KFZ- Steuer beim Carni

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    • Hallo Daniel,

      du benötigst KEIN Teilegutachten für die reine Auflastung, allerdings ist die Abnahme beim TÜV natürlich notwendig. Dem TÜV liegen div. techn. Gutachten (für den Carni II ist es das TG 2106/02) bereits vor. Die Auflastung wird ohne techn. Änderung am Fzg. eingetragen, wichtig ist nur, dass Du bei der Bereifung aufpasst. Du benötigst Reifen mit dem Tragfähigkeitsindex von mindestens "96" (dieser steht auf der Bereifung, i.d.R. nach der Bezeichnung der Reifengösse).
      Nach der Eintragung in den Fzg.-Brief ist natürlich die Eintragung bei der Zulassungsstelle (+ Änderung des Fzg.-Scheins) obligatorisch, damit auch die Finanzbehörde den Steuerbescheid entspr. abändert.

      Das Teilegutachten in ebay? Wie schon der Name sagt, TEILE-gutachten - ich frage mich, für welches Teil das hier angeboten wird?

      Gruss Jörg
    • Moin Daniel,
      die Angebote bezügl. Gutachten bei eBay für die Auflastung des Carni's finde ich eine Frechheit.
      Aber solange es noch Leute gibt, die für etwas Geld ausgeben, was bereits bezahlt ist, bitteschön....

      Ich meine damit, daß das Gutachten keine Einzelabnahme im eigentlichen Sinne ist und daß das Gutachten ja bereits den 'behördlichen' Stellen vorliegt.

      Wenn Du den Carni bei einem 'vernünftigen' Händler kaufst, dann sollte die Auflastung obligatorisch und kostenneutral für Dich sein.
      So war es zumindest bei mir.

      Gruß Matthias
      Meine Posts sind maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig
    • Moin zusammen,
      also inzwischen bin ich mächtig irritiert! Mein Stand (aus der allgemeinen Presse) ist, die SUV (X5, Chayennne, etc. ) werden aus der Kombinations-Steuer rausgenommen. Vans, Wohnmobile, etc. bleiben...
      Wie ist des denn nun? Hat jemand genauere Infos dazu? Was passiert mit uns? ?(
    • Keiner weiß genaues

      noch nicht einmal mein Finanzamt weiß, was genau kommen wird.
      Persönliche Meinung: Es wird nicht nur die SUV´s sondern alle "Kombinationsfahrzeuge treffen. Die kennen alle und an denen wird es hochgezogen.

      Ich hoffe nur auf die Besitzstandwahrung!
    • Steuerprivileg für Geländewagen fällt

      Bundesrat: Keine Anmeldung als Nutzfahrzeug mehr möglich

      Besitzer schwerer Geländewagen müssen von April nächsten Jahres an mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Abschaffung des Steuerprivilegs zu. Bisher können Geländewagen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind.


      24.09.2004



      Durch diese Gewichts-Besteuerung werden sie um bis zu 80 Prozent weniger belastet. Das soll durch den Übergang auf die Pkw-Hubraumbesteuerung unterbunden werden.

      Diese Info habe ich soeben in der ZDF-Nachrichten gefunden. Wenn das so gemacht wird wie es da steht, ist der Carni nicht betroffen. Noch nicht

      Gruß Reinhard
    • Dieser Antrag wurde heut im Bundesrat behandelt:

      dip.bundestag.de/btd/15/034/1503468.pdf

      Antrag 600/04 mit TOP96:
      Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

      www3.bundesrat.de/coremedia/ge…D04,property=Dokument.pdf

      entscheidend der Satz: Streichung §23 6a !!

      wenn dieser heut beschlossen wurde (so wies aussieht!)
      sind ALLE (Kombi)-PKW über 2,8t zukünftig NUR noch emissions & hubraumbesteuert :heul:

      wie schom immer von mir erwartet - es ging zu keinem Zeitpunkt nur um SUVs, das war von Anfang an
      eine Presseente zur Ablenkung, auf die wieder fast alle monatelang reingefallen sind.



      Vielen Dank an die gewählten Volksvertreter..-nach Länderwahlen im Osten kommen auch wieder Bundeswahlen :D
      ----> it´s not a Bug, it´s a feature EX Luxe aus Fr / Webasto / 1:250 2T-Öl / usw. .. . . .. :D
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      Dazu kommen leider noch Möhrchensteuer, Zoll, GEZ, Praxisgebühr und Sektsteuer.
    • @All

      so, jetzt geht das Hase&Igel-Spiel ja weiter:

      Carnie crdi hat imho euro3 für Motor auf genormtem Messplatz. Das die Werte
      im fahrenden Carnie nicht eingehalten werden interessiert ja nicht weiter.
      Als Van mit 7 Sitzen ist ohnehin nix besseres als Euro2 möglich- unabhängig von Abgaswerten

      Var.1)
      mittl. Gurt hinten dauerhaft raus. Dann isser 6-Sitzer und nun müsste es möglich sein ihn
      als Euro3 zu versteuern - spart 150 Teuronen.

      Var.2)
      Umbau in WohnMobil - also hintere Bank raus. Dann Schlafplatz aufständern im Heck hinter
      2ter Reihe mit Spanplatte und Matratze drüber + elektr. Warnleuchte dazu.
      So hats bei einem Mercedes M gereicht zum WoMobil !

      beide Versionen erfordern wohl mal wieder den Gang zum Techn.ÜberraschungsVerein.
      Aber mit einer kleinen Spende dort wirds ja wieder billiger......
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    • Hi,

      Variante 1 (6-Sitzer) hab ich mir auch schon überlegt. Denn meiner Meinung nach ist der 7. Sitz sowieso Folter und ein Fall für Amnesty International. Andererseitz möchte ich den Beckengurt in der Mitte nicht einfach abschneiden und anders kriegt man den nicht raus. Irgendwann will ich das Auto ja mal verkaufen und ob das da gut ankommt, weiß ich nicht...

      Mal sehen was kommt.

      Ciao.....Stefan


      PS: Da frag ich mich grad, was machen all die 7-sitzigen Euro4-Sharans etc? Werden die auch nur nach Euro-2 besteuert???
    • @ all

      SCHEIße - lese gerade, das die 6-Sitzer Variante offenbar nur bei Benzinern funktioniert......

      Quelle: winni-the-pooh.de/auto/kfzsteuer.htm

      weiß einer auch mal was positives ?
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    • @ All

      Ich kann die Aufregung nicht so richtig verstehen. Fahrt ihr denn alle einen Geländewagen?
      Van´s und SUV´s sind völlig unterschiedliche Fahrzeuge. Und es war nie die Rede von unseren Fahrzeugen oder Wohnmobilen, die ja dann auch mit in diese Regelung fallen würden. Also macht das Treiben nicht verrückt wir fahren keine Geländewagen. :D

      Gruß
      Sylvio
    • @ Stipper1

      Van´s und SUV´s sind völlig unterschiedliche Fahrzeuge. Und es war nie die Rede von unseren Fahrzeugen ....


      werd mal wach......
      der §23 ist ersatzlos GESTRICHEN !!! - **>Guten morgen<**.

      Dies war die Ausnahme für Auflastung zum KKW welche beim Carnie gegriffen hat. :))
      Wenn die Länder ihre regionalen Dinge angepasst haben zahlen wir das 3-fache. :(
      Lies bitte die Links mal durch von mir und unserem Mod....
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      Dazu kommen leider noch Möhrchensteuer, Zoll, GEZ, Praxisgebühr und Sektsteuer.
    • [

      werd mal wach......
      der §23 ist ersatzlos GESTRICHEN !!! - **>Guten morgen<**.

      Guten abend, mein aufschäumender Freund,

      ich wäre mir da nicht so sicher

      in der Drucksache 15/3468 steht:

      ... für die gewerbliche Nutzung bieten einzelne Hersteller schwere Kombi PKW an....bei Erfüllung der Voraussetzung (Merkblatt § 18 StVZO) ...kann weiterhin die günstige Besteuerung nach dem Gewicht erfolgen....

      Du weist ja - die Hoffnung stirbt zuletzt, man müsste halt wissen, was in diesem Merkblatt steht

      mit besten Grüßen

      Sackpfeife
    • Hallo aus Bonn,

      nochmals "sachlich"

      - JA, für privat ist die Auflastung zum KKW (Kombinations-Kraft-Fahrzeug) gestorben
      - JA, die Ausnahme wird es geben, nämlich für gewerblich genutzte Fahrzeuge, also: wer einen Gewerbeschein hat und den Carni als Fahrzeug nutzt
      wird weiterhin mit 172,-- Euro / Jahr an KFZ-Steuer fahren können.
      - JA, wer IHN als Camper zuläßt, wird IHN entsprechend
      versteuern können, jedoch gibt's entsprechende Auflagen: nicht nur das "einbauen" einer Matratze als Bett, sondern auch: Kochgelegenheit, Schrank und frei-zugängliche Fahrzeug-Sitze. Meinem Wissensstand nach bekommt man Ihn dann max. als 5-Sitzer eingetragen (Siehe dänisches Modell: CAMPER), da ist der Gewerbeschein sicherlich die einfachere Lösung..

      Gruss

      Günter
    • Jawoll,

      wir werden jetzt alle Kaugummi / Zigaretten / Kondom -Automatenbestücker...... :))
      - ersatzweise Schlüssel-Not-Dienst (oefter mal hilfreich.. :D )
      oder sonstwas.
      Gewerbeschein is billig - nur will das FA dann aber auch Gewinne sehn. ;(
      Sonst wird der Gew.-S. wieder aberkannt,,,,,,, :heul:

      in §18 steht aus mainer Sicht nichts brauchbares drin...
      ----> it´s not a Bug, it´s a feature EX Luxe aus Fr / Webasto / 1:250 2T-Öl / usw. .. . . .. :D
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      Dazu kommen leider noch Möhrchensteuer, Zoll, GEZ, Praxisgebühr und Sektsteuer.
    • Original von Günter
      Hallo aus Bonn,

      ...

      - JA, die Ausnahme wird es geben, nämlich für gewerblich genutzte Fahrzeuge, also: wer einen Gewerbeschein hat und den Carni als Fahrzeug nutzt
      wird weiterhin mit 172,-- Euro / Jahr an KFZ-Steuer fahren können.
      ...

      Nur: wenn man das Fahrzeug gewerblich nutzt, dann entfallen ggf. einige Voraussetzungen bei der KFZ-Versicherung. Die wird dann im Gegenzug teurer. :rolleyes:
      EZ 30.06.2004