Anhängelast erhöhen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • LordofCarni schrieb:

      ok... ich habe ehrlich gesagt keine AHnung wie die genauen Strassenverkrsordnungen oder wie immer die auch heisen auf der ganzen Welt ausschaun, weil irgendwer ja auch mal nach Übersee fahren könnte... EU weit sollten sie eigentlich gleich sein, davon mal ganz abgesehen.

      Das es EU weit gleich ist, kann ich entkraften. Ich ahnte es schon und habe es mir heute zur Sicherheit amtlich bestätigen lassen. In Belgien gilt das der Anhänger kein höheres zGG haben welcher höher ist dann der zulässiger Anhängelast vom Zugfahrzeug.
      Also Vorsicht wenn die Reise ins (Europäische) Ausland geht, die Bestimmungen können durchaus unterschiedlich sein.
      ;)
      jmo
    • Ich habe meine Kenntnisse vom belgischen Stand der Dinge durch Frage und Antwort mit unsere zuständige Behörde bestätigen lassen. Das habe ich gemacht um zu wiederlegen, dass es EU-weit einheitlich geregelt ist, für mich reicht das. :rolleyes:

      Wenn Du die Bestimmungen für A, I, CH, F oder HR kennen möchtest, um herauszufinden, ob Du mit eine eventuelle Auflastung und Interpretierung des zGG vom Anhänger dort fahren darfst, dann wünsche ich dir viel Spass. :D
      ;)
      jmo
    • Moin...

      also angenommen ich werde in Belgien mit einem zu hohen zGG angehalten und bekomme ein Ticket, ( wohl gemerkt als EU Ausländer, für den das Europäische Recht gilt ), würde ich
      1. nicht bezahlen
      2. den dierekten Weg der Klage gehen
      3. somit mal wieder unsummen an Geld verschwenden, dafür das ein EInheitliches Recht EU weit in Schriftlicher Form erstellt wird.
      Mittlerweile kann man bei fast jedem vergehen im EU Ausland wiederspruch einlegen, so es sich nicht um ein EU weites Recht handelt.
      Wobei ich mir auch bzgl der Anhängerlast in Belgien relativ sicher bin das hier auch nur das Gesamtgewicht kontrolliert wird ( das tatsächliche Gewicht , denn nach den Fahrzeugpapieren des Anhängers hatte man mich damals dort nicht gefragt ), wobei das letzten endes eh keine Rolle spielt, da jedes EU Land sein eigenes Süppchen kocht, bis jemand dagegen Wiederspruch einlegt.

      Gruß
      Axel
    • Wenn Du die Bestimmungen für A, I, CH, F oder HR kennen möchtest, um herauszufinden, ob Du mit eine eventuelle Auflastung und Interpretierung des zGG vom Anhänger dort fahren darfst, dann wünsche ich dir viel Spass. :D
      Danke :thumbsup: da wird es wohl der bessere Weg sein, das Auto zu tauschen.

      also angenommen ich werde in Belgien mit einem zu hohen zGG angehalten und bekomme ein Ticket, ( wohl gemerkt als EU Ausländer, für den das Europäische Recht gilt ), würde ich
      1. nicht bezahlen
      2. den dierekten Weg der Klage gehen
      Mit italienischen Carabinieri bei einer Verkehrskontrolle in der Toskana über die Auslegung der Richtlinien zu diskutieren ist aber kein Spaß :nee nee: . Inzwischen sind sie bei schweren Vergehen schnell bei einer Beschlagnahme des Fahrzeugs.
    • Ja, es geht ;-))

      Hallo Matze,

      ich habe zwar keinen Benziner, aber ich habe 1.600 kg bis 8% Steigung in den Papieren eingetragen (original 1.500 kg für den "großen" Diesel)

      Das war für mich Voraussetzung, um das Auto zu kaufen. Habe deswegen im Vorwege mit KIA Deutschland Kontakt aufgenommen. Die meinten, ich solle mich mit der Fahrgestellnummer meines potentiellen Fahrzeuges wieder melden. Und pünktlich zur Zulassung war der "Wisch" da. Einmal TÜV, DEKRA, GTÜ, o.ä. und dann zur Zulassungsstelle.

      Alles save :thumbsup:
      Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann :angel: 8|

      Gruß,

      Thorben

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/624106.png] :whistling:


    • Hallo,

      genau das habe ich gemacht. Mit dieser Antwort:

      "Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

      wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 21.Juni 2015 in der Sie um eine Freigabe zur Anhängelasterhöhung bitten.

      Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass der Hersteller, die Kia Motors Korea, grundsätzlich keine Freigabe zu Erhöhung der Anhängelast genehmigt. Somit können wir, die Kia Motors Deutschland GmbH ebenfalls keine Freigabe erteilen.

      Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus und freuen uns, wenn diese Information Ihre Fragen beantworten konnten.

      Beste Grüße / Best Regards

      i.A. Herr XXXXXX
      Kundenbetreuung
      "

      Hast du das Schreiben von Kia noch oder kannst du mit deine Fahrzeugpapiere mal scannen, dass ich denen das Gegenteil beweisen kann. Von wegen das machen wir grundsätzlich nicht.
      Beste Grüße Alex

      Vom Audi A6 :thumbdown: zu Kia Carens :thumbsup:

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/615368_5.png]
    • Interessantes Thema.

      Lasst euch alles schriftlich geben!!! Des Weiteren geht es IMMER um die Gesetzes-Texte.

      Sollte, könnte, müsste... wo auch immer?

      Erst die StVO bzw. Gesetzeslage sagt, was wann wo wie gefahren werden darf.

      Man erlebt mit dem Motorrad sogar in Deutschland tolle Situationen. Auch Polizisten wissen nicht alles und wollen das Schnelle Geld.

      Im Nachhinein hat sicherlich keiner lustm, wegen 10-20€ die Polizei zu verklagen. Möglich ist es jedoch zeitweise.

      Uniform = Recht?
    • Hallo,

      habe die Genehmigung von wikiwiking von 2014 an Kia deutszchland weitergeleitet und darum gebeten, mir die gleiche Genehmigung auszustellen. Antwort hat nicht lange gedauert... [Blockierte Grafik: http://www.freesmileys.org/smileys/smiley-angry015.gif] [Blockierte Grafik: http://www.freesmileys.org/smileys/smiley-angry017.gif]

      "Sehr geehrter Herr,

      wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 25.Juni 2015 und der Zusendung einer Freigabe zur Erhöhung der Anhängelast aus 2014.

      Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass werksseitig diese Freigaben nicht länger ausgestellt werden und wir Ihnen somit keine anderslautende Mitteilung machen können.

      Beste Grüße / Best Regards

      i.A. XXXXXXXXX
      Kundenbetreuung
      "

      Was ist mit gleiches Recht für alle? [Blockierte Grafik: http://www.freesmileys.org/smileys/smiley-angry050.gif]
      Beste Grüße Alex

      Vom Audi A6 :thumbdown: zu Kia Carens :thumbsup:

      [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/615368_5.png]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bandit ()

    • Hallo zusammen,

      ich bin neu hier im Forum , habe aber mit großem Interesse die Beiträge über die Erhöhung der zulässigen Anhängelast gelesen. Ich habe auch einen Wohnwagen mit zGG. 1600Kg und würde auch die Anhängelast erhöhen lassen wenn es möglich währe dass mir jemand die Unterlagen von Kia zukommen lässt. Vielen dank im Vorraus für eure Bemühungen. :) :thumbup: