Eure Meinung zu einem Gerichtsurteil

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    • Eure Meinung zu einem Gerichtsurteil

      Hallo Leute,

      der Hauptgrund dafür das meine Frau und ich uns einen neuen Kia Rio UB (2014) gekauft hatten, war ja das unser alter (2005) Renault Clio bei einem Unfall zu einem Totalschaden wurde.

      Die Situation war damals folgende:

      Wir standen Nachts um ca. 01:30 Uhr am ende einer Autobahn (Stadtautobahn Berlin, Autobahnbrücke führt hinunter auf normale Straße bzw. große Kreuzung), seit 90 Sekunden (oder länger) an einer Roten Ampel auf der rechten von zwei Fahrspuren an erster stelle.
      Auf der linken Spur stand ein anderes Auto.

      Auf der Stadtautobahn sind 80 Km/h erlaubt, einige hundert Meter vor der Ampel (Ampel von hier auf noch nicht Sichtbar) wird die Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h begrenzt, kurz darauf (Ampel mitlerweile seit einer weile Sichtbar) auf 40 Km/h.

      Wir standen dort nun und plötzlich quietschte es, Knallte und unser Auto wurde ca. 25 Meter (trotz betätigter Bremse) nach vorne geschossen, das Auto neben uns wurde an den Bordstein (links) gedrückt.

      Ein Junger Mann (weniger als 3 Monate in Besitz eines Führerscheins) fuhr mit einem starkmotorisierten BMW (vollbesetzt !) mit "geschtzten" 180+ Km/h über die Autobahn, sah die Ampel und die wartenden Autos zu spät und das Unglück war nicht mehr zu Vermeiden !

      Gestern war der Gerichtstermin, bei dem wir als Zeugen vorgaladen wurden.
      Das Urteil war folgendes: "30 Tagessätze a 20 € (also 600 €) und 1 Monat Fahrverbot".

      Meine persönliche Meinung:

      Ich denke das die Geldstrafe angemessen ist (in Anbetracht des wahrscheinlichen Monatseinkommens des Unfallverursacher), aber der eine Monat Fahrverbot ist doch ein Witz, vor allem in der Probezeit !
      Wenn ich nach dem Namen des Unfaverusachers Google, finde ich eine Webseite mit tausenden von "Poserfotos" vor PS-Starken Autos und Videos (driften bei Eisglätte in der Stadt, Rasen auf Stadtautobahenen, etc...).
      Gut von diesen, vom Unfalverursacher selbst Hochgeladenen Videos, wusste der Richter ja nun nichts.
      Aber in mir weckt es die Befürchtung, dass der Unfallverursacher wieder "zum Alltag" zurückkehren wird sobald er den "Schock" (die Strafe) verarbeitet hat !
    • Moinsen,

      unabhängig von den "Proll- und Poser-Geschichten" (die der Richter ja wohl nicht kannte) würde ich mal sagen, dass dem Typen der Lappen entzogen werden sollte und eine Führerscheinsperre für mindestens 1 Jahr verhängt werden sollte. Danach dürfte er, nach Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und bestandener MPU, einen Antrag stellen, den Führerschein neu machen zu dürfen. 1 Monat Fahrverbot und eine derart lächerliche Geldstrafe wird solche Typen niemals zum Nachdenken anregen. Nur gut, dass es keine Schwerverletzten oder gar Tote gegeben hat. Wer solche Situationen verursacht, hat IMHO nichts im Straßenverkehr zu suchen - außer zu Fuß ...

      Aber das ist nur meine persönliche Meinung ;)

      Gruß Rolf
    • @kiafahrer3
      Den Smiley hättest du dir spaaren können, aber egal, zurück zum Thema.

      Ich bin der Meinung, dass "Rasen" (wir Reden hier nicht mehr vom Bußgeldbereich, sondern von Straftaten nach STVO), vor allem "Vorsetzliches Rasen" (und was anderes sind 180 Km/h+ in einer 80- / 60- / 40 Km/h-Zone nicht) genau so schlimm ist wie als ob jemand Betrunken/unter einfluss von Drogen Fährt !

      Beispiel: Was ist Schlimmer ?
      A. Ein Raser fährt jamenden Tot, weil er nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte, da er/sie viel zu schnell war !

      oder

      B. Ein Betrunkener fährt zwar mit der Ordnungsgemäßen Geschwindigkeit, fährt aber jemanden Tot, weil er nicht mehr die Reaktionszeit hat wie ein Nüchternder Fahrer/in.
      Fakt ist, in beiden Fällen wurde Fahrlässig gehandet und in beiden Fällen war die vorhandene Reaktionszeit nicht mehr Ausreichend um den Unfall zu verhindern !
      -----------
      PS: An exakt der selben stelle ist ca. 3 Monate vor unserem Unfall eine 44-Jährige Beifahrerin eines VW Polo tötlich verunglückt, weil ein anderer Raser an der Ampel in den VW Polo reingefahren ist und den VW Polo gegen einen Laternenpfahl gestossen hatte. Die Beifahrerin war eine 44 Jahre alte Frau/Mutter/Oma ! ----> LInk zum Beitrag
    • Womit wäre denn Deiner Meinung der Raser zur Vernunft zu bringen? Mit zwei Monaten Fahrverbot oder lieber drei? :kopfkratz:

      Auf der Stadtautobahn Berlin gilt außerdem überall 80 km/h - 180 km/h ist da wohl etwas hoch geschätzt. Zumindest war wohl eine solche massive Geschwindigkeitsübertretung nicht mehr nachweisbar, sonst wäre das Strafmaß ganz anders ausgefallen. Das Problem liegt hier aber wohl ganz anders:

      1. Wer kann sich mit 600 € ehrlichem Monatseinkommen einen "starkmotorisierten BMW" leisten ?
      2. Wie schafft man es mit nicht einmal drei Monaten Führerscheinbesitz "tausende" Fotos und Videos von seinen Fahrexperimenten ins Netz zu stellen?

      Das wird wohl einer der nicht mehr erziehbaren Typen aus der "Schattenwelt" sein, für den Recht und Gesetzt ohnehin völlig Wurst sind.Hier kann man also nur hoffen, dass sich der Typ bei einer seiner "Rekordfahrten" mal ganz allein um einen Brückenpfeiler wickelt und nicht nochmals andere in Gefahr bringt.
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Fahrverbot und/oder Führerscheinentzug, egal wie lange, wird auch nicht viel bringen. Fahren kann man ja trotzdem. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Kontrolle ist nicht sehr hoch. Etwas wirksamer ist da der Einzug des Fahrzeugs. Aber auch hier ist Ersatz schnell organisiert.
      Im Fall B ist bei uns die Höchststrafe 3 Jahre Gefängnis, in vielen Fällen muss man aber gar nicht einsitzen und es gibt eine Bewährungsstrafe.
    • @shaddow
      Meiner Meinung nach hätte man diesem Typen den FS abnehmen sollen und nach einer gewissen Sperzeit hätte er Ihn ja neu machen können !

      Und ja es war ein "Schattenwelt"-Typ (gebrauchter BMW + Kenzeichen "B- .. .. - 6666" + merkwürdige Fotos mit 20+ nagelneuen Apple-Telefonen und anderen Luxusgegeständen (bestimmt, alle ganz legal erworben, man will ja niemanden etwas unterstellen) + nichts gegen Mirgration.... aber der Migrationshintergrund war nicht zu übersehen... aber leider im negativen Sinn.... gibt ja auch Millionen postive Beispiele !)
    • Moin,

      ich habe mich über die "Schwuchtel-BMWs" des betroffenen Personen-Kreises auch schon gewundert, wo da die Kohle herkommt.
      Ich traf zufällig mal einen in der Nähe wohnenden jungen Mann und fragte ihn einfach mal: Oma hat das Geld geschenkt/geliehen und ausserdem wohnen in der Wohnung 7 Personen (billige Miete, geteilt durch 7) und davon gehen 6 Menschen arbeiten. Sonst haben die keinen Luxus, ausser vielleicht einen 2m-Fernseher. Da halten die Familien noch zusammen, anders als z. B. bei den Deutschen, wo jeder seine eigene Wohnung hat/braucht und mind. jeder ein Auto.

      Das Urteil finde ich auch zu niedrig. Evtl. habt ihr aber die Möglichkeit, gegen das Urteil zu klagen, bzw. in Berufung zu gehen. Falls das zugelassen wird, würde ich die Fotos/Berichte dem Gericht/Rechtsanwalt zur Verfügung stellen.

      Gruss Uli
    • feisalsbrother schrieb:

      Oma hat das Geld geschenkt/geliehen
      :rofl: Klar ! Und der Mond ist ein großer runder Pfannekuchen.

      Aber was sollte der Typ sonst sagen: "...nach meinem Aufstieg zum Oberdealer habe ich Anspruch auf einen angemessenen Dienstwagen..." oder "...der wurde mir aus Dankbarkeit von den Schutzbefohlenen in meinem Kiez spendiert..."
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      8)
    • Eine fundierte Meinung bzw. Einschätzung zu dem Urteil kann m.E. hier niemand wirklich abgeben, da zu viele Fakten fehlen, z.B.
      • wie lautete die tatsächliche Anklage
      • wie hoch war der verfahrensrelevante Schaden
      • war der Angeklagte (voll) geständig
      • wie war die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu beurteilen
      • gab/gibt es Einträge im Bundeszentralregister
      • waren ggf. andere Vorstafen / Verurteilungen in das Verfahren mit einzubeziehen oder wurde der Angeklagte erstmals (nachweisbar) "auffällig"
      • wie lautete die Sozialprognose des Angeklagten
      • was ergab die Beweisaufnahme und die anderen Zeugenaussagen
      • wofür plädierten Staatsanwaltschaft und Rechtsbeistand des Angeklagten, welche Anträge wurden gestellt
      • wie lautete die konkrete Urteilsbegründung
      • gab es vorher schon einen Strafbefehl im Verfahren
      • usw.
      Da der TE als Zeuge im Verfahren aussagte und damit der Gerichtsverhandlung erst ab seiner eigenen Aussage beiwohnen konnte, sind viele der o.g. Fragen gar nicht zu klären. Meiner Meinung nach ist es daher müßig, über das Urteil zu diskutieren
      LG
      Fischi

      ## Meine Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. ##
    • Kenne jemanden der seit 20 Jahren bei bmw im Verkauf arbeitet. Solche Spacken gibt es häufiger. Entweder direkt einen M3 - wenn es mit der Schufa klappt - oder einen vom Fähnchenhändler. bis dann die dritte Rate nicht mehr bezahlt wird. Dann wird die Karre wieder abgeholt. Aber Hauptsache einmal so ein Teil gefahren und ne Chick klar gemacht.
      Gruß Rudi
      Logenplatzinhaber in der Ignorliste :lol:
    • shaddow schrieb:

      Das Problem liegt hier aber wohl ganz anders:
      1. Wer kann sich mit 600 € ehrlichem Monatseinkommen einen "starkmotorisierten BMW" leisten ?
      2. Wie schafft man es mit nicht einmal drei Monaten Führerscheinbesitz "tausende" Fotos und Videos von seinen Fahrexperimenten ins Netz zu stellen?
      zu 1.: Die 600 € sind nicht zwingenderweise das Netto-Monatseinkommen des Verurteilten, da gibt es noch einige weitere Aspekte.

      zu 2.: Aus dem Beitrag des TO geht nicht hervor, daß die Fotos im Zeitraum des Führerscheinbesitzes gemacht wurden, Poserfotos sind meines Wissens nicht an den Besitz der Fahrerlaubnis gebunden ... :D
      Ebensowenig geht hervor, ob die Videos von seinen eigenen Fahrten stammen oder als Beifahrer erstellt oder im Web zusammengesammelt wurden.

      Nein, ich will denn Fahrer des BMW nicht verteidigen, selbst wenn er "nur" mit 100 km/h draufgerauscht sein sollte. Aber es ist auch kein Grund, Meinungen in Stammtischmanier zu posten - niemand von uns außer dem TO kennt den Menschen.

      Ansonsten stimme ich Fischi voll zu. Das Problem beim Bewerten von Urteil ist doch, daß der angebliche "gesunde Menschenverstand" oft nicht mit juristischem Sachverstand gepaart sind - man sah das ganz gut in Diskussionen zur Edathy-Verfahren. Natürlich verstehe ich den TO als Betroffenem und andere als Betrachter, daß das Urteil verdammt milde aussieht. Aber wie Fischi schon sagte, wir wissen arg wenig ... :huh:
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Gestern war der Gerichtstermin, bei dem wir als Zeugen vorgaladen wurden.
      Das Urteil war folgendes: "30 Tagessätze a 20 € (also 600 €) und 1 Monat Fahrverbot".
      Was für ein Prozeß war es denn? Also weswegen ist er denn verurteilt worden? Wegen Körperverletzung (z. B. falls es SHT gab)? Oder war es in Bezug aufs Verkehrsrecht? Wobei das auch verbunden sein kann.

      Meine persönliche Meinung:
      ... aber der eine Monat Fahrverbot ist doch ein Witz, vor allem in der Probezeit !
      Wenn ich nach dem Namen des Unfaverusachers Google, finde ich eine Webseite mit tausenden von "Poserfotos" vor PS-Starken Autos und Videos (driften bei Eisglätte in der Stadt, Rasen auf Stadtautobahenen, etc...).
      Gut von diesen, vom Unfalverursacher selbst Hochgeladenen Videos, wusste der Richter ja nun nichts.
      Aber in mir weckt es die Befürchtung, dass der Unfallverursacher wieder "zum Alltag" zurückkehren wird sobald er den "Schock" (die Strafe) verarbeitet hat !
      Ich denke, die Länge des Fahrverbots hängt nicht davon ab, ob der Täter noch in der Probezeit ist oder nicht, sonst würde ja eine Tat unterschiedlich bewertet werden. Das würde ja auch heißen, daß jemand mit 80 im Ort entweder 1 Monat Fahrverbot (nicht in der Probezeit) oder (z. B.) 2 Monate Fahrverbot (noch in der Probezeit) bekommen sollte - steht aber nicht so im Bußgeldkatalog. 8)

      Bandit schrieb:

      Kommt nach der Gerichtsstrafe nicht noch die Strafe vom Regierungspräsidium oä. aufgrund Vergehens während der Probezeit?
      Da bin ich mir ziemlich sicher, daß da die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie mindestens eine Nachschulung (Kosten ca. 400 €) noch kommen ...
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • entejens schrieb:

      Da bin ich mir ziemlich sicher, daß da die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie mindestens eine Nachschulung (Kosten ca. 400 €) noch kommen ...
      Genau, dafür braucht es kein Urteil, das ist doch mit Festlegung der Probezeit klar. Straßenverkehrsverstöße des Führerscheininhabers innerhalb der Probezeit werden von der Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes und der Führerscheinstelle geahndet. Das Gerichtsurteil ist also nicht die einzige Strafe, die auf ihn zukommt...
      Grüße aus dem Münsterland

      ...Freedom's just another word for nothing left to loose...(Kris Kristofferson)

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    • zu 2.: Ebensowenig geht hervor, ob die Videos von seinen eigenen Fahrten stammen oder als Beifahrer erstellt oder im Web zusammengesammelt wurden.
      Nur blöd, wenn es sich um exakt den Unfallwagen und exakt sein Nummernschild handelt! Klar kann das Nummernschild beim Verkauf auf den neuen Käufer übertragen werden, aber in diesem Fall habe ich persönlich berechtigten Zweifel an dieser Theorie der Nummernschildübertragung.

      Nein, ich will denn Fahrer des BMW nicht verteidigen, selbst wenn er "nur" mit 100 km/h draufgerauscht sein sollte. Aber es ist auch kein Grund, Meinungen in Stammtischmanier zu posten - niemand von uns außer dem TO kennt den Menschen.
      Auch wenn ich das Verhalten dieser Person (wie ich Ihn erlebt habe und wie er sich im Internet unter seinem Klarnamen gibt) persönlich nicht mag, habe ich absichtlich nicht den Link zu seinen öffentlichen Onlinefotos hier gepostet. Einfach weil ich Ihn hier nicht unnötig "an den Pranger" stellen muss, so viel Respekt muss schon sein.

      Da bin ich mir ziemlich sicher, daß da die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie mindestens eine Nachschulung (Kosten ca. 400 €) noch kommen ...
      So betrachtet wirkt das Gerichtsurteil gleich viel besser !

      Ich wusste aber nicht, dass ein Gerichtsurteil und ein STVO-Verstoß unterschiedliche Dinge sind, wieder etwas dazu gelernt ! *ah*
    • Was für ein Prozeß war es denn? Also weswegen ist er denn verurteilt worden? Wegen Körperverletzung (z. B. falls es SHT gab)? Oder war es in Bezug aufs Verkehrsrecht? Wobei das auch verbunden sein kann.
      Alle "Unfallopfer" (die Fahrerin des Wagens auf der Linken Spur) und wir haben undabhängig voneinander Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt. Die Verletzungen waren zwar relativ harmlos ....

      bei uns beiden:
      1) Schleudertraum (beide);
      2) Prellung am Kopf (beide);
      3) Prellungen an den Knien (meine Frau);
      4) Schmerzen einer vorhandenen Rückenverletzung für ca. 3 Wochen, die aber seit über 1/2 Jahr nicht mehr bemerkbar gemacht hatte (Ich).

      ... aber wir hatten uns für eine Anzeige entschieden, da wir als alleinige Unfallursache "Dummheit" (ABSOLUT übertrieben hohe Geschwindigkeit auf der Stadautobahn wo 80- / 60- / 40- km/h erlaubt ist) nicht einfach so tolerieren dürfen.... mit einer angepassten Geschwindigkeit... meinetwegen auch im "Bußgeldbereich" wäre dieser Unfall nie zustande gekommen.

      Ich muss sagen, dass meine Frau und ich absolut nicht streit- oder klagefreudig sind. Wir hätten bei einem "normalen" Auffahrunfall (jemand verschätzt sich leicht beim Bremsen und "rutscht" dann hinten rein) niemals an eine Anzeige gedacht! Aber dieser Unfall ist einfach nur durch "krasses Fehlverhalten" entstanden und da kann ich nicht anders... sorry keine Verständnis!

      PS: Der Aufprall war so stark, dass die HINTERACHSE des BMW gebrochen war!!!
      PPS: Denkt Ihr, einer der 5 Autoinsassen aus dem Unfallverursacherwagen hatte sich nur für eine Sekunde mal bei einem der beiden "Unfallopferautos" erkundigt, ob alles in Ordnung ist ?! Nein, die "Hanseln" standen dumm...verdutzt um das Auto rum... klasse!
    • der_ray schrieb:

      Nur blöd, wenn es sich um exakt den Unfallwagen und exakt sein Nummernschild handelt! Klar kann das Nummernschild beim Verkauf auf den neuen Käufer übertragen werden, aber in diesem Fall habe ich persönlich berechtigten Zweifel an dieser Theorie der Nummernschildübertragung.
      Okay, das klingt dann natürlich schon anders, da hätte ich auch meine Zweifel.

      der_ray schrieb:

      Auch wenn ich das Verhalten dieser Person (wie ich Ihn erlebt habe und wie er sich im Internet unter seinem Klarnamen gibt) persönlich nicht mag, habe ich absichtlich nicht den Link zu seinen öffentlichen Onlinefotos hier gepostet. Einfach weil ich Ihn hier nicht unnötig "an den Pranger" stellen muss, so viel Respekt muss schon sein.
      Mit dem Posten des Namens und/oder des Links hättest Du Dich möglicherweise auch auf rechtlich unsicheres Terrain begeben ... ?(

      der_ray schrieb:

      Alle "Unfallopfer" (die Fahrerin des Wagens auf der Linken Spur) und wir haben undabhängig voneinander Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt.

      Dann ist es "nur" eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls (deshalb das Fahrverbot).

      Habt ihr Schmerzensgeld bekommen? Dazu habe ich folgenden Text gefunden:

      "In dem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird durch die Staatsanwaltschaft bzw. den Richter entschieden, ob und wie hoch der Beschuldigte bestraft wird. Grundsätzlich wird aber keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Beschuldigte an den Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen muss. Zwar kann es sein, dass der Unfallverursacher am Ende des Strafverfahrens eine Geldstrafe zahlen muss. Diese Geldstrafe kommt jedoch nicht dem Unfallgeschädigten zugute.
      Ob Schmerzensgeld gezahlt wird, ist vielmehr eine zivilrechtliche Frage. Der Geschädigte muss seine Verletzungen durch die Vorlage ärztlicher Atteste nachweisen und sodann seine Ansprüche bei dem Verursacher bzw. dessen Versicherung gesondert einfordern."

      Dazu noch dieser Hinweis.
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Die Führerscheinstelle wird ihm schon noch seine gerechte Strafe zukommen lassen. Also ich denke Fahrverbot und natürlich durch seine Probezeit ein Aufbauseminar. Ich hatte da ne ganz ähnliche Situation. Ich stand an einer Ampel und mir ist einer mit geschätzten 90-100 innerorts reingefahren. Da kein Personenschaden vorhanden war, wurde keine Anzeige erstattet. Jedoch hat er, wie ich durch Recherche entdeckt habe, der Führerschein genommen, aufgrund seiner Geschwindigkeit und dem resultierenden Unfall.
    • Das Fahrverbot hat er ja schon, da gibts kein neues drauf (Verbot der Doppelbestrafung).
      Aber Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und Aufbauseminar, das wird er bekommen.

      @ der_ray : Sag mal, hast Du das mit den Poserfotos schon vor dem Prozeß bzw. während des Prozesses gewußt? Wenn ja, wußte es auch euer Anwalt? Wenn ja, wieso hat er es nicht als Argumentation verwendet?
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*