18" Felgen

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    • neue 18" Felgen = schiefe Achse???

      Hi zusammen,

      ich wollte gern neue Felgen haben! Nach einigem Suchen und einer Anfrage bei meinem KIA Händler bin ich am Ende zu einem lokalen Reifenhändler gekommen, der hier in der Gegend einen ganz gut Ruf hat, aber im Preisvergleich auch sehr günstig war. Es sind jetzt 225/35(??oder40??)/R18 RC Design RC26 geworden =) brock.de/Programm/RC26_TM.html - felgenoutlet.de/de_de/680043e_…z15_f1/RC_Design_RC_26_TM

      Sieht (wie ich finde) super geil aus!!!!

      (1)AAAber:

      mir ist das zuerst gar nicht aufgefallen, aber mein Kollege sprach mich an, dass ich damit wohl nicht durch den TÜV komme, denn die Reifen schauen ein kleines Stück über den Radkasten. Habe ich ihm nicht geglaubt, da mir das vorher nicht aufgefallen war. Also zusammen dahin und kontrolliert. Bei genauerem Hinsehen fiel uns dann auf, dass nur der Reifen vorn rechts rüber guckt, der Rest nicht!

      Was nun? Ich bin wieder zu dem Reifenhändler hin, er meinte aber nur, dass das ganz normal sei... käme durch kleine Intolleranzen in der Fertigung des Ceeds. Die Achse sei nicht ganz gerade unter dem Auto.

      Ich habe keine Ahnung von Autos, aber das kann ich mir nicht vorstellen!!!
      Gibt es sowas wirklich?

      Außerdem:
      (2) Muss ich damit extra zum TÜV? Der meinte, es reiche, wenn ich das beim nächsten Mal TÜV-Abnahme mit eintragen lasse.. stimmt das?

      /Könnt ihr mir bei diesen Fragen weiter helfen? Den Ceed habe ich 08/2012 und die Felgen vergangenen Freitag gekauft. Noch sollte beiden in der Garantie sein

      Vielen Dank =)
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    • Moin!
      Schicke Felgen! Die Größe wäre noch interessant (8x18 ET40?)
      Zu 1) Normal ist das nicht. Ist aber nicht die Schuld von Felgen oder Reifen (wenn die Größe bei allen 4 identisch ist natürlich). Würde ich mal bei Kia vorfahren.
      Zu 2) Siehe Antwort von Carsten
      Gruß
    • Vielen Dank für die schnellen Antworten =)

      Also der hat mir ein Gutachten mit gegeben, in dem mein Ceed steht. Auf dem Reifen steht 225/40/R18, der ist im Gutachten enthalten.

      Ich habe gerade noch einmal mit einem Bekannten gesprochen, und der meint auch, dass ich vielleicht unterschiedliche Felgen bekommen habe. Leider finde ich nirgends eine ET auf der Felge.. lediglich die KBA 49174. Wenn die auf allen gleich ist, bedeutet das ja noch nicht, dass die ET gleich ist, oder?

      Wie bekomme ich die raus?

      Danke =)
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    • Also einen Achsversatz gibt es bei vielen Autos . Sieht man aber immer erst wenn man halt extrem nah an die Radläufe geht .
      Ich habe früher beim Felgenhersteller gearbeitet und da habe ich es öfter gesehen . Bei Audi , Opel , BMW , Mazda quer durch die Reihen .

      Also keine sorge . Aber ein vergleich der ET's kann nicht Schaden . Kann ja auch mal daran liegen .
      Mit den Gedanken __entstehen__alle Dinge ,
      Mit den Gedanken verschwinden alle Dinge .
    • Hi zusammen,

      vielen Dank für die schnellen Tipps! Ich bin immer noch nicht ganz durch damit, aber mal eine kurze Zwischeninfo:

      Ich habe mir eine 2. Meinung bei einem anderen Fachhändler geholt. Der ist fast an die Decke gegangen, als ich ihm erzählt habe, dass ich beim 1. die Info bekommen habe, ich müsse nicht zum TÜV. Der 2. hat mir dann angeboten, dort am Folgetag (gestern) eine TÜV-Prüfung zu machen, da der Prüfer eh da sei.

      Gesagt, getan... ich bin gestern dahin, der Prüfer schaut und lehnt ab, weil der Reifen an beiden Achsen auf der Rückseite zu weit rüber schaut. Hier dann als Lösung: Einpresstiefe von 35 auf 45 tauschen! Also zurück zum 1. Fachhändler und ihm gesagt, dass das beim TÜV nicht durch geht und der Lösungsvorschlag das Tauschen ist. Seine Antwort: "Dein Problem".

      Daraufhin sind beide (ja ich auch, gebe ich gerne zu!) ziemlich grantig geworden, ich habe ihm vorgeworfen, die Aussage ich müsse nicht zum TÜV sei Absicht gewesen, um das zu verschleiern... daraufhin hat er mich rausgeworfen. Als ich dann schriftlich festhalten wollte, dass ich mich gestern (27.03.) offiziell bei ihm beschwert habe, hat er mir Hausverbot erteilt.

      Kann mir jemand etwas Rechtliches zum Zurückgeben sagen?

      Ich habe bereits einen Termin beim Anwalt, aber vielleicht kann man das ja einfach klären (will jetzt nicht überhastet reagieren, und habe heute erst nochmal ein Gespräch mit einem Bekannten, der sich mit Autos auskennt ;) ). Ansonsten ziehe ich meine Überweisung erstmal zurück und stelle ihm die Reifen an den Rand des Geländes (betreten darf ich es ja nicht mehr :baeh:

      Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein erwachsender Mann (geschätzt mitte 40) so kindisch sein kann... solche Aussagen wie "Du schimpfst mit mir, ich rede nicht mehr mit dir" ... unglaublich...

      Wenn ich den Ärger hinter mir habe, habe ich wenigstens etwas worüber man lachen kann :thumbup: :thumbup: :D
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    • Sofern Du tatsächlich per Überweisung gezahlt hast, wäre es mir neu, dass man diese problemlos zurückziehen kann. Sehe ich nicht so. Falls Du nichts schriftliches hast, dass die Felgen tüv-frei sind, wird das wohl nicht so gut ausgehen.

      Die einfachste Lösung ist es vielleicht, noch ein zwei weitere Prüfer zu testen, in der Hoffnung, dass Dir die Kombination abgenommen wird. Auf Deinen Fotos ist es schwierig zu erkennen, wie weit das Reifenprofil tatsächlich raus steht. Ich denke aber, dass sich da ein "Prüfer" finden lässt. :whistling:

      Edit: Mach doch nochmal Fotos von oben, so dass man sieht, ob und wie weit das Reifenprofil raus steht.
    • Vorab: ich bin kein Jurist, habe aber BWL studiert (und auch beendet :D ) und dort gab es ja das Fach Recht.

      Grundsätzlich gilt beim Kaufvertrag § 433 BGB. Demnach haben beide Seiten eine Willenserklärung geäußert, er hat die Ware geliefert, du das Geld. Wenn du die Überweisung zurückziehst, hast du erstmal gegen den Kaufvertrag verstossen, denn du hast die Ware und er kein Geld (ihm steht das Geld bis zur endgültigen Rückabwicklung des Kaufvertrages zu!). Würde daher damit sehr vorsichtig umgehen. Die Ware entspricht jedoch nicht dem, was du wolltest. Dann gibt es die Gewährungsleistungspflicht (bei Mängel) oder in deinem Fall Widerrufsfrist. Gut, jetzt kommt der schwierige Punkt. Gibt es bei den Reifen eine Widerrufsmöglichkeit? Müsste aber im Kaufvertrag stehen. Weil, die Reifen wurden ja schon mal gefahren (gehe ich von aus, sonst hätten sie dem Prüfer ja nicht vorgestellt werden können) und dann könnte es sein, dass die Widerrufsfrist erloschen ist (kann ja keine Klamotten erstmal 2 Wochen tragen, um sie dann zurückzuschicken - gut geht schon, aber müssten dann unbeschädigt sein). Sollte die Widerrufsfrist erloschen sein, bleibt nur noch § 123 argliste Täuschung. Dann hilft dir aber definitiv nur noch ein Anwalt, denn dann geht es ja nach Beweislast (und dadurch das Aussage gegen Aussage steht, hast du dort ohne Zeugen sicher kaum eine Chance).

      Dadurch, dass der Verkäufer nicht mit dir reden will, bleibt nur der schriftliche Weg (ist sowieso immer am Besten). Setze ihm Fristen zur Mängelbeseitung, schreibe ihm das du dich getäuscht fühlst, dass er eine Falschaussage gemacht hat und teile ihm mit, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen willst. Am Besten per Einschreiben. Bissel mit Anwalt drohen, dann kommt oftmals schneller Bewegung in die Sache.

      EDIT: Bei einem Reifenanbieter habe ich das in den AGB gefunden:

      Gewährleistung ist ausgeschlossen:

      – wenn die Reifen außerhalb der Verwenderin runderneuert, repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
      bei gebrauchten Reifen oder Reifen zweiter Wahl;
      – bei Mängeln infolge unvorschriftsmäßigen Luftdrucks, zu hoher Belastung, Verwendung falscher, schadhafter oder rostiger Felgen, falscher Radstellung, überhöhter Geschwindigkeit, übermäßiger Erhitzung, mechanischer Verletzung, Unfällen, anderweitig eingesetzter Spikes und sonstiger unsachgemäßer Behandlung und Verwendung.

      Für Widerruf gilt:

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten.

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    • Das mit dem Zahlung zurück ziehen geht tatsächlich nur am selben Tag. Schade!

      Ich war gerade bei meinem Bekannten, der mich zu einem Kumpel geschickt hat, der Prüfer bei der Dreka ist. Auch dieser nimmt mir die Reifen NICHT!! ab.

      Die Reifen würde ich ja behalten wollen, er müsste nur die Felge (die ist ja wie neu!!) gegen eine andere Einpresstiefe tauschen.
      Allerdings kann man mit dem nicht reden.

      Zeugen gibt es lediglich seine Mitarbeiter, die wohl nicht auf meiner Seite stehen werden. :kotz:


      Also geht´s dann heute zum Anwalt -.- Dazu habe ich eig. keine Lust und auch keine Zeit für den ganzen Kack!


      Vielen Dank für die Unterstützung, gerade die Rechtliche Seite hilft mir sehr viel weiter!

      Ich halte euch dann auf dem Laufenden, wenn es was Neues gibt =)


      Edit:
      Zu den Bildern:

      Bild 1 = Reifen vorne, Ansicht von oben
      Bild 2 = Reifen vorne, Ansicht von der Vordertür
      Bild 3 = Reifen hinten, Ansicht von der Vordertür
      Bild 4 = Reifen hinten, Ansicht von hinten
      Bild 5 = Gesamt
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    • Wofür die 7,5 bzw. die 8 steht weiß ich nicht, allerdings gibt es zwei Ausfertigungen

      35 und 45

      ich habe 35 und die stehen weiter aus, als 45er



      Ich bin gerade einfach noch zum 3. TÜV gefahren.. der hatte kein Problem mit der Breite, aber mit einer Schraube, die im Radkasten stört. Die habe ich gegen eine flache getauscht und der hat mir das abgenommen.

      Mit dem "Fachhändler", mit dem ich mich angelegt habe, bin ich trotzdem nicht fertig. Da spreche ich nochmal mit dem Anwalt... wenn der da so ohne Weiteres mit durch kommt, verarscht der den nächsten Ahnungslosen ja wieder! :cursing: :cursing: :finger: :finger: :finger:


      Aber erstmal mach ich jetzt Wochenende =) :) :bye:
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