Blitzer-Apps

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • So mal ein bissl Licht für die App User :D

      App:
      Blitzer Apps dürfen NICHT vom Fahrer während der Fahrt auf seinem Handy benutzt werden, also aktiviert sein. Der Beifahrer hingegen darf diese auf dem Smartphone nutzen und der Fahrer darf dann auf die Warnung reagieren. Hier befinden wir uns in einer Grauzone in der euch nichts passieren kann, denn ihr verstoßt gegen kein Gesetz.

      Bußgeld ca 100€ +1 Punkt wenn die App auf dem Handy des Fahrers aktiv ist.

      Radiomeldung:
      Blitzer Apps und Radio Meldungen unterscheiden sich in dem Punkt dass eine App exakt den Standort einer Radarfalle anzeigt und aktiv vor dieser warnt was den Fahrer dazu verleitet, seine Geschwindigkeit anzupassen. Dies sugerriert eine kurzfristige vermeindliche Sicherheit, da nach der Radarfalle wieder beschleunigt wird. Beim Radio hingegen gibt es meist nur eine ca. Angabe wo der Blitzer steht und die Strecke auf der die Geschwindigkeit eingehalten wird ist um längen größer. Daher ist diese Meldung via Radio auch legal und wird sogar selbst von der Polizei an die Radiostationen gemeldet.

      Blitzerwarner im Navi:
      Da das Navi in erster Linie als Navigationsystem fungiert ist ein dort Werksseitig verbauter Radarwarner eine Grauzone, in der individuell entschieden wird, ob dieser legal oder illeagal ist. Hierzu gibt es noch kein einheitlich geltenden Rechtsspruch der dies besagt. Mal gewinnt man, mal verliert man.

      So und nicht anders sieht es aus. :rolleyes: Da gibts nix zu rütteln oder weiterhin zu diskutieren! :thumbup:
    • Hat eigentlich die 2016er Version der KIA-Navis einen Blitzerwarner? Ich hatte vor ein paar Wochen auf Malle einen fast nagelneuen Mietwagen Hyundai ix35, der hatte - neben Armaturen und Bedienelementen die zu mindestens 75% Ceed-Feeling aufkommen ließen - auch eine sehr ähnliche Navi-Software mit Blitzerwarner.
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • @chang14
      Kein Problem!

      Gesetz zu Apps und Navi: § 23 Abs. 1b StVO
      Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

      Hierzu gibt es auch eine Obergerichtliche Entscheidung aus Celle von 2015:[/b]
      1. Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführt, auf dem eine sog. „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.
      2. „Blitzer-Apps“ dienen dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.

      Es geht hierbei allerdings nur um den Betrieb. Der Besitz einer App oder eines Navis mit dieser Funktion bleibt daher straffrei.

      Ausnhamslos verboten sind aktive Radarwarner oder Störer, sprich kleine Kisten, die zB. den Strahl der Laserpistole erkennen, stören und/oder eine Warnung abgeben.

      Ich hoffe damit sind nun alle zufrieden und alle Fragen beantwortet :)
    • Strömsi schrieb:

      Da das Navi in erster Linie als Navigationsystem fungiert ist ein dort Werksseitig verbauter Radarwarner eine Grauzone, in der individuell entschieden wird, ob dieser legal oder illeagal ist.
      Ich denke, wenn die installierte Funktion vor der ersten Benutzung aktiviert werden muß (damit meine ich nicht das Aufrufen sondern die erstmalige Aktivierung), dann ist es wohl aus Sicht des Gesetzgebers keine Grauzone mehr. Die obergerichtliche Entscheidung aus Celle ist sicher eine Orientierung - aber mehr auch nicht, ich schrieb es ja schon, daß es in D keine Präjudizgibt. Bestes Beispiel dafür sind das Urteil des OLG Stuttgart vom 25. April 2016 und das des OLG Oldenburg vom 7. Dezember 2015.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/501607_5.png]

      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Also ist die Konzernmutter Hyundai zu diesem Thema offenbar risikofreudiger als KIA oder zumindest auf dem spanischen Markt gelten entspanntere gesetzliche Regeln. Danke!
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Nochmal zum Navi: Das Gerät sowie die Funktion sind legal. Die Funktion darf nur während der Fahrt nicht aktiv sein und muss deaktiviert werden/Internet deaktivieren bei GT. Allerdings gibt es hierfür keine rechtliche Bindung im eigentlichen Sinne, weswegen ihr je nach Polizist oder Richter mit einem blauen Auge oder aber einer Geldstrafe davon kommen könnt.

      Das OLG Celle bezieht sich NUR auf Apps und nicht auf das Navi. Apps sind strikt verboten