KFZ- Steuer beim Carni

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    • Hallo Freunde!

      Bei der Kontrolle, ob ich auch alle Boardregeln immer schön einhalte bin ich in meinem PN-Postausgang auf einen Schriftverkehr mit Andrè (Nickname: "Quirulant") vom 23.06.2004 gestossen, den ich eigentlich schon früher mal veröffentlichen wollte. Ist jetzt aber immer noch ganz gut zu lesen (wo doch jetzt fast alles gelaufen ist).
      Viele Grüße an Alle

      Zitat aus einer PN von mir an Andrè (Quirulant):

      "
      Steuer KKW (Kombinationskrfatwagen)

      Hallo Andrè!

      Ja, leider. Die Bundesregierung ist soweit ich weiß schon weiter als nur bis zur Vorlage des Gesetzentwurfes. Da ist schon eine richtige Entscheidung gefallen. Die Kombinationskraftwagen (KKW) werden in Zukunft einer anderen Besteuerung unterliegen. Unsere Carnis erreichen unter den jetzigen Bedingungen damit nicht die strengere Euro-3-Norm. Dass jetzige Fahrzeuge Bestandsschutz erhalten und lediglich nur schwere Geländewagen betroffen sind ist ein Ammenmärchen. Die Regierung weiß überhaupt nicht wo sie noch das Geld abzocken kann. Und würde uns Van-Fahrer von dieser 2,8to-Regelung nie auslassen. Der Ursprung ist aber ganz klar auf die schweren Geländewagen zurück zu führen. Seinerzeit als der Touareg von VW auf den Markt kam, danach der baugleiche Cayenne von Porsche, haben sich die intelligenten VW-Techniker und Ingenieure keine Gedanken über die Schadstoffklasse gemacht, weil die Fahrzeuge von Haus aus bereits über 2,8 to waren und somit bereits im Fahrzeugbrief ab Werk als KKW eingestuft wurden. Die Deppen, um hier nicht den Begriff des Vollidioten verwenden zu müssen, haben es daraufhin einfach unterlassen in ihre 80.000-Euro-Kiste einen Katalysator und rußverhindernde Teile im Werte von ca. 600,- Euronen einzubauen. Dieses haben die Finanzämter geschnallt und die wiederum natürlich ihren Politikern gepetzt. Denen ist nichts besseres eingefallen als den Bonzen, die sich so eine Kiste leisten können, einen Strick zu drehen. Leider trifft man aber damit nicht diese Leute (die zahlen nämlich gar keine Steuern), sondern uns blödes Volk die lediglich die späteren Rentenzahler zum Fußballverein oder mal ins Freibad transportieren wollen. Oder Familien, die ihren Aldi und Lidl-Einkauf nicht in einen Ferarri hineinbekommen. Oder Familien, die nicht in St. Moritz, Biarritz oder St. Tropez im besten Hotel am Platze absteigen, sondern mit Wohnwagen an den Dümmer oder Wannsee oder Mecklenburger Seenplatte oder Ost-u. Nordsee ihr Frühstück im Vorzelt einnehmen weil es im Sommer grad mal regnet und keine 100%ige Sonnengarantie in Deutschland gibt.
      Also schuldig ist hier VW. Und die graue Masse (wir) finanzieren ein weiteres Mal Deutschland (und die EU)mit unseren Nettogehältern :erbrechen: :erbrechen: :erbrechen: :erbrechen: :erbrechen: :erbrechen: .
      Bei passender Gelegenheit setze ich diesen Artikel sebstverständlich ins Board; vorab kannst Du ja Dich auch schon mal daran ereifern (aber trotzdem schön ruhig bleiben!!!)
      "
    • @ Alle User - Einspruch ?

      Hallo zusammen,

      Ich hatte auf der vorigen Seiten schon gepostet aber keiner hilft mir weiter, darum hier noch einmal meine Bitte:

      Mich würde interessieren wie ein solcher Einspruch formuliert wird.
      Muss ich z. B. auch bei der Überweisung der Steuern in Verwendungszweck 'auf Vorbehalt' reinschreiben? Und dann ein gesondertes Einspruch-Schreiben an das FA verfassen? Kann hier bitte jemand den ungefähren Wortlaut posten, das wäre sehr nett.

      Gruß
      typo

      PS: Anstatt hier mehr und mehr OT zu schreiben und euch über die Regierung auszunösseln, tut doch bitte etwas sinnvolles, das in diesen thread passt. DANKE!
    • Einspruch beim FA

      Hallo typo,

      ich stehe momentan vor dem selben Problem. Ich werde es aber folgendermaßen handhaben.
      gesondertes Schreiben an FA:
      - Hinweis auf EU-Regelung
      -Hinweis auf Bestandsschutz
      - Mitteilung das das Geld fristgerecht unter Vorbehalt überwiesen wird
      Auf Überweisungsträger ebenfalls nochmals " unter Vorbehalt"

      Gruß Gucky
    • Betr. Steuerbescheid vom xx.xx.2005 / Eingang xx.xx.2005 / Amtl.Kennzeichen


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit lege ich gegen den Steuerbescheid Widerspruch ein.

      Es sind bereits mehrere gerichtliche Verfahren im Bezug auf die Steuererhöhung, ohne jeglichen Bestandsschutz, bei den Gerichten anhängig.

      Weiterhin bitte ich um Aufschiebenden Wirkung nach § 80 VWGO.

      Bis zu einer unanfechtbaren rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes bitte ich um Aussetzung der Beitreibung und Stundung der neu festgesetzten Steuer.

      Die fällige Steuer zum xx.xx.2005 i.H.v. 172,00 Euro haben sie von mir bereits erhalten.
      Jegliche Zahlung über diesen Betrag hinaus werde ich gerne nach einer gerichtlichen Entscheidung der Gerichte in einen der anhängigen Streitverfahren unaufgefordert nachzahlen.

      Mit freundlichen Grüßen
    • bin ich froh das ich so eine kleine überdachte zündkerze ( im vergleich zu euren dicken ) fahre...:D:D

      Hallo Freunde!

      Bei der Kontrolle, ob ich auch alle Boardregeln immer schön einhalte bin ich in meinem PN-Postausgang auf einen Schriftverkehr mit Andrè (Nickname: "Quirulant";) vom 23.06.2004 gestossen
      Liebe Grüsse Claudia
      Nudelholz-Else im Edelstahl-Style !!!!!!
      DIE EUCH NUN TÄGLICH ALLE AN EURE PROFILE ERINNERT DIE SO EXTREM UNVOLLSTÄNDIG SIND !!!!!!!


      fressen Ratten Frösche???
    • Neuigkeiten aus dem Reich des legalisierten Betruges:

      Nach meinem Einspruch beim Finanzamt bekam ich nun zum zweiten Mal Post von Selbigem, worin man mir erklärte, daß nicht die Finanzbehörde für die Einstufung der KFZ in die jeweiligen Schadstoffklassen zuständig wären, sondern die Hersteller.
      KLASSE!
      Aussage KIA war, daß sie gar nicht genau wüssten, wie diese Einstufung vonstatten gehe und ich mich an mein Finanzamt halten soll!

      Toll, was?
      Da wird wieder alles auf den jeweils anderen geschoben, weil NIEMAND wirklich etwas weiß.
      Aber alle wollen, daß wir blechen!
      Sind die alle bescheuert, oder was?

      Ich denke, daß ist mal wieder etwas für die Redaktion Monitor.... ;)
      Das entwickelt sich einfach nur zur Volksabzocke und Verarschung, da könnt Ihr mir sagen was Ihr wollt!
    • schaut mal genau die Webseite des KBA an.

      Da steht allen ernstes, das der Carnie2 als WOMO die Schadstoffklasse 54= Euro3 hat.....
      aber als normaler Familien-Carnie isser nur Euro2 mit SchlüsselNr.51.....
      Das Gewicht ist als WoMO bestimmt nicht geringer.
      Um Umweltschutz bzw. Schadstoffausstoß gehts also auch nicht, da die produzierten Partikel ja gleich viele sind.


      KIA hat nach EU-Zulassung A-N-Gr.3 prüfen lassen (&bestanden) 98/69/EG-III,A.
      EU-Prüfvorschrift für leichte Nutzfahrzeuge, wie M1-AF !!!!


      In nat. Zulassung wird er jetzt als M1-AC mit Schadstoffklasse (04)51 = Euro 2 in die Papiere eingetragen.

      Wird der gleiche Carnie als aber als WoMO zugelassen, hat er die M1-SA mit (06)54= Euro3...

      Aktuell als WoMO ohnehin nur 172Euro Steuer - falls die wegfällt ist er aber Euro3 -
      also bessergestellt als die gr. Masse der familientauglichen VANs.
      Das muß ja wieder gekostet haben. Lobbyarbeit zahlt sich eben doch aus in Bananenrepubliken.


      ********************************

      Offenbar ist mein FA wohl mit dieser Thematik länger beschäftigt, weshalb ein EU-typgeprüfter M1-AF
      in good old Bananenrepublik plötzlich als M1-AC zugelassen wird (er hat diese Typprüfung ja gar nicht...).

      Richtig deutsch wär jetzt natürlich, alle Carnies auf der Stelle mit rückwirkender Strafe von 5 Jahressteuern
      stillzulegen, da für die M1-AC (bringt mehr Steuern) ja keine Zulassung existiert -wir also nicht fahren dürfen damit.
      ----> it´s not a Bug, it´s a feature EX Luxe aus Fr / Webasto / 1:250 2T-Öl / usw. .. . . .. :D
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      Dazu kommen leider noch Möhrchensteuer, Zoll, GEZ, Praxisgebühr und Sektsteuer.
    • Original von bommi64

      Ich denke, daß ist mal wieder etwas für die Redaktion Monitor.... ;)
      Das entwickelt sich einfach nur zur Volksabzocke und Verarschung, da könnt Ihr mir sagen was Ihr wollt!


      @bommi64
      Wende Dich doch an den Petitonsausschuß des Deutschen Bundestages. ;)
      Monitor ist doch tööt,da kräht 2 Tage später kein Hahn mehr nach.

      Ihr wisst doch :
      Du bist Deutschland ! X(
      Aktuelle Medienkampagne dazu: du-bist-deutschland.de

      BigOne
    • geld einbehalten 0815

      Hi 0815!

      das geht schief,das gibt streß!überweisen mußt du-steht auch auf dem bescheid im vorraus,das was du jetzt gemacht hast ist ein verstoß gegen ein jetzt bestehendes gesetz-was auch immer da noch drangehangen wird,mein anwalt meint:im moment kannste halt nur unter vorbehalt überweisen was ich gemacht hab und abwarten was kommt-kann aber 2 jahre dauern-nur wenn sich was ergibt ,gibts die zuviel gezahlten steuern zurück,momentan no other way, verdammt ist so und ich hab das nun auch begriffen,wenn auch unter Vorbehalt ;)

      von meinem händler gibts auch nichts neues,denke der typ der geld zurück gekriegt hat meinte bestimmt seine einkommensteuer,sonst hätte er sich bestimmt schon da gemeldet wie er es vorgehabt hatte,wenns diesbezüglich was neues gibt gibts info! dachte auch wäre schneller gegangen,mfg aus dem Lipperland dielipper
    • Überweisung unter Vorbehalt u. Einspruch

      Hallo Leute,

      hier wird immer wieder geschrieben, dass wir unter Vorbehalt überweisen sollen. Aber was ist, wenn das FA den Betrag von unserem Konto einzieht? So ist es im meinem Landkreis, da is nix mit überweisen, die gehen dort auf Nummer sicher um uns des Geldes zu erleichtern.

      Reicht es dann, wenn ich in einem gesonderten Einspruch-Schreiben auf den eingezogenen Betrag "Unter Vorbehalt " mit aufnehme?

      In dem Einspruch soll man sich doch auf das EU-Gesetz beziehen. Ist die folgende Richtlinie die richtige?

      Mehrstufen-Typgenehmigung auf der Basis der Richtlinie 2001/116/EG (MMT)
      EG-Richtlinie 70/156/EWG(LEG 70/156/EWG)

      Ich denke es kann nicht schaden, wenn im Einspruch die richtige Richtlinie drin stehen hat, sonst ist es nicht nur peinlich, sondern es bringt auch nix.

      An dieser Stelle wäre es echt nett, wenn hier jemand in klaren/verständlichen Worten noch einmal erklären könnte was in diese Richtlinie eigentlich drin steht, dass uns hilft, bzw. was den Wegfall eines Kombinationskraftwagens aus dem dt. Gesetz nicht zulässt. Ich bin nämlich kein Amtsschimmel, habe mir die oben genannte Richtlinie durchgelesen, aber verstanden habe ich echt nicht wirklich viel.

      Mein Dank an alle hilfsbereiten User des board schon vorab.

      Gruß
      typo

      Postskriptum: Weiß einer was ich mit meinem Carni anstellen muss, damit er als Wohnmobil durchgeht. Könnte man ja temprär Umbauen! ;) Reicht da 'ne Matratze und ein zwei Patten E-Herd o. 'nen Gaskocher?
    • womo bei ebay

      Hallo zusammen,

      bei ebay steht ein C1 zum Verkauf mit Wohnmobilzulassung. Laut Text ist eine Kochgelegenheit eingebaut und das reichte wohl zur Umschreibung. Neidisch geringe Versicherungsbeiträge und die geringe Steuer. Weiß jemand welche Auflagen man für eine Womo-Auflastung erfüllen muß und was der ganze Spaß kostet und wo man sich so etwas eintragen lassen kann ( TÜV, Dekra, GTÜ ) ?

      Gruß
      Macfly
    • moin,

      habe gestern (11.10.05) den steuerbescheid bekommen. wollte den biref erst gar nicht aufmachen...hab ja gesehen das er vom finanzamt ist. aber hilft ja nix...muß ja nachschauen und ;(

      da steht schwarz auf weiß, das ich 172 Euro zu zahlen habe! fällig zum 01.11.2005! dann steht da neben noch der zusatz

      sollte sich auf grund der ab 01.05.2005 geltenden rechtslage für sog. kombinationskraftwagen (u.a. Geländewagen, SUV, Mehrzweckfahrzeuge, Wohnmobile) die steuerliche einstufung ändern, erhalten sie hierüber einen neuen steuerbescheid.

      hm... ?(

      ich wart mal ab!


      grüße

      Katja
      :bye: