komme gerade von der zulassungsstelle. man hat mir das gesteigerte leergewicht eingetragen, bei der co2 senkung herrschte allerdings große ratlosigkeit, womit mir diese auch verwehrt wurde und man sich morgen beim tüv schlau macht. den hab ich direkt danach ebenfalls gefragt. die aussage vom tüv war die gleiche wie von der zulassungsstelle: "da man ja die möglichkeit habe auch mit benzin zu fahren, muss der höhere wert zur berechnung genommen werden".
ich hab mich jetzt im internet nochmal schlau gemacht und folgendes vom kraftfahrtbundesamt gefunden: Emissionen und Kraftstoffe
dort findet man auf seite 3, absatz 3, 4. satz die entsprechende aussage zur benutzung der geringeren co2-wertangabe nach umbauten.
ich hab mich jetzt im internet nochmal schlau gemacht und folgendes vom kraftfahrtbundesamt gefunden: Emissionen und Kraftstoffe
dort findet man auf seite 3, absatz 3, 4. satz die entsprechende aussage zur benutzung der geringeren co2-wertangabe nach umbauten.