Blitzer-Apps

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    • Blitzer-Apps

      Hallo, ich wollte mal fragen, da ich mit meiner Recherche nicht auf einheitliche Aussagen getroffen bin. Wie verhält sich das rechtlich mit Blitzer-Apps. Mir is klar, dass ich das Handy nicht in der Hand haben darf und ich es nicht bedienen darf usw. Aber darf sowas aktiv, bzw im Hintergrund auf dem Smartphone laufen? Will da bei ner Kontrolle nicht in Schwierigkeiten geraten ;)
    • Wenn das Handy nur im Auto liegt und sich "irgendeine" App akustisch meldet, ohne dass Du es in die Hand nehmen musst, ist das zunächst erst einmal kein Rechtsverstoß.

      Aber Neufassung StVO) in § 23 :

      "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

      Hier streiten sich die Rechtsgelehrten noch, z.B. ob es auch dem Beifahrer verboten ist, natürlich nur aus "reinem technischen Interesse" eine solche App während der Fahrt zu betrachten...

      Fakt ist wohl auch, dass die Polizei ohne konkreten Verdacht in der Praxis kaum eine Möglichkeit hat, einen solchen Verstoß festzustellen und zu ahnden. Denn dazu müsste sie ja das Handy durchsuchen, was aber ohne konkreten Verdacht nicht zulässig ist. Und da beißt sich die berühmte Katze wieder einmal in den Schwanz...
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

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      8)
    • Es gibt Bundesländer (z.B. Sachsen) in denen festgelegt ist, dass Smartphones und Tablets durchsucht werden dürfen, wenn ein begründeter Verdacht auf Nutzung einer Blitzer-App vorliegt. Ein solcher begründeter Verdacht liegt schon z.B. vor wenn man (zu) schnell fährt und vor der Radarfalle sein Fahrzeug ohne anderen ersichtlichen Grund abbremst.
    • Es ist nicht erlaubt.

      StVO § 23 Absatz 1 b
      (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt
      insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
      Wenn das Gerät natürlich der Beifahrer mitführt, kann man halt nix machen :noahnung:
    • realshadow schrieb:

      Wenn das Gerät natürlich der Beifahrer mitführt, kann man halt nix machen
      So einfach ist das leider nicht, weil die Juristen sehr wohl darüber streiten, ob die Blitzer-App des Beifahrers den Tatbestand des Mitführens im PKW bereits erfüllt. Der Beifahrer kann dafür nicht belangt werden, für den gilt das Verbot der StVO nicht. Aber der Fahrer bewegt sich hier durchaus in einer juristischen Grauzone. Eine obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Thema gibt es meines Wissens nach aber noch nicht.

      (Ich hab allerdings nach einigen unverständlichen juristischen Entscheidungen der letzten Zeit rund um das Thema moderne Medien und Kommunikation auch so meine Zweifel, ob unsere in Fragen des technischen Fortschritts oftmals ahnungslose, eher traditionell ausgerichtete Justiz - um es mal möglichst diplomatisch auszudrücken - im technischen Verständnis solcher speziellen Themen immer auf der Höhe der Zeit ist... :kopfkratz: )
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    • Daß die Rechtslage immer noch unklar ist, da sind sich wohl alle einig. Allerdings habe ich noch nicht von einem Urteil gehört, bei der der Fahrer für die Handlung seines Bei- bzw. Mitfahrers oder gar dieser selbst in juristische Haftung genommen wurde. Und im Gesetz heißt es nun mal "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, ..." - und der Beifahrer führt ja nicht das Fahrzeug. :thumbup:
      Und auch eine "obergerichtliche Rechtsprechung" ist nur ein Indiz für die letztliche juristische Bewertung des eigenen Handelns, da es in D keine präjudizierende Wirkung von Urteilen gibt (wie z. B. in den USA). Allerdings wäre es töricht, darauf zu hoffen, wenn es denn mal Urteile von OLG oder Bundesgerichten gibt. :nein:

      Ergänzend sei gesagt, daß es bei Fahrten im Ausland schon arg problematisch werden kann, Blitzerwarner mitzuführen (bei Apps sieht es noch nicht so eng aus).

      Allerdings frage ich mich immer, wieso manche auf dem "Recht" bestehen, zu schnell zu fahren. Insbesondere dann, wenn mal Meldungen über Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen kommen und in Kommentaren dazu von "Abzocke" oder ähnlichem gesprochen wird, dann frage ich mich, warum die Kritiker nicht den Kommunen eins auswischen und mal einen Tag (von mir aus auch mehrere) diese "Abzocke" boykottieren und gemäß der StVO fahren ... :angel:
      :bye:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Es gibt doch sogar im Radio immer die Blitzer-Warnungen. Versteh nicht warum es dann nicht rechtmäßig sein soll, eine Blitzer-App bei sich zu führen. Die sollen doch froh sein, wenn man dann langsamer fährt. Da kommt der Verdacht dass es letztendlich gar nicht so sehr um Sicherheit geht, sondern darum, Bussgeld zu kassieren....
    • Nein die Leute würden nur gezielt langsamer fahren aber sonst noch schlimmer. Außerdem wollen wir doch niemanden unterstellen das es nur ums Geld geht. Wehe dem der das auch nur denkt..... :whistling:
      :D 5 Meter Abstand bei 200km/h ist einfach nicht ausreichend. :D



      :( In gendenken an meinen alten weißen Ceed ED Spirit 2.0 Crdi. Wir wurden gewaltsam getrennt durch einen Unfall. Es war schön mit ihm :(


    • @leoni
      Meines Wissens ist die Argumentation die folgende:
      1. Blitzermeldungen im Radio werden oft von der Polizei herausgegeben, damit an gefährlichen Stellen wirklich so gefahren wird, wie gefahren werden soll - was ja dann eher ein Punkt ist, der gegen die Abzocke-Theorie spricht.
      2. Blitzermeldungen im Radio (egal ob von Polizei oder Hörern gemeldet) kommen allen Fahrern "zugute" - die Ergebnisse von Blitzer-Apps gerade nicht.
      Und wie ich schon sagte - wer nicht "abgezockt" werden will, hat das selbst in der Hand. :baeh:
      :bye:
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    • meiner Meinung nach geht es bei der gesetzlichen Regelung nur um Systeme, die versuchen Radar- Laser und ähnliche Blitzgeräte aktiv zu erkennen und zu stören. Bei stationären Anlagen die meistens über eine Kontaktschwelle funktionieren ist die Technik ohnehin nutzlos.

      letztendlich ist es eine grauzone, da man immer noch argumentieren kann das smartphone ist kein primär zum blitzer anzeigen entwickeltes gerät und wenn es in einer Halterung steckt oder vom Beifahrer gehalten wird macht man sich als Fahrer auch keiner Bedienung schuldig. ich sehe da keinen Unterschied zu POIs im Navi oder Radiodurchsagen.

      entejens schrieb:

      Blitzermeldungen im Radio (egal ob von Polizei oder Hörern gemeldet) kommen allen Fahrern "zugute" - die Ergebnisse von Blitzer-Apps gerade nicht
      diese Argumentation halte ich für ziemlichen Unfug, das würde nur gelten wenn alle Fahrer gezwungen werden den gleichen Radiosender zu hören. Die Apps kommen genauso "allen" zu gute, kann sich ja schließlich jeder installieren.
    • @P2063
      Ob Du oder ich oder ein anderer hier im Forum da einen Unterschied sehen oder nicht, ist juristisch unrelevant ... :D
      Wenn aber einer alleine fährt und die App ist geöffnet, dann wird es schon arg schwer, das so zu erklären, damit es nicht wie ein Verstoß gegen geltendes Recht aussieht :kopfkratz:
      Es spielt auch juristisch bei Dingen, die für mehrere verschiedene Zwecke genutzt werden können, überhaupt keine Rolle, wofür sie entwickelt wurden, sondern wofür bzw. wie sie eingesetzt werden (z. B. Messer). Und letztlich schießt Du Dir mit dem Argument auch selbst ins Knie, weil Blitzerapps ja gerade dafür entwickelt wurden, (rechtswidrig) vor Blitzern zu warnen ... :whistling:
      Wenn der Beifahrer das Gerät hält, ist es wohl (noch?) juristisch kein Problem, aber wie gesagt, allein im Auto ... wer sollte das Gerät dann sonst mit sich führen als der Fahrer? ?(

      P2063 schrieb:

      ...diese Argumentation halte ich für ziemlichen Unfug, das würde nur gelten wenn alle Fahrer gezwungen werden den gleichen Radiosender zu hören. Die Apps kommen genauso "allen" zu gute, kann sich ja schließlich jeder installieren.
      Nun ja, dieses Argument ist nicht von mir, das hat mir mal ein Anwalt für Verkehrsrecht so gesagt, weil ich ihn genau mit Deinem Argument dazu befragte. Blitzermeldungen der Polizei gehen nach meiner Erfahrung an alle lokalen Sender, insofern ist es gar nicht notwendig, alle Fahrer zum Hören des gleichen Senders zu zwingen - genausowenig wie man gezwungen ist, zu schnell zu fahren. :baeh:

      Übrigens: Nur weil ich sage, wie die Rechtslage bzw. -sprechung zu einem Thema nach meinem Kenntnisstand so und so ist, heißt das nicht, daß ich diese auch so gut finde - aber das ist in der Praxis eben unrelevant, weil man sich auch an die Gesetze, Verordnungen usw. halten muß, die einem nicht gefallen (staatliches Monopol) - wobei es ja auch jedem freisteht, für eine Änderung aktiv zu werden ...
      :bye:
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    • Die Blitzerwarnungen im Radio funktionieren doch meist sowieso grundsätzlich anders als die Apps. Während die Apps relativ metergenau den Standort der Blitzer angeben, sind ja die Radiowarnungen meist so allgemein gehalten, dass man größere Straßenabschnitte vorsichtig fahren muss und dass ist - glaube ich - der eigentliche Sinn und Vorbeugungs-Zweck der Aktion.
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