Reifendruckkontrollleuchte

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    • TPMS System in winterrädern ja oder nein?

      Hallo Jungs. Heute wurde mein Optima dem TÜV vorgeführt. Alles soweit ok, allerdings ein leichter Mangel und zwar steht er aktuell auf Winterrädern (original Kia Felgen) ohne TPMS Sensoren. Klar, leuchtet ja das System im Amaturenbrett. Lt. Prüfer müssten die Winterräder auch Sensoren haben. Wie schauts da aus? Mein Optima ist Baujahr Ende 2012. Ich meine zu derzeit war es noch keine Pflicht das alle Räder Sensoren brauchen. Hängt das nicht irgendwie vom Homologationsdatum ab und wie gesagt zu der Zeit war es nicht Pflicht?
      Seit 07.02.22:Kia XCeed Vision PHEV

      15.03.17-03.02.2022: Kia Soul Turbo Cassisschwarz, Oxigin 14 Oxrock 8,5x18, 235/45
    • So hab nochmal recherchiert. Also lt. ECE ist bei neuen Typengenehmigungen ab 01.2012 TPMS Pflicht . Lt. Papieren hat mein Optima eine Typengenehmigung am 31.05.2012 erhalten, sprich TPMS dürfte nicht Pflicht sein soweit ich das verstehe. Frage ist nur wenn er zu der Zeit ab Werk ein TPMS hat gilt dann trotzdem die "Nicht-" Pflicht? Finde dazu nix in den tollen Normen.
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    • Hallo Surrender,

      ich habe mich durch den Kauf eines Kias Sportage auch mal schlau gemacht bezüglich diesen TPMS Sensoren.

      Da ich die ja auch habe. Also bei allen Fahrzeugen, wo es Pflicht ist, müssen diese Funktion auch ab Werk haben. Hat dein Fahrzeug TPMS, muss es laut Stvo auch zu jeder Zeit funktionieren und darf keine Fehler anzeigen, egal was für ein Reifentyp! Denn sonst könnte ein Strafgeld fällig werden. Des Weiteren kommt man so auch nicht über den TÜV.

      Also sollte man beim Kauf darauf achten. Hat das Fahrzeug TPMS/RDKS, muss diese auch immer und zu jeder Zeit funktionieren
    • Danke Dir für die Antwort aber genau da bin ich mir unsicher. Zu dem Zeitpunkt als mein optima die Homologation bekommen hat (Mai 2012) war das TPMS eben noch nicht Pflicht. Gebaut wurde er irgendwann Ende 2012, aber da wird ja nicht bei jedem Fahrzeug eine neue Homologation macht (wäre wohl was teuer). Somit würde ich behaupten, dass das TPMS zu der Zeit der Homologation noch Sonderausstattung war und nicht Pflicht und somit im sog. Wintermodus (mit leuchtendem Lämpchen) gefahren werden kann. Das würde auch mit der Präsentation des Bundesverbands der Reifenhändler und Vulkaniseure passen .
      Dateien
      • TPMS.jpg

        (120,76 kB, 15 mal heruntergeladen, zuletzt: )
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    • Soweit ich mich da schlau gemacht habe sieht es so aus.


      Scheißegal ob es wann und wo schon Pflicht ist war!


      Hat dein Fahrzeug diese Funktion, MUSS sie auch immer
      einwandfrei funktionieren.


      Das sagt jedenfalls der TÜV und die Stvo.


      Also wenn dein Auto TPMS/RDKS hat, hast du als
      Fahrzeughalter auch dafür zu sorgen das es funktioniert. Egal ob es schon
      Pflicht war oder nicht.
    • Vielleicht hilft dir das mehr weiter.

      Zeitliche Vorgaben für die Ausstattung mit einem RDKS:
      1. Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.

      2. Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.

      Und hier der Link dazu.:


      http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html




    • @Marco

      Danke aber die passagen kenne ich. genau drum geh es ja,

      Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten PKW

      Und wie bereits geschrieben ist die Typengenehmigung vor dem 1.11.2012 erfolgt. Insofern greifen die beiden Passagen nicht (Zulassung war Feb. 2013) .

      Bzgl. der Begründung nur weil es da ist muss es auch funktionieren bin ich nicht deiner Meinung (sprich wenn demnächst der elektr. Fensterheber kaputt geht bin ich ja auch nicht verpflichtet den zu reparieren weil er bei Auslieferung mal funktioniert hat). Der TÜV hat das garnicht zu entscheiden (soweit kommt es noch das der TÜV nach Lust und Laune entscheidet), sondern wenn überhaut der Gesetzgeber und der TÜV hat die Einhaltung zu befolgen. Aber genau diese Aussage bzgl. StVO (Paragraph 29) finde ich nirgends und wir deutschen sind ja sonst so Korintensch***** also muss das wenn auch wo geregelt sein. Mein Verkäufer sieht das übrigens genau so und will das jetzt klären lassen :)
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    • Nochmal zum Verständnis warum ich so detailliert frage. Mein Optima wurde mir damals als Neuwagen im Winter auf genau diesen Felgen ausgeliefert, sprich ohne Sensoren etc. Nun soll ich die Kosten für die Sensoren tragen und die erneute Vorstellung (lt. servicemitarbeiter). Das sehe ich jedoch nicht ein (bin schließlich schon 3 Winter so gefahren weil angeblich kein Problem), da ich wenn das gesetzlich geregelt ist ich die Felgen in der Konstellation nicht gekauft hätte.
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    • @Surrender
      Ok, ich habe mich ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Der TÜV sagt ganz klar, dass alle verbauten und relevanten Systeme, vor allem die der Sicherheit dienen, die am Fahrzeug verbaut sind, diese auch funktionieren müssen. Dazu zählt natürlich keine elektrischen Fensterheber. Wenn du sagst das beim Kauf an deinen Fahrzeug kein TPMS/RDKS verbaut war, sehe ich auch kein Grund diese nachzurüsten.
      Wenn dein Fahrzeug allerdings eine Warnleuchte hat und diese aufleuchtet oder blinkt, ist dein Fahrzeug auch mit diesem System ausgerüstet und du als Fahrzeughalter musst dieses zu jeder Zeit in Stand halten. Da ist egal welches Baujahr oder Erstzulassung das Fahrzeug hat.
      So jedenfalls mein Informationsstand.

      Solltest du in einer allgemeinen Verkehrskontrolle kommen und die sehen die Warnleuchte, interessiert die bestimmt nicht welches Baujahr das Fahrzeug ist. Oder Erstzulassungsdatum.
    • Alles klar. Dank Dir. Ich warte jetzt erstmal ab was mein Händler sagt und die Dekra und dann sehen wir weiter. Müssen Sensoren verbaut sein muss ich mal ein ernstes Wort mit meinem Autohaus reden. Der Wagen hat ja ab Werk als Spirit TPMS und wurde auf Winterrädern ohne TPMS ausgeliefert. Sprich Autohaus hat Mist gebaut.

      Trotz allem ist das Schitzophren, ich kaufe ein Sicherheitsfeature für teures Geld (was nicht Pflicht ist) und dann schreibt mir der Gesetzgeber vor wann und wie ich das zu nutzen habe.
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    • Tja, der Böse Gesetzgeber! Ist das nicht immer so? Und mit allem. Uns wird heutzutage das Geld aus der Tasche gezogen wo es nur geht!
      Aber das ist ein anderes Thema.
      Viel Glück dir, dass du keine Probleme wegen der TPMS bekommst. Diese Sche..... kostet nämlich nochmal zusätzlich ca. 200€
      Habe da auch schon mal nachgeschaut.
      Wenn du das Fahrzeug mit TPMS/RDKS beim Händler gekauft hast, sollten die auch dafür sorge tragen das sie verbaut und funktionstüchtig sind.
    • wuermchen3 schrieb:

      Mach mal 0,2bar mehr rein, dann ca. 50-100Km fahren.
      Müssten sich dann bei der Strecke von ca. 50-100Km selbst neu programmieren.

      Wenn es dann immer noch da ist, Werkstatt aufsuchen.

      Nachdem heute ein Sensor zu niedrigen Druck meldete (korrekt), nach aufpumpen aber nicht ausging – kann den obigen Text jemand bestätigen?

      Im Handbuch finde ich keinen Hinweis, ob und wann die Warnung mit korrektem Luftdruck erlischt, auch nicht, ob/wie man sie manuell wieder ausschalten kann, so wie ich es von anderen Fahrzeugen kenne.
    • Gut, dann beantworte ich die Frage mal selbst (ist ja echt was los hier im Optima-Bereich :D )

      Die Drucksensoren kontrollieren offensichtlich einen Druckabfall gegenüber dem Ist-Wert aller übrigen Reifen.
      So interpretiere ich zumindest die Logik.

      Ich hatte gestern nach Luftverlust den betroffenen Reifen auf 2,3 bar aufgepumpt, die Warnleuchte ging dennoch nicht aus.
      Vergessen hatte ich, dass die Reifen generell, weil gerade frisch montiert, auf 2,5 bar standen.

      Als ich heute nach neuerlichem Luftverlust den betreffenden Reifen auf 2,5 bar pumpte, ging die Warnleuchte nach wenigen Sekunden aus.

      Ebenso nach Neumontage des defekten Reifens nach heute durchgeführter Reparatur – 2,5 bar aufgepumpt, dreivier Meter gefahren, Warnlampe aus.

      Ein manuelles Rücksetzen, wie es bei anderen Fahrzeugen möglich ist, ist offenbar nicht vorgesehen.