Anhängerlast Erhöhung

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    • Hi,
      in Österreich gelten folgende rechtliche Rahmenbedingungen:

      Ziehen eines anderen als leichten Anhängers mit der Führerscheinklasse "B": Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein, als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges.

      Ziehen eines anderen als leichten Anhängers mit der Führerscheinklasse "B + E": Das tatsächliche (momentane) Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein, als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
      oder bei geländegängigen Zugfahrzeugen darf das tatsächliche (momentane) Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer sein als das 1,5-fache des höchtzulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges (allerdings gibt es keine Legaldefinition des Begriffes "geländegängig", daher wird hier entsprechend der EU-Richtlinie 70/156/EWG ausgelegt).

      Zu finden ist dies im §61 KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsvorschrift 1967).

      Allerdings darf nie die im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast überschritten werden! D.h.: in Österreich mit einem Carens nie mehr als das Eigengewicht des Carens... Ausser du lässt deinen Carens bei der Landesregierung "auflasten", dies geht meines Wissens nach aber nur mit Genehmigung des Herstellers und ist eine Art "Umtypisierung". Allerdings gelten auch für dieses Gespann dann die Führerscheinbestimmungen wie oben angeführt.

      Lg
      Mike

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mike072 ()

    • Hallo,

      sinnvoll machbar und bezahlbar ist das nur, wenn der Hersteller/Importeur dafür eine Freigabe erteilt. Ob KIA Deutschland diesen Weg geht, bezweifle ich allerdings stark.
      Das ergibt sich eigentlich schon aus der Bedienungsanleitung:
      Obwohl laut COC-Dokument und Zulassungsbescheinigung 1500 kg Anhängelast möglich sind, darf laut Bedienungsanleitung das Gewicht des Anhängers höchstens 1500 kg betragen. Da hiervon (bei einachsigen Anhängern) noch die Stützlast abgeht, sind so selbst 1500 kg Anhängelast gar nicht zu erreichen. Warum also sollte KIA das Anhängen eines fast 300 kg schwereren Anhängers freigeben?

      Andererseits ist es rein technisch gar kein Problem, bei gleichzeitiger Beschränkung der max. zulässigen Steigung auf 8 % 1700 kg Anhängelast, statt 1500 kg bei 12 % Steigung zu ziehen (und bergab zu bremsen). Solche Abstufungen praktizieren viele andere Hersteller auch.

      Also, einen Versuch ist es wert, das Ergebnis bitte im Forum rückmelden, denn ich würde meinen Anhänger (1600 kg zGG) auch gerne voll laden, hatte aber bei franz. Herstellern mit entsprechenden Anfragen nie Erfolg.

      Gruß
    • Hallo ,
      ich habe im Internet was gefunden. Bei "www.ATB-Tuning.de" kann man den Kia Carens 3 CRDI 2.0 bis auf 1840Kg Anhängerlast erhöhen.
      Kosten für das Gutachten 399,00 Euro.
      Laut meines Kia Händler macht Kia so was garnicht.
      Gruß Uli *klatschen*
    • Hallo,

      für diese Anhängelast müsste der D-Wert der Anhängerkupplung aber 9,74 kN betragen (sofern auch der Carens voll beladen werden soll). Eine solche AHK für den Carens habe ich bisher nicht gefunden. Die mit dem größten D-Wert fand ich bei Bosal mit 9,21 kN und diese AHK ist auf 1600 kg Anhängelast beschränkt.
      Theoretisch könnte man mit diesem D-Wert entweder 1840 kg Anhängelast ziehen, wenn der Carens nicht mehr als ca. 1920 kg wiegt, oder bei voll beladenem Zugfahrzeug (2155 kg) bis 1664 kg anhängen (somit zulässiges Gesamtgewicht des Zuges 3760 kg).
      Ich glaube aber nicht, dass ein Sachverständiger ohne Herstellerfreigabe die höhere Anhängelast einträgt bzw. bestätigt. Daher kann ich dir nur empfehlen, das mit dem Sachverständigen zu besprechen, bevor du 400 € für so ein "Gutachten" ausgibst.

      Meine Anhängerkupplung ist von Westfalia mit D-Wert 8,91 kN und ist für 1500 kg Anhängelast zugelassen. Damit geht gar also gar keine Auflastung.

      Gruß