Man hat selbstverständlich auch auf jede Reparatur wiederum Gewährleistung/Nacherfüllungsansprüche, natürlich nicht wieder 2 Jahre sondern 6 oder 12 Monate, das weiß ich jetzt aus dem Stegreif nicht. Es handelt sich aber auch hier um eine Dienstleistung, welche dem BGB unterliegt. Natürlich nicht auf folgenden normalen Verschleiß, sondern nur auf Defekte.
Und warten wir mal ab, was bei cybersteve heraus kommt. Ich hoffe in seinem Interesse, dass er zumindest einen kleinen Teil wiederbekommt.
Und warten wir mal ab, was bei cybersteve heraus kommt. Ich hoffe in seinem Interesse, dass er zumindest einen kleinen Teil wiederbekommt.