwegsetzen kann. Dachte ab dem Punkt müsse er nein sagen und die Eintragung is hinfällig bzw wird nicht weiter durchgeführt.