Warnwestenpflicht in D ab 01.07.2014

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    • Das kommt ja vielleicht noch.

      In Ö ist es glaube ich vorgeschrieben, dass sie sich im Fahrgastraum befinden muss. Oder zumindest irgendwo, dass man sie anziehen/vorzuzeigen kann, ohne aus dem Auto steigen zu müssen, um sie z.B. aus der Ersatzradmulde zu kramen. Da hat man sich wahrscheinlich wieder so ein Ei gelegt wie mit dem "Winterreifengesetz" und dem Wechselkennzeichen... Aber der (hoffentlich) gesunde Menschenverstand sollte einem ja schon sagen, dass man sie auch anziehen sollte...

      MfG
      Moritz
    • Habe gerade gelesen, dass das tatsächlich nicht geplant ist, eine "Tragepflicht" mit in den Gesetzestext aufzunehmen.

      Wie ich oben schon sagte, hat scheinbar niemand von den verantwortlichen die Eier in der Hose sich durchzusetzen. Beim Wechselkennzeichen hat man Angst ein paar Euro an Steuern zu verlieren (obwohl es erst eine Steuererleichterung bringen sollte nach dem Vorbild in A und CH, ist es nun teurer, als würde man zwei Fahrzeuge regulär zulassen *dudoof* ), bei dem "Winterreifengesetz" hatte die Reifenlobby sicher ihre Finger im Spiel und das Gesetz mit den Warnwesten wurde sicher auf einem Freitag gegen 11:55 Uhr verabschiedet *dudoof* In meinen Augen sind solche Beschlüsse doch reine Zeitverschwendung und damit auch eine maßlose Geldverschwendung. Hätten sich die verantwortlichen doch lieber mit sinnvollen Sachen beschäftigt als solche weichgespülten Gesetze zu erlassen...

      Wenn man schlau gewesen wäre und man sicherstellen möchte, dass mittelfristig jedes Fahrzeug über eine Weste verfügt, hätte man m.E. nach das Vorhandensein einer Warnweste nach Norm mit in eine TÜV-Untersuchung aufnehmen sollen.

      Naja...was soll man dazu noch sagen?! :thumbdown:

      MfG
      Moritz
    • Hallo MoGTS,

      MoGTS schrieb:

      hätte man m.E. nach das Vorhandensein einer Warnweste nach Norm mit in eine TÜV-Untersuchung aufnehmen sollen.

      ja und bitte wie schlau ist das??? Schon seit dem vorigen Jahrhundert ist es Pflicht einen Verbandskasten und ein Warndreieck mitzuführen. Das wird auch bei der HU überprüft. Na und?! Wenn z.B. mein Verbandskaten das Mindesthaltbarkeitsdatum (was totaler Schwachsinn ist und nur einen Kaufzwang darstellt) überschritten hat, borge ich mir für den Tag der HU einen und alles ist chic. Ebenso kann ich mir das Warndreieck borgen. Ok, ist nicht korrekt, wird aber oft so gehandhabt. Wäre dann mit der Warnweste genauso. Nun gehe ich mal davon aus dass alle Autofahrer in D-Land korrekt sind. Erleben musste ich leider schon
      einige schwere Unfälle mit verletzten Personen. Da halten natürlich viele an bzw. es geht ja nicht weiter (z.B. Landstraße, einspurig) und die meisten stehen rum und versuchen möglichst den oder die Verletzen so gut wie es geht mit ihrem Smartphone für die Daheimgebliebenen oder den Stammtisch zu filmen bzw. zu fotografieren. KEINER hat seinen Verbandskasten rausgekramt. Andererseits, was kann man mit dem Teil den auch ausrichten??? Ebenso das mittelalterlich Warndreieck. Falls ich mal in die Situation kommen sollte, werde ich mich hüten, z.B. das Teil auf dem Standstreifen der BAB zu positionieren, auch wen ich 150 - 400m dorthin hinter der Leitplanke zurücklegen würde. Dann könnte ich ja auch gleich in eine Steckdose pinkeln, würde dann aber zu Hause sterben. Mal abgesehen, dass der Nächst 40-Tonner das Ding sowieso wegwirbelt. Es gibt also nur im Bereich Auto und Verkehr massenweise realitätsferne Vorschriften und Gesetze (Handyverbot, Umweltplakette, Benutzung der Nebelschlussleuchte, usw.) die sich eigentlich nur dazu eignen bei Bedarf abzukassieren. Und ich finde es sind schon genug.

      Frohes Pfingstfest BENNO
      Ich will kein Geld mehr ausgeben, was ich eigentlich nicht habe, um Leuten zu imponieren, die ich eigentlich gar nicht kenne!!!