Zuglasterhöhung und Garantie ???

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    • Zuglasterhöhung und Garantie ???

      Hallo Zusammen,

      ich bin seit 3 Jahren ein Freund des Wohnwagen-Campens geworden und diese Jahr habe ich mit meinen Eltern einen schöneren, neueren und natürlich auch schwereren Wohnwagen zugelegt.
      Der alte mit zulässigem Gesamtgewicht von 1000kg war ja absolut kein Problem mit meinem Venga, der ja 1300kg von Haus aus anhängen darf.
      Der neue hat nun aber ein zulässiges Gesamtwicht von 1500kg, soweit ja egal, solange die tatsächliche Masse die 1300kg + 75kg Stützlast nicht überschreitet.
      Um dem späteren tatsächlichen Gewicht des Wowa auf die Spur zu kommen war ich nun schon mit leerem (alles was sinnvoll ausladbar ist, raus) zum wiegen. Ergebnis: 1260kg
      Nun haben wir unser Zubehör, wie Vorzelt, Tisch, Stühle, Gasflasche, Fahrräder, usw. gewogen um dann rechnen zu können. Ergebnis knappe 100kg in der Summe,
      was mich schon sehr nahe an das maximum bringt. Alles andere was anfällt käme dann in den Venga.
      Um rechtlich nun auf der sicheren Seite zu sein habe ich überlegt eine Zuglasterhöhung durchführen zu lassen, diese werden von verschiedenen Firmen wie zum Bespiel SCHOLZ SERVICE angeboten.
      Möglich wäre nach deren Ausage eine Erhöhung auf 1450kg Zuglast ohne das Änderungen an Fahrzeug oder Anhängerkupplung vorgenommen werden müssten. Das ganze würde dann um die 400,-€ kosten.
      Schön und gut, ich würde das Gewicht zwar nie wirklich versuchen auszuschöpfen, aber andererseits dürfen zum Beispiel VW Golfs mit 1,6er Diesel die 13PS und 10NM Drehmoment weniger haben als mein Venga von Haus aus auch 1400kg ziehen.

      Jetzt aber zum eigentlichen Punkt, was wird Kia zu der Zuglasterhöhung sagen wenn danach irgendein Garantieschaden auftritt, der evt. auch höhere Belastung zurückzuführen sein könnte?
      Ich gehe mal davon aus das die dann eine Garantieübernahme verweigern würden, oder?
      - Kia Venga 1.6 CRDi 128, Black Edition -

    • Moin Jan,

      da Du ja keinerlei Veränderungen am Fahrzeug vornimmst - theoretisch nicht. Außerdem müsste da ja auch erstmal jemand in Deine Papiere sehen, um von einer eingetragenen Anhängelasterhöhung überhaupt etwas mit zu bekommen - seehr unwahrscheinlich ...

      Wenn allerdings behauptet wird, ein Schaden sei durch eine Überbelastung entstanden, dann hast Du im Zweifelsfall wohl den Gegenbeweis, auf Deine Kosten, zu erbringen. Das kann Dir aber auch passieren, ohne dass Du die Erhöhung eintragen lässt. Klarheit wird da wohl nur eine schriftliche Anfrage, direkt bei KIA bringen. Vielleicht haben die ja sogar eine Lösung anzubieten, womit Du dann wiederum auf der sicheren Seite wärst. Normalerweise ist es problemlos möglich, die AHL auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu erhöhen.

      Gruß

      Rolf - ohne Haken am Venga, dafür aber 3 t am Galloper :D