Fehlercode P0299 und P0237

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    • Fehlercode P0299 und P0237

      Hallo bin neu hier und habe am Samstag meinen ersten Diesel gekauft, Ceed SW 115ps, 180.000km, BJ 10.2008.

      Aber bereits am Sonntag kamen diese Fehler:

      P0299
      Regelabweichung Ladedruckregelung

      Bestätigte Fehlercodes

      P0237
      Turbolader-Ladedrucksensor A
      Signal zu klein
      Bestätigte Fehlercodes

      Habe sie vorhin mal gelöscht, kommen aber sofort wieder.

      Es wurde vor 3 Monaten\3000km ein neuer Turbo eingebaut...
      Ist es normal, dass man den Turbo fast immer höhrt?

      Beim fahren würde ich alles als gut laufend beschreiben.
    • Hi,

      also zum Diesel kann ich nix sagen, aber:

      Die nach Löschung wiederkehrenden Fehlercodes lassen auf ein ernstes Problem schließen.

      Wenn du beim Händler gekauft hast, dann nicht lange experimentieren, sondern SOFORT wieder zum Freundlichen und die mangelhafte Ware "Auto" reklamieren.
      Da die Fehler so kurzfristig aufgetaucht sind, ist anzunehmen, dass sie schon vor dem Handel vorhanden waren und nur kurz gelöscht wurden in der Hoffnung, dass sie nicht wieder auftreten.
      Ich gehe davon aus, dass du ein fehlerfreies Produkt kaufen wolltest. Insofern dürfte es sich vermutlich um einen Sachmangel handeln, den man vor der Übergabe hätte reparieren können,
      obwohl z.B. ein Turbolader und seine Komponenten bei der km-Leistung möglicherweise als Verschleißteil gelten könnten, aber der ist ja offenbar neu !

      Du hast eine gesetzliche zweijährige Gewährleistung durch den Händler auf den Gebrauchtwagen.
      Ist er fehlerhaft (und das ist er nachweislich), muss der Händler grundsätzlich auf eigene Kosten für die Nachbesserung (hier: Reparatur) sorgen, um die Ware "Auto" fehlerfrei zu übergeben.
      Reduzierung der Gewährleistung per Vertrag auf 1 Jahr ist lt. BGH-Urteil von 04/2015 für gewerbliche Händler nicht zulässig!

      Häufig wird eine Gebrauchtwagen-Garantie mit verkauft, die ist aber freiwillig und deckt nicht alles ab. Verschleißteile (eventuell damit auch der Turbo und Komponenten) sind damit i.d.R. nicht abgedeckt.
      Mit solchen Klauseln versuchen sich Händler manchmal gerne aus der Verantwortung zu ziehen. Die Garantie entbindet aber nicht von der gesetzlichen Gewährleistung.

      Eventuell versucht sich ein Händler auch rauszureden, dass es sich um einen Schaden eines Verschleißteiles handelt, da würde die Gewährleistung nicht greifen.
      Damit hat er sogar grundsätzlich recht, die Gewährleistung deckt üblicherweise tatsächlich keinen Verschleiß ab.
      Dann würde ich daran festhalten, dass du ein fehlerfreies Gebrauchtfahrzeug erworben hast und die Fehlermeldung quasi nur einen Tag später aufgetreten ist und sich auch nicht löschen lässt.
      Schäden, die kurz nach dem Kauf auffallen, gelten nämlich grundsätzlich erstmal als bereits beim Kauf vorhanden, es sei denn der Händler kann nachweisen (z.B. mittels früheren Reparatur- und OBD-Protokollen etc.),
      dass der Fehler tatsächlich erst nach dem Kauf aufgetreten ist.

      Da der Lader aber grade 3000 km alt ist, dürfte es sich schätzungsweise um fehlerhafte Reparatur handeln, eine Verschleißerscheinung nicht gerade wahrscheinlich sein und der Händler hat den Mangel zu vertreten .

      Das sind im Groben erst mal die harten Fakten und Hürden.
      Aber erste Pflicht:
      Ab zum Händler, reklamieren und im konstruktiven Austausch kostenfrei beheben lassen.
      Dürfte in der Regel kein großes Thema sein (kostet vermutlich nur Zeit und Nerven).
      :thumbsup: 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine, Pentametal Metallic (MY2018,1260/AER, NL-EU-Import) 8)

      Plus: Navi-Panzerglas, Needit Park Mini elektron. Parkscheibe, TraficGard Gepäck-Trenngitter, Laderaum-Motiv-Gummiwanne, Ladekantenschutzfolie, Kemo Marderschreck, AHK
      Spritmonitor.de

      :bye: vorher: Kia Cee'd SW 1.6 GDi Businesspack, Dark Gun Metall (JD, MY2012, NL-EU-Import)
    • Jostor schrieb:

      Du hast eine gesetzliche zweijährige Gewährleistung durch den Händler auf den Gebrauchtwagen.

      Jostor schrieb:

      Reduzierung der Gewährleistung per Vertrag auf 1 Jahr ist lt. BGH-Urteil von 04/2015 für gewerbliche Händler nicht zulässig!

      Du mußt aber das Urteil bzw. Berichte dazu genauer lesen, es bezieht sich auf die AGB des ZDK (Stand 05/2008), die möglicherweise gar nicht jeder Autohändler verwendet (hat).
      Weil eine andere Klausel dazu im Widerspruch stand, hält der BGH die AGB des Zentralverbands des Kfz-Gewerbes insoweit für unwirksam. Diese liegen vielen Kaufverträgen vor allem über Gebrauchtwagen zugrunde.
      (Quelle: LTO)

      Die Verkürzung der Verjährung für Mängelansprüche auf ein Jahr ist eine häufige Bestimmung in allgemeinen Verkaufs- und Lieferbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern ist sie nur beim Verkauf gebrauchter Ware zulässig, im unternehmerischen Verkehr regelmäßig auch bei Neuware. Das hat der BGH auch nicht in Frage gestellt, aber die konkrete Formulierung in den AGB des ZdK als intransparent und damit unwirksam angesehen.
      (Quelle: haufe.de)

      Aus dem Urteil:

      Gebrauchtwagenhandel:
      Keine wirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes) Stand 3/2008
      ...
      Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verjährungsverkürzung gemäß Abschnitt VI Nr. 1 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB*) unwirksam ist und der Beklagte deshalb wegen Verletzung seiner Pflicht zur Nacherfüllung (§ 439 Abs. 1 BGB*) zur Zahlung des von der Klägerin begehrten Schadensersatzes verpflichtet ist.
      (Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 71/2015)

      Damit ist Deine beiden von mir zitierten Aussagen definitiv nicht richtig. :nein:
      Es gibt wohl eine neue Version der AGB des ZDK (Stand 11/2015). Inwieweit die jetzt diesbezüglich sicher sind, vermag ich als Laie nicht zu beurteilen.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/501607_5.png]

      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*