Dein Beifahrer darf auf seinem Handy eine BlitzerApp laufen haben. Da gab es sogar schon Gerichtsurteile drüber. Es ist lediglich für den Fahrer verboten.
§ 23b Abs. 1b StVO richtet sich NUR an den Fahrer: „Wer ein Fahrzeug führt, darf…“ Mit anderen Worten: der Beifahrer darf alles. Er darf Blitzerapps, Navis mit Warnfunktion und sogar Radarwarner während der Fahrt betreiben. Er darf auch während der Fahrt mit dem Fahrer sprechen und sagen „Du, mein Radarwarner hat gerade gepiept.“ Ob das Gerät jetzt vom Fahrer oder vom Beifahrer betrieben wird, richtet sich nach den Umständen. Ist das Gerät fest oder auch lose im Auto montiert, wird es eher dem Fahrer zuzurechnen sein. Hat der Beifahrer das Gerät in der Hand, auf dem Schoß, in der Tasche oder sonst am Körper, wird es vom Beifahrer betrieben, auch wenn es dem Fahrer gehört.
tschuschke.eu/blitzer-app-laut…boten-was-bleibt-erlaubt/
§ 23b Abs. 1b StVO richtet sich NUR an den Fahrer: „Wer ein Fahrzeug führt, darf…“ Mit anderen Worten: der Beifahrer darf alles. Er darf Blitzerapps, Navis mit Warnfunktion und sogar Radarwarner während der Fahrt betreiben. Er darf auch während der Fahrt mit dem Fahrer sprechen und sagen „Du, mein Radarwarner hat gerade gepiept.“ Ob das Gerät jetzt vom Fahrer oder vom Beifahrer betrieben wird, richtet sich nach den Umständen. Ist das Gerät fest oder auch lose im Auto montiert, wird es eher dem Fahrer zuzurechnen sein. Hat der Beifahrer das Gerät in der Hand, auf dem Schoß, in der Tasche oder sonst am Körper, wird es vom Beifahrer betrieben, auch wenn es dem Fahrer gehört.
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Fährst Du rückwärts an den Baum, verkleinert sich der Kofferraum!
89.012 km ---> ~ 6,56 l / 100 km bei sparsamster Fahrweise
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