legislative exekutive judikative die Polizei, Dein Freund und Helfer

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    • tja...dann fahr mal mit ausländischen kennzeichen rum da hast du spaß teilweise in Deutschland. Beim letzen Lübeck besuch wollte ein kleiner Fiat Cicairgendwas dem ausländer zeigen wie man dort fährt. Bloß dumm das ich die Situation mit dem einfädeln dort kannte und der kleine nicht in die puschen kam (hab nur leicht gas geben). Naja jedenfalls passte es ihm wohl nicht das er sich doch hinter mir einfädeln mußte (sein unmut darüber hat er mit hupen geäußert). Ich hab dann schon im Rückspiegel gemerkt das er "leicht" sauer war und sich schon abeschnallte weil die nächste Ampel wieder rot war. Bei dieser stieg er dann aus dem Auto aus und kam zu mir an die Scheibe (Tür war sicherheitshalber schon verriegelt) klopfte und klatsche mit so einen Dienstausweis an die scheibe. Nagut, Dienstklamotten hatte er an aber leider stand da nur Justiz auf der Schulter. Gut scheibe ein stück runter, dann fragte er ob ich wüßte wie schnell ich hier fahren dürte (auf deutsch!!)....meine Antwort "Wenn sie Polizist währen würde ich es ihnen ja sagen" scheibe hoch und hab ihn stehen gelassen". Dachte wohl auch warum antwortet der aufeinmal auf deutsch :D
    • auch anderes möglich

      tja, keine schöne Geschichte, aber glimpflich ausgegangen ... =)
      Andererseits sind meine Erfahrungen die, daß es auch immer auf den eigenen Ton ankommt (ohne Dir jetzt zu unterstellen, daß du patzig reagiert hast).
      1. Story: Nachts bei Schneefall auf A4 unterwegs Richtung Dresden und ziemlich müde geworden. Na gut, schön warm machen im Auto und an der nächsten Raststätte (Rabensteiner Wald) ein halbes Stündchen schlafen. Also dort runter, vor die Raststätte gestellt, Motor/Licht aus und Augen zu. Irgendwann später ein Klopfen, ein Grüner, der sich vorstellte, die Papiere erfragte und mir mitteilte, daß ich ja auf einem Behindertenparkplatz stehe ... :nein: Hm, was tun? Wo er recht hat hat er recht. Seine Kollegin ging mit den Papieren zum eigenen Wagen und prüfte, daß ich auch ja nicht gesucht und/oder mit nem geklauten Wagen unterwegs bin :suspect: War ich aber nicht. Ich im Gespräch mit ihm dann "Ich glaube, manchmal ist es wirksamer, jemanden eindringlich zu ermahnen als mit nem Bußgeld nur Frust zu erzeugen." Vor allem auch, weil alle anderen (Nichtbehinderten-)Parkplätze um mich rum ja frei sind und ich ja auch nur hier stehe, weil ich nicht vollkommen übermüdet bis Dresden fahren wollte. :nee nee: Dann ging er zum Streifenwagen, kam mit den Papieren zurück und sagte "Herr ..., Sie haben recht, ich ermahne Sie jetzt eindringlich, besser auf die Beschilderung zu achten und nicht wieder auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Gute fahrt und kommen Sie unfallfrei an."

      2. Story: Ich an der Anschlußstelle DD-Flughafen auf die A4 Richtung Chemnitz. Dort geht die Beschleunigungsspur nahtlos in die Verzögerungsspur der nächsten Abfahrt über und das ganze ist insgesamt 2 km lang. Ich dort also auf der Beschleunigungsspur zügig voran und mehrere Fahrzeuge (u. a. nen LKW) rechts überholt und nach 1 km (beim Ankündungsschild 1000 m vor der Abfahrt) nach links auf die rechte "normale" Spur gewechselt. Zwischen DD-Wilder Mann und DD-Neustadt dann von nem Zivilfahrzeug mittels LED-Schriftzug zum Hinterherfahren eingeladen und DD-Neustadt dann runter. Kurze Vorstellung, Frage nach den Papieren und dann der Vorwurf, ich hätte rechts überholt :nee nee: . Darauf entgegnete ich, daß ich das ja auf der Beschleunigungsspur auch dürfe. Er dann wieder "Nein, dort ist die Autobahn 4-spurig, deshalb dürfe ich das gerade nicht." :nee nee: Da sagte ich "Herr F., 4-spurig ist die Autobahn zwischen DD-Hellerau und DD-Wilder Mann, vorher ist die dicke Trennline zwischen der ganz rechten, also Beschleunigungs-Verzögerungsspur zwischen Flughafen und Hellerau durchgehend." :thumbup: Er "Nein, ist sie nicht." :nosorry: Ich "Wir können gern hinfahren und uns das ansehen, aber mit Ihrem Auto, nicht mit meinem." :whistling: Nun ja, er mit den Papieren zum Auto, die übliche Prüfung auf gesucht oder geklaut, der andere die übliche Prüfung wegen Warndreieck und Sanikasten (alles i. O.) und dann vor zum ersten. Nach einigen Minuten kamen beide zurück und der erste sagte, daß alles ok ist, ich solle nur beim Einscheren aufpassen, daß nicht von der Mittelspur welche kommen, das könnte böse ausgehen - gesundheitlich. Wie ein Richter die Schuldfrage da sehen würde, tja, auf hoher See und vor Gericht ... könnte ausgehen wie das Hornberger Schießen, man weiß es halt überhaupt nicht. Ich vermute, daß der zweite dem ersten vorn gesagt hat, daß ich recht habe, was die Spuren angeht. *ah*

      In beiden Fällen absolut respektvoll und ruhig reagiert. Beim ersten Mal halt einsichtig, beim zweiten Mal halt konsequent dagegen haltend, weil ich mir absolut sicher war - und auch stimmt, was ich bei der nächsten Fahrt dort gaaaaanz genau prüfte. Und ich führe die Reaktionen der Polizisten auch ganz stark auf mein Verhalten zurück.
      Für mich ist ganz wichtig - egal welche Erfahrungen man hatte und da man ganz selten auf die gleichen Kollegen in Grün bzw. jetzt mittlerweile in Blau trifft: ein Feindbild "Bulle" hilft einem überhaupt nicht (wie insgesamt im Leben ebenso ;) ).

      Gruß
      entejens :bye:
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Ja richtig. Der Beschleunigungsstreifen dient eben diesem. Um problemlos auf die Autobahn zu gelangen, darf man darauf beschleunigen. Überholen tut, wer zum Zwecke der schnelleren Vorankommens. an einem anderen in gleicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer links oder rechts vorbei gelangt. Die StVO besagt, dass links zu überholen ist. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fährt, als auf den Fahrstreifen, um problemlos auffahren zu können, überholt nicht. Überholen hat immer etwas mit dem subjektiven Willen dazu zu tun. Daher wird auch ein Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren gemacht. Und streng gesehen würde ich, natürlich immer in Abhängigkeit zur aktuellen Verkehrslage, bei einer so langen Fahrt auf dem Beschleunigungsstreifen und der Möglichkeit, sich vorher einzu ordnen, vom Ziel des schnelleren Vorankommens und damit von einem Überholvorgang ausgehen. Ebenso in geschlossenen Ortschaften mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung. Der Fahrstreifen ist zwar frei wählbar, doch steht dort nicht, dass man dadurch rechts überholen darf.

      Zu dem von Manni geschilderten Fall, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, kann ich nur sagen, ganz blöde Aktion, zumal wenn es ein echter Polizeibeamter war, er allein tätig geworden ist. Nicht verboten, aber leichtsinnig und wirklich unschön. Um allerdings von einer konkreten Gefährdung oder einer Nötigung zu sprechen hätte zumindest meines Erachtens mehr passieren müssen.
      Gegen Dummheit kann man was tun, gegen Blödheit nicht...
    • Moin zusammen,

      hier mal die Aussagen in einem Verkehrsrecht-Forum, die sich mit meinem Wissensstand decken.
      Die besagte Auffahrt liegt bei mir vor der Haustüre...und wenn rechts viele LKWs unterwegs sind (ist ne lange Steigung), beschleunige ich auch auf diesem Streifen.

      Deshalb wurde die Beschleunigungsspur der Ausfahrt Ludwigsburg-Nord bis zur Ausfahrt Ludwigsburg-Süd verlängert, so dass die Autobahn in diesem Bereich in Fahrtrichtung Süden effektiv vier Fahrbahnen hat.

      Dieser Fahrstreifen ist ein kombinierter Beschleunigungs - und Verzögerungsstreifen, der gedacht ist, um den regelmäßigen Stau auf dieser Strecke etwas zu verhindern.
      Die rechtliche Seite ist etwas kompliziert, aber gängige Meinung ist folgende: Wenn Du an der AS LB - Nord auffährst, und auf diesem Fahrstreifen bleibst, darfst Du hier schneller fahren, als der Durchgangsverkehr auf den 3 Fahrstreifen links von dir, allerdings auch nur höchstens 120 km/h.
      Der Beschleunigungsstreifen endet bei dem Hinweisschild "1000 m zur AS LB - Süd", und geht hier nahtlos in den Verzögerungsstreifen über; d. h.: langsamer werden.

      Gruss Uli
    • LordofCarni schrieb:

      Moin...
      @ entejens, im zweiten Fall, hast du wirklich Glück gehabt, kostet zb in Niedersachsen oder auch Bremen 75 Euro und 1 Punkt.
      Warum, weil du tatsächlich Rechts überholst. Frag mich jetzt nicht nach dem genauen §. Habe zwei Kollegen denen das passiert ist.
      Selbst der Rechtsstreit vor dem Gericht ging negativ für beide aus .
      Gruß
      Axel

      Ich denke nicht, daß ich Glück gehabt habe - nämlich aus 2 Gründen:
      1. Der Polizist unterstellte mir ja nicht das Rechtsüberholen an sich, sondern weil er der Meinung war, daß dort kein Beschleunigungsstreifen ist sondern eine 4. Fahrspur, die gerade NICHT durch eine dicke unterbrochene Leitline abgetrennt ist sondern durch eine dünne. Die dicke Linie bedeutet ja gerade, daß es eine besondere Spur ist. Er sagte nämlich auch, daß mein Verhalten auf einer Beschleunigungsspur ok gewesen wäre. Mein ruhiges aber konsequentes Widersprechen hat ja möglicherweise bewirkt, daß er oder der andere der beiden Polizisten da nochmal genauer nachgedacht hat, zwischen welchen Anschlußstellen die 4. Spur denn nun ist.
      2. In der StVO ist in $ 7a Absatz 2 ausdrücklich das schnellere Fahren erlaubt - und nichts anderes ist ja ein Überholen letztlich auch. Und z. B. hier findet man noch weitere Argumente, bis hin zu Aktenzeichen von Entscheidungen von Oberlandesgerichten. Was die Verzögerungsstreifen angeht, da gibt es unterschiedliche Ansichten in der Justiz ... Da hatten die beiden aber offensichtlich nicht so gute Anwälte - oder es war in der Zeit vor den entsprechenden Urteilen. :(

      feisalsbrother schrieb:

      Moin zusammen,
      hier mal die Aussagen in einem Verkehrsrecht-Forum, die sich mit meinem Wissensstand decken.
      Die besagte Auffahrt liegt bei mir vor der Haustüre...und wenn rechts viele LKWs unterwegs sind (ist ne lange Steigung), beschleunige ich auch auf diesem Streifen.
      Deshalb wurde die Beschleunigungsspur der Ausfahrt Ludwigsburg-Nord bis zur Ausfahrt Ludwigsburg-Süd verlängert, so dass die Autobahn in diesem Bereich in Fahrtrichtung Süden effektiv vier Fahrbahnen hat.

      Hm, bei Googlemaps finde ich das nicht, die Verlängerung erfolgte wohl nach den Bildern von Google.
      Dieser Fahrstreifen ist ein kombinierter Beschleunigungs - und Verzögerungsstreifen, der gedacht ist, um den regelmäßigen Stau auf dieser Strecke etwas zu verhindern.

      Ist denn eine dicke oder eine dünne unterbrochene Leitlinie zwischen der verlängerten Spur und den anderen? Bei uns in DD führen an der Auffahrt Hellerau (Richtung Chemnitz) 2 Spuren auf die A4. Kaum sind diese beiden vorher durch eine DÜNNE Leitlinie getrennten Fahrspuren parallel zur durchgehenden Autobahn, ist zwischen beiden eine DICKE Leitlinie, so daß die linke aufführende Spur ganz plötzlich zur zusätzlichen 4. Spur wird (was viele auf der A4 durchfahrende Fahrer gar nicht so richtig mitbekommen) und die rechte aufführende Spur zum Beschleunigungsstreifen (der noch etwa 200 bis 300 Meter lang ist) - was auch viele nicht mitbekommen, sie könnten jetzt nämlich auf dieser Spur deutlich beschleunigen und an den anderen, ebenfalls auffahrenden Fahrzeugen vorbeifahren. Und jetzt kommt der Hammer: die zusätzliche 4. Spur ganz rechts endet nach nicht mal einem Kilolmeter und wird mittels plötzlich beginnender dicker unterbrochener Leitline am linken Rand der Spur zum Verzögerungsstreifen. Und schwuppdiwupp hat die A4 dann wieder nur 3 Spuren. ?( (Das Ganze ist gut bei GoogleMaps zu erkennen, DD-Flughafen ist im Norden am Dreieck, die anderen genannten Anschlußstellen sind Richtung Chemnitz)
      Die rechtliche Seite ist etwas kompliziert, aber gängige Meinung ist folgende: Wenn Du an der AS LB - Nord auffährst, und auf diesem Fahrstreifen bleibst, darfst Du hier schneller fahren, als der Durchgangsverkehr auf den 3 Fahrstreifen links von dir, allerdings auch nur höchstens 120 km/h.
      Der Beschleunigungsstreifen endet bei dem Hinweisschild "1000 m zur AS LB - Süd", und geht hier nahtlos in den Verzögerungsstreifen über; d. h.: langsamer werden.
      Gruss Uli

      "Gängige Meinung" ist gut, ob man damit vor Gericht durch kommt? 8) Ich glaube, ich werde mal beim ADAC-Juristen nachfragen, wie er die Lage sieht, also wo der Beschleunigungsstreifen in solch einem Fall endet und der Verzögerungsstreifen beginnt.

      Gruß
      entejens :bye:
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Moin,

      MANNI34414 schrieb:

      Dabei ist mir folgendes Phänomen aufgefallen:
      Bedrängt und gejagt werden in fast allen Fällen nur Kleinwagen!!!!

      genau das ist auch ein Grund, warum ich mir kein kleineres Fahrzeug als den Venga zulegen würde. War vor ´ner Zeit mit Töchterchens Polo nur mal nach und durch Hamburg unterwegs und selbst da wird man von vielen einfach ignoriert.

      Mit dem Galloper ist mir das allerdings noch nie passiert. Da drängelt normalerweise auch niemand auf der Bahn, sondern kündigt höchstens - mit ausreichendem Sicherheitsabstand - durch freundliches Blinken seinen Überholwunsch an ... :D

      Grüße aus dem Norden

      Rolf
    • MANNI34414 schrieb:

      Hallo,
      ich bin gerade die gleiche Strecke nochmals gefahren, allerdings mit dem Sorento und habe mal bewußt auf Drängler geachtet. -
      Dabei ist mir folgendes Phänomen aufgefallen:
      Bedrängt und gejagt werden in fast allen Fällen nur Kleinwagen!!!!
      Das scheint auf der Autobahn wohl wie auf dem Hühnerhof zu sein, - der Stärkere hackt auf den Schwächeren rum!
      Schönen Gruß Manni :bye:

      Ahm, liegt das nicht in der Natur der Sache? Kleinwagen sind doch fast immer deutlich geringer motorisiert und können demzufolge nicht selber die Großen drängeln. :lol:
      Aber es ist auch was anderes: ich habe mal den Spruch gehört/gelesen, daß Autofahrer sich wie Ratten verhalten. Einzeln sind sie zahm und pussierlich, aber im Rudel sind sie aggressiv und gefährlich 8-o Wenn man diesen Spruch beim Beobachten des Verkehrs (nicht nur Autobahn!) im Kopf hat, wird wohl vielen auffallen, daß das sehr oft stimmt. Und wenn man aus dem Ausland nach Deutschland reinkommt bräuchte man nicht mal dieses oder dieses, um zu merken, daß man sich in Deutschland befindet - man spürt es am Verhalten der Autofahrer.

      Gruß
      entejens :bye:

      P.S.: Und manchmal (wenn die Gesamtsituation es erlaubt) hilft auch ein leichtes Betätigen des Bremspedals ohne die Geschwindigkeit zu verringern ... 8-)
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Moin Manni,

      MANNI34414 schrieb:

      und habe dazu gelernt, daß ein ziviles "Einsatzfahrzeug" so fahren darf.


      nein, darf es (oder besser: der Fahrer), eben nicht.

      Richtig ist: Auch ein Zivilfahrzeug darf Sonderrechte in Anspruch nehmen, etwa bei Rot über eine Ampel fahren. Aber dabei hat die Sicherheit höchste Priorität, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist bei solchen Manövern auszuschließen!
      Drängeln auf der Autobahn ist IMMER ein gefährliches Manöver und nicht umsonst mit saftigen Strafen belegt. Er hätte also allenfalls, wenn es einigermaßen sicher möglich gewesen wäre, rechts überholen können. Aber so aufzuschließen, nein, das geht gar nicht.

      Gruß
      Pitt
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • Moin zusammen,

      jetzt habe ich eine aussagekräftige Antwort erhalten, nicht von der Rennleitung, sondern vom Fahrlehrer-Verband:
      Der Beschleunigungs-Streifen auf der A81, ab Einfahrt Ludwigsburg-Nord, Richtung Stuttgart, darf durchgehend mit 120km/h befahren werden. Bis das erste Schild mit den 3 schrägen Streifen (Ausfahrt in 300m) kommt, ab da ist die Geschwindigkeit deutlich zu mindern.

      Jedoch fahren viele behutsam rechts an den LKWs vorbei, da niemand weiss, ob nicht mal eben 40 Tonnen auf diesen Streifen rüberziehen.



      Gruss Uli
    • Ich fahr da auch sehr oft vorallem weil die linke Spur eh meist Dicht ist.

      Die LKW- Fahrer wissen zum glück noch wofür der Hebel auf der linken Seite vom Lenkrad ist. da weis man wenigstens Frühzeitig das da jemand nach rechts will.
      Als Gott sah, das Adam den OPEL baut, [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/492723.png]
      schuf sich Gott ein eigenes Automobil,
      das er dann mit Liebe KIA nannte,
      und somit den OPEL im Asphalt verbrannte,
      und so entstand das 11. Gebot: EHRE DEINEN KIA !!!
    • Sowas find ich echt panne, wirklich.

      Autofahrer sollten, v.A. auf der Autobahn, Rücksicht auf andere nehmen.

      Wenn ich dann in den Nachrichten höre, dass irgend so ein Vollhorst beim "Überholen" einen Unfall verursacht hat, weils ihm nicht schnell genug ging und er drängeln musste, werd ich richtig sauer.

      Unsozial sowas, ohne scheiß.

      Btw: Die Aktion von dem Cop oben scheint kein Einzelfall zu sein, mein Onkel hatte das auch schonmal und ein paar Bekannte auch.

      Da hat jemand Zuhause anscheinend nicht viel zu sagen und versucht, das im Beruf auszugleichen.
      Seine Reaktion lässt ja darauf schließen, dass er weiß, dass du nichts getan hast.

      Schwamm drüber und ignorier solche Unsozialen Exemplare der Spezies Mensch :)
    • Hey

      Also ich hab's mit meinem alten Lancer geschafft 3mal einerhalb einer Woche eine allg verkehrskontrolle über mich ergehen zulassen...
      Und als ob das nicht genug ist hatte ich das Vergnügen dass die Rennleitung eine knappe halbe Stunde der Meinung war mich zu verfolgen, während ich noch zwei freunde nach Hause gefahren hab.
      Um mich dann mitten auf einer Kreuzung anzuhalten und den üblichen schnick Schnack durch zuführen...
      Die müssen echt Langeweile gehabt haben.

      Was aber auch sehr interessant ist, sind die Blicke wenn ich mit dem Dodge meines Vaters unterwegs bin und die grünen sich sofort denken müssen das dass nicht normal sein kann...

      Ich liebe die Polizei :D
      Die Felge ist eine Pille, die der Radkasten schlucken muss!!
    • ZU diesem Thema habe ich mir vor ca. 3 Monaten eine Kamera an der Front und am Heck angebracht, inklusive einer 3 stündigen Aufzeichnung.
      Hat die grüne Mannschaft schon 2 mal vor Gericht in Beweisnot und Rüfel vom Richter gebracht.
    • Meines Wissens ist die systematische und grundlose Überwachung des öffentlichen Raums auch in Deutschland verboten, insbesondere wenn darauf Personen identifiziert werden können. Ist wenn ich mich nicht irre den Sicherheitsorganen vorbehalten. Denke mal dass ein halbwegs versierter gegnerischer Anwalt die Unzulässigkeit Deiner Aufzeichnung als Beweismittel belegen und im Gegenzug Dich verklagen wird können. Siehe
      datenschutzzentrum.de/video/
    • @Schnuffy: Hat mich halt gewundert da Pjotter50 eine Front- & Heckkamera hat. Dass man damit bei Euch vor Gericht gegen die grüne Mannschaft gewinnen kann und auch der Richter nichts dagegen hatte - eigenartig. Gab bei uns gerade einen lustigen/traurigen Fall. Einer Geschäftsinhaberin wurden von einem unliebsamen Zeitgenossen immer wieder Knallkörper vor das Geschäft geschmissen. Sie montierte eine Kamera und konnte den Übeltäter ausforschen. Er kam wegen Unzurechnungsfähigkeit straffrei davon, hatte aber noch soviel Grips (oder einen guten Anwalt) um die Geschäftsinhaberin wegen unerlaubter Überwachung anzuzeigen. Kamera war der Datenschutzkommission nicht gemeldet und es gab keinen Warnhinweis auf die Überwachung. Die Geschätsinhaberin musste Strafe und die Verfahrenskosten zahlen.