KFZ- Steuer beim Carni

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    • Hallo!

      Hab hier mal einen Auzug aus dem EU-Recht!

      Wenn ich es richtig verstanden habe, besitzen wir ein Mehrzweckfahrzeug. Wie sich das nun weiter auf unsere Steuerpolitik auswirkt weiß ich nicht. Demnach wäre es wohl egal, ab der dt § gestrichen wird oder nicht!


      C. BEGRIFFSBESTIMMUNG DER ART DES AUFBAUS
      (nur für vollständige/vervollständigte Fahrzeuge)
      Die Art des Aufbaus in Anhang I, Anhang II Teil 1 Punkt 9.1 und in Anhang IX Punkt 37 ist durch die folgende Kodierung
      anzugeben:
      1. Personenkraftwagen (M1)
      AA Limousine ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.1, allerdings einschließlich Fahrzeugen
      mit mehr als 4 Seitenfenstern.
      AB Schräghecklimousine Limousine (AA) mit Schrägheck.
      AC Kombilimousine ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.4 (Kombifahrzeug)
      AD Coupé ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.
      AE Kabrio-Limousine ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.
      AF Mehrzweckfahrzeug Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrg
      ästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht
      ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als
      Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:
      a) Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze.
      Ein „Sitzplatz“ gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit „zugänglichen“ Sitzverankerungen
      ausgestattet ist.
      Als „zugänglich“ gelten Verankerungen, die benutzt werden können. Um Verankerungen
      unzugänglich zu machen, muss der Hersteller deren Benutzung
      durch praktische Maßnahmen unterbinden, beispielsweise durch Anschweißen
      von Abdeckplatten oder Anbringen vergleichbarer dauerhafter Einbauten, die
      nicht mit normalerweise verfügbaren Werkzeugen entfernt werden können;
      und trifft folgende Bedingung zu:
      b) P ¯ (M + N × 68 ) > N × 68
      Darin bedeuten:
      P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
      M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
      N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
      Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1.
      21.1.2002 L 18/45 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE
    • @funfactory

      das nützt doch nichts.......

      da die Formel " P - (M + N × 68 ) > N × 68 " NICHT erfüllt wird, hat ein seriencarnie NICHT die AF-Möglichkeit !!

      (erst als 4-Sitzer passt es, siehe mein posting 15-Dez 15:03)

      erst dann passt es mit der ominösen Formel für einen geringausgestatteten EU-LX-Schalter,
      ein vollausgstastter EX mit Automat, AHK, Webasto usw. packt die Hürde immer noch nicht.....

      (Soweit ich mich nicht verrechnet habe, sollten die Angaben IMHO stimmen)
      ----> it´s not a Bug, it´s a feature EX Luxe aus Fr / Webasto / 1:250 2T-Öl / usw. .. . . .. :D
      --------------------------------------------------------------------------
      Dazu kommen leider noch Möhrchensteuer, Zoll, GEZ, Praxisgebühr und Sektsteuer.
    • Geänderte Steuerbescheide sollte es auch noch keine geben, es sei denn ein übereifriger Finanzbamter denkt schon mal im voraus. Wenn die Steuer ab 5/05 erhöht wird erfolgt eine Nachberechung ab diesem Zeitpunkt, u.U. erfolgt die Nachberechnung auch erst mit dem drauffolgenden Steuerbescheid, dann eben Rückwirkend ab 5/05. Habe so was schon mal erlebt, als die Dieselsteuer hochgesetzt wurde.
    • @All


      Die Carnis welche ab 01.05. zugelassen wurden, werden den geänderten Steuerbescheid bekommen. Alle andern von 01.01-30.04. zugelassenen werden den alten Bescheid bekommen. Die dicke Rechnung kommt 2006 dann wird nähmlich die Steuer des vergangenen Jahres nachgefordert. Das wären dann zusammen 792 EURO inkl. Nachberechnung, wenn die Steuer bis dahin nicht noch steigt!! Also sparen ist angesagt, damit Vater Staat gut leben kann :heul: .

      Gruß
      Sylvio
    • Erst mal guten Tag zusammen,

      habe jetzt seit 4 Wo. einen neuen Carni und konnte schon einige nützliche Infos hier aus dem Board ziehen -danke!

      Bin bis jetzt übrigens SEHR zufrieden mit meiner Wahl, Verbrauch bisher nach 3,5 tkm bei 8,2 l (MT) - und der erste Steuerbescheid fällt dank Auflastung auch sehr moderat aus :D .

      Mit Interesse hab ich die Diskussion zum Thema EU-Einstufung (M1 oder nicht M1 bzw. AF) hier verfolgt und auch mal gerechnet:

      Wenn ich auf einen Platz verzichte und die letzte Reihe dauerhaft zum 2-Sitzer mache, indem ich den mittleren Gurt ausbaue (... und damit könnte ich auch gut leben), fehlen mir gerade mal 100kg ZGG, um die Bedingung
      " P - (M + N × 68 ) > N × 68 " zu erfüllen, wobei ich hier schon mit dem max. Leergewicht von 2288kg rechne.

      Da die Auflastung von 2780 auf 2810 (bzw. 2843 mit Anhängerbetrieb gem. meinem Fzg.schein) nach Aussage meines TÜV-Prüfers sogar ohne Gutachten gegangen wäre, da sie "nicht ins Gewicht fällt" - dann sollten 100kg mehr doch auch mit vertretbarem Aufwand zu schaffen sein, z.B. mit stärkeren Federn an der HA?

      Bleibt aber die Frage, ob diese "AF und nicht M1"-Lücke wirklich greift. Aber ist ja noch ein paar Tage hin...
    • hi


      ja hast recht, hab die links erst später reingesetzt.

      demnach hat mein carni diesel ( schlüsselnr.29)
      einen steuersatz pro 100 ccm von 27,35 x 29=

      793,15 euro

      auch nicht gerade wenig


      wieso hast du eine schlüsselnummer von 51 bei deinem carni

      warscheinlich hat deiner euronorm 3
      meiner hat euronorm 2

      kann ich meinen umrüsten und wenn ja was kostet das. ?(
    • hallo,
      ich habe mal recherchiert:
      im Moment zahle ich für Versicherung + Vollkasko(Sb 300,-)
      Teikasko (Sb 150,-)
      alles zusammen 495,76 Euros.
      Bei Umbau auf Wohnmobilzulassung würde ich für alles nur
      381,53 Euros zahlen. Das sind 114,23 Euro weniger!
      Im Moment kostet die Steuer ja noch (aufgelastet als Sonder KFZ) 172 ,- Euros

      Wenn sich die Steuer ändern sollte, muss man mal rechnen wie es günstiger ist.

      Das hängt aber auch vom Schadensfreiheitsrabat und der Versicherung jedes einzelnen ab.

      Geiz ist Geil !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Wenn es aktuell ist, werde ich hier im Board den Umbau meines Carnivals als Wohnmobil mit 7 Sitzplätzen beschreiben.
      Die theoretischen Vorbereitungen für den Tag X laufen schon.

      gruss

      torro
    • Hallo Torro,

      das mit dem Wohnmobil-Umbau mit 7 Sitzplätzen wird nicht so einfach....denke selbst über einen solchen "Umbau" nach. Kann Dir gerne 2 PDF-Dateien mit Richtlinien des TÜVs - Prüfstelle Ludwigsburg schicken, da stehen z.B. die mindest-Anforderungen für die Zulassung zum Wohnmobil d'rin. Aber vielleicht weißt Du ja schon mehr als ich....wir sollten uns 'mal mailen...

      Ich denke auch: Wohnmobil bis 3,5 to. ist der einzige Weg im KFZ-Steuer-Dschungel ab 5-2005, wobei aktuell selbst bei den Wohnmobilen noch auf Länder-Ebene bzgl. Steuer-Änderung "überlegt" wird-> in NRW gibt es noch keine spruchreife Regelung!.

      In Dänemark gibt es ja die Carni-Camper-Version ( u.a. mit Ausstelldach!) DER entspricht aber leider NICHT den deutschen TÜV-Ausführungen: Wohnmobil, aber es gibt da passgenaue Vorzelte für den Carni nach dem Motto: MY CARNI IS MY CASTLE...

      Gruss aus Bonn

      Günter
    • Hallo, schau mal bei goggle unter
      - Vanesse wohnmobil nach -
      oder hier:
      freizeitecke.de/vanessa-campingkueche.htm

      was bei einem Pseudovan wie einem Viano geht geht auch beim Carni.

      Übrigens, jeder Tüv ist da anders, wenn man eine Prüfer findet, der Camper ist, hat man einen Menschen mit dem entsprechendem Verständnis und Sachverstand fur das Problem.

      Also hier in Karlsruhe müsste es gehen.

      Vieleicht entsteht da auch ein Tüv Tourismus um die Wohnmobilzulassung zu bekommen!

      Was braucht man:
      1.eine fest eingebaute Kochgelegenheit (Gaskartuschenkocher von ebay für 15-20 Euros)

      2.eine Schlafgelegenheit ( Carni ll - hintere Sitze ganz hinter schieben, mittlere Sitzlehne (Kopfstütze ab!) ganz flach legen , Luftmatratze drauf, mit Schlafsack ( von Aldi),
      fertig ist die Schlafstätte!

      3. wohnliches Ambiente ( mittlere Sitze raus, dann die Sitzverankerungsverkleidung aus Plastik abschrauben ,

      die Sitze entgegen der Fahrtrichtung wieder einbauen, zwischen mittlere und hintere Sitzreihe einen kleinen Klapptisch stellen,
      Tischdecke auflegen, einen kleinen Fernseher und eine Blumenvase drauf und fertig ist das wohnliche Ambiente.

      Vor der Weiterfahrt müssen die Sitze der mittleren Reihe
      ( wegen der Sicherheitsgurte ) aber wieder in Fahrtrichtung gedreht werden
      Es kann auch Kaffe und Gebäck serviert werden, oder heisse Würstchen vom Gaskartuschenkocher! (':D')


      4. ein Waschbecken ( ein 3 Literkanister mit Wasserpumpe drunter, Abwasserkanister und fertig isses)


      5. Wer will, kann auch noch für dringende Bedürfnisse oder wenns eilig ist
      (':D') (':D') (':heul:') (':heul:')

      einen Porti Porta (transportable Toilette aus dem Campigbereich) mitnehmen.

      Der Umbau für essen- wohnen - schlafen dauert nicht mehr als 5-10 minuten.

      Diese Konstellation lässt sich dann auch wirklich echt als Wohnmobil im Sommer nutzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Wenn halt wirklich 7 Leute mitfahren, muss man noch ein Zelt mitnehmen.

      Übrigens die Dekra (für die Zulassung in den neuen Bundesländern zuständig ) verlangt , soviel wie ich gehört habe, noch Stehhöhe!!!

      Also kommt in die alten Länder um Euren Segen beim Tüv zu erhalten.

      Das ist mal ein Denkansatz, es darf weiter diskutiert werden,am besten wir machen das Thema

      Wohnmobilumau als Einzelthema fest,
      denn es sprengt den Rahmen zum Thema Steuern.

      Iden und Hinweise sind erwünscht!!!

      torro
    • Hallo Torro,

      ...ich schicke Dir die Tüv-Unterlagen morgen aus'm Büro.
      Steh-Höhe muß lt. TÜV ausdrücklich NICHT sein, Bett definiert sich als: mindestens 1 Schlafplatz ohne weitere Definition. Deine Idee mit der Bestuhlung ist gut, beim Tisch mußt Du aber aufpassen, da gibts wieder Vorgaben(suche ich noch 'raus), z.B. abgerundete Ecken, stand-"fest"....

      Vorsicht, alle Mindest-Anforderungsteile müssen sog. Fest-Einbauten sein UND werden eingetragen und bloß keine 220 Volt ins Fahrzeug, dann brauchst Du einen AUSSENLIEGENDEN Norm-Anschluß.

      Alles wird gut (...wenn die Wohnmobile wirklich ausgenommen bleiben...)

      Gruss

      Günter
    • Hallo zusammen


      In vorbereitung darauf das unsere bereits Aufgelasteten Panzer keinen Bestandschutz bekommen habe ich mir den Steuer Schlüssel für meinen Franzosen angeschaut.
      Ich war schockiert.
      Da steht doch tatsächlich der Schlüssel 22
      Bedeutet: Euro 1 oder gleichgestellt.
      d.h. 30 x 27, noch wat = 810€uren

      Anruf bei Kia Deutschland ergab normal wäre der Schlüssel 51 oder 29, wobei es auf Grund eines Schreibens die möglichkeit gibt auf den Schlüssel 27 aufzuschlüsseln.

      Hat jemand ähnliche Probleme und wie gedenkt er diese zu lösen?

      Davon abgesehen habe ich eh vor in der Gewichtsbesteuerung zu bleiben! Allerdings als 5 Sitzer. Ich hoffe meine Berechnung ist richtig!
      2810-[2220+4*68] = 318>272
      Ist der Fahrbereite Zusand überhaupt das Leergewicht?

      Bis dann

      Axel aus Bonn