Nochmals zu den Werksangaben:
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Grundlage für die Ermittlung des Kraftstoffverbrauches von Pkw im Rahmen der Fahrzeug-Typgenehmigung ist die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ff. und deren Durchführungsverordnung (EG) Nr. 692/2008 ff. (ab Euro 5, bis Euro 4: RL 70/220/EWG ff. und 80/1268/EWG ff.).
Die Messungen erfolgen auf akkreditierten Abgasprüfständen im sogenannten „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ). Der NEFZ besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Teil (Phase 1) repräsentiert den innerstädtischen Fahrbetrieb, bei dem das Fahrzeug kalt gestartet und an-schließend im Stop-and-Go-Betrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren wird. Der zweite Teil (Phase 2) des Fahrzyklus repräsentiert den außerstädtischen Fahrbetrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Der gesamte NEFZ dauert 1.180 Sekunden (ca. 20 Minuten). Die Streckenlängen betragen in Phase 1 (innerorts) ca. 4 km und in Phase 2 (außerorts) ca. 7 km. Die Durchschnittsgeschwindigkeit über die gesamte Strecke von ca. 11 km beträgt 33,6 km/h (ohne Leerlaufphasen 44,0 km/h).
Abbildung 1 zeigt, wie das Fahrzeug auf der Rolle beschleunigt und verzögert wird. Die am Prüfstand eingestellten Fahrwiderstände entsprechen weitgehend den Verhältnissen auf der Straße. Im Prüfzyklus enthalten sind Beschleunigungs-, Verzögerungs-, Konstant- und Leerlaufphasen. Geschaltet wird das Getriebe an genau festgelegten Punkten (für bis zu sechs Gangstufen). Fahrzeuge mit Automatikgetriebe werden in Stufe D gefahren.
Und jetzt sagt mir mal, dass Ihr genau mit diesen Werten beschleunigt und auch bremst
Diese Werte spiegeln nicht annähernd das normale Fahrverhalten auf der Straße wieder. Und es ist schon der angepasst Zyklus. Der alte war noch bescheidener. So nach dem Motto - Beschleunigung von 80-120 auf der Autobahn in 40 Sekunden
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Grundlage für die Ermittlung des Kraftstoffverbrauches von Pkw im Rahmen der Fahrzeug-Typgenehmigung ist die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ff. und deren Durchführungsverordnung (EG) Nr. 692/2008 ff. (ab Euro 5, bis Euro 4: RL 70/220/EWG ff. und 80/1268/EWG ff.).
Die Messungen erfolgen auf akkreditierten Abgasprüfständen im sogenannten „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ). Der NEFZ besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Teil (Phase 1) repräsentiert den innerstädtischen Fahrbetrieb, bei dem das Fahrzeug kalt gestartet und an-schließend im Stop-and-Go-Betrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren wird. Der zweite Teil (Phase 2) des Fahrzyklus repräsentiert den außerstädtischen Fahrbetrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Der gesamte NEFZ dauert 1.180 Sekunden (ca. 20 Minuten). Die Streckenlängen betragen in Phase 1 (innerorts) ca. 4 km und in Phase 2 (außerorts) ca. 7 km. Die Durchschnittsgeschwindigkeit über die gesamte Strecke von ca. 11 km beträgt 33,6 km/h (ohne Leerlaufphasen 44,0 km/h).
Abbildung 1 zeigt, wie das Fahrzeug auf der Rolle beschleunigt und verzögert wird. Die am Prüfstand eingestellten Fahrwiderstände entsprechen weitgehend den Verhältnissen auf der Straße. Im Prüfzyklus enthalten sind Beschleunigungs-, Verzögerungs-, Konstant- und Leerlaufphasen. Geschaltet wird das Getriebe an genau festgelegten Punkten (für bis zu sechs Gangstufen). Fahrzeuge mit Automatikgetriebe werden in Stufe D gefahren.
Und jetzt sagt mir mal, dass Ihr genau mit diesen Werten beschleunigt und auch bremst
Diese Werte spiegeln nicht annähernd das normale Fahrverhalten auf der Straße wieder. Und es ist schon der angepasst Zyklus. Der alte war noch bescheidener. So nach dem Motto - Beschleunigung von 80-120 auf der Autobahn in 40 Sekunden