Garantieverlust nach Inspektion

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    • Garantieverlust nach Inspektion

      Im Telegrammstil: Sportage II aus 15000 Km -Inspektion abgeholt. Habe der Werkstatt das Motorenöl ARAL TRONIC 0-40 zur Verfügung gestellt. Für Altölentsorgung habe ich 3,20 € bezahlt (ist ok!) . Aber nun kommt`s : auf meiner Werkstattrechnung finde ich zwischen den aufgelisteten Einzelpositionen nachfolgenden Text: WIR BITTEN UM VERSTÄNDNIS FÜR SELBST ANGELIEFERTE ÖLE WIRD BEI AUFTRETENDEN SCHÄDEN (MOTOR) KEINE HAFTUNG ÜBERNOMMEN!
      Nun habe ich also ARAL Tronic 0-40 im Motor und meine Garantie ist für alle Zeiten erloschen oder wie oder was? wenn ja, kann ich mir zukünftige Inspektionen bei der KIA-Werkstatt ersparen. Ich werde auch mal bei ARAL nachfragen ob das von mir benutzte ARAL-Öl für KIA-Fahrzeuge "schädlich" ist. Dieser Beitrag soll zur allgemeinen Information dienen. ;( :nein: *dudoof*
    • Moin;

      keine Sorge, der Satz auf der Rechnung ist ziemlicher Blödsinn!

      Wenn das Öl nicht den geforderten Spezifikationen entspricht, hätte dich die Werkstatt vorher darauf aufmerksam machen müssen. Sie wollen nur Angst machen und versuchen sich aus der Gewährleistung zu stehlen.

      Ein Problem hast du nur, wenn in dem Kanister ein anderes Öl war wie drauf stand. Dafür übernimmt die Werkstatt selbstverständlich keine Haftung.

      mfg Carsten
    • @ Eisenente, aber der Motor ist der selbe, und da war Aral sich schon sicher, das Ihr Öl dafür nicht geeignet ist. Und wenn du mal in die Bedienungsanleitung Unter Ölviskosität schaust, und vesuchst das Öl einzuorden, passt das nicht ganz zu unserm Klima. Dein Beispiel ist schlecht, mit der Fahradbremse, aber ich habe schon viele Ebaybremsen wieder ausgebaut, bei Kunden, weil sie einfach nur Scheiße sind und wenn du genau hinschaust, hats nicht mal ein E Zeichen drauf. Die Geiz ist geil Mentalität ist einfach nur ....., naja, muss aber jeder selbst wissen.

      Natürlich sollte die Fachwerkstatt dem Kunden abraten, aber in der Heutigen Zeit, wo jeder alles besser weis, weil er es ja so im Internet recherchiert hat, bist du es leid, irgendwann etwas zu sagen, sondern der Kunde hat Recht, fertig aus.

      Gruß Ronny
    • Was für Vertraglichenebenpflichten, der Kunde sagt was er möchte und das bekommt er von mir, wenn ich es nicht mache machts der neben mir. Richtig wäre, der Kunde kommt und möchte ein Inspektion nach den Angaben in seinem Service und Garantieheft um seine Garantie zu erhalten. Mitgebrachte Öle sind ja kein Problem, aber man sollte da schon mal seine Bedienungsanleitung lesen. Alles was mit der STVO nicht konform ist und eine Gefährdung der ABE des Fahrzeuges mit sich bringt, sehe ich als Pflicht, es nicht zu tun.
      Das Fahrzeug ist Eigentum des Kunden und er sagt was mit seinem Fahrzeug geschieht.

      Da es sicherlich nicht im Serviceheft vermerkt wurde, sondern nur auf der Rechnung steht, ist es sowieso egal. Also die Diskusion unnötig.

      Gruß Ronny
    • Klarstellungen

      Habe nicht mit solch heftiger Diskussion gerechnet.
      zunächst sei noch gesagt, ich habe einen Benziner.
      Das Öl ARAL Tronic fahre ich seit Jahren in allen meinen Fahrzeugen (ausser im Traktor) Motorräder von 125er Honda bis Yamaha GTS1000 ,Autos aller Fabrikate und Motorleistungen und war immer erstaunt über den ruhigen Motorlauf, besonders bei kalter Maschine. Mir war die für Laien(für mich) nicht gerade übersichtliche Ölspezifikation und Fahrzeugzulassung stets egal weil ich ja ein Vollsyntetisches und Mehrbereichs- 0-40 Markenöl benutzt habe und mich so auf der sicheren Seite gefühlt habe.Aber nun zurück zum eigentlichen: warm soll ich, und ich gehe davon aus, dass die Ölspezifikation ausreicht, die Motor-Garantie verlieren? :kopfkratz:
    • Nichts vermischen!

      Hallo Wolfgang,
      Motoröle kannst Du zwar ziemlich beliebig vermischen, aber nicht die Haftung der Werkstatt für einen durchgeführten Ölwechsel und die Hersteller-/Importeurs-Garantie für Dein Auto.

      Beides wird hier durcheinandergewürfelt! Die Werkstatt interessiert nur, daß Sie nicht für eine möglicherweise falsche Ölsorte oder sogar Pommes-Fett oder was immer im kanister war, in Haftung genommen werden kann. Mit der Garantie hat die Werkstatt jedoch selber nichts zu tun. Darüber kann und darf sie auch keine Aussagen treffen. Dies kann nur KIA Motors Deutschland GmbH (falls Du ein "deutsches" Fahrzeug hast) bzw. der bei "EU-Importen" zuständige landesspezifische Garantiegeber.

      Falls das neu eingewechselte Öl mangelhaft gewesen sein sollte, haftet wohl auch der Öl-Verkäufer und evtl. auch der Hersteller (Produkthaftung??) Zumindest theoretisch, da die tatsächlichen Beweismöglichkeiten wohl dünn sind.

      In meiner Betriebsanleitung und in meinem Service-/Garantieheft sind übrigens zahlreiche Ölsorten (Viskositäten) aufgeführt, die von KIA für das jeweilige Auto und den speziellen Motor vorgesehen sind. Warum nimmst Du je nach Einsatzbedingungen nicht eine dieser Sorten? Ob es nun gerade Shell Helix (wie von KIA empfohlen) oder irgendein ARAL, BP, ESSO oder Marke XYZ aus dem Supermarkt ist, ist dabei dann völlig egal, sofern die grundlegenden Spezifikationen, wie von KIA vorgegeben, erfüllt werden.

      MfG - Carlotto
    • Moin Wolfgang,

      Wolfgang Forster schrieb:

      warm soll ich, und ich gehe davon aus, dass die Ölspezifikation ausreicht, die Motor-Garantie verlieren? :kopfkratz:


      genau das ist die richtige Fragestellung!

      Die klare Antwort darauf lautet: Nein, Du verlierst sie natürlich nicht.
      Allerdings reicht es nicht, einfach nur ein Öl mit passender Visko zu nehmen. Nur wenn die geforderte Spezifikation, etwa nach API, erfüllt ist, kannst Du das Öl problemlos verwenden.

      Für die Werkstatt ist es eine Obliegenheitspflicht (Carsten, heißt das so?), die grundsätzliche Eignung und Beschaffenheit angelieferter Teile vor dem Einbau zu prüfen. Von daher passt das Bsp. mit den Fahrradbremsen sehr wohl. In Bezug auf's Öl gilt: Wenn ein geeignetes Öl in ungeöffneter Originalverpackung beigestellt wird, ist alles i.O..

      Das Ganze dient eher dazu, Kunden zu verunsichern, damit zukünftig Öl aus dem Fass der Werkstatt verwendet wird. Denn am Ölverkauf lässt sich wenigstens noch etwas verdienen.

      Gruß
      Pitt
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • Das ist eine der üblichen Verunsicherungen unseriöser Betriebe. Diese Werkstatt würde ich deshalb auch in Zukunft meiden.

      Der Betrieb ist rechtlich gar nicht in der Lage, die Herstellergarantie von KIA einzuschränken. Und nirgendwo steht in den Garantiebedingungen von KIA, dass der Ölwechsel nur mit von der Werkstatt zur Verfügung gestellten Öl durchgeführt werden darf. Du wirst ja sicherlich gegebenenfall durch Zeugen in der Lage sein nachzuweisen, dass Du ein Originalgebinde Aralöl der Werkstatt zur Verfügung gestellt hast. Im Übrigen möchte ich nicht wissen, welches Öl sich in manchen Werkstattfässern befindet. Bei dem mitgebrachten Öl weiß man jedenfalls, was in den Motor kommt, aber auch nur dann, wenn man daneben steht.

      Der Haftungsauschluss auf der Rechnung ist auch ansonsten Volkverdummung. Ein einseitiger Haftungsauschluss auf der Rechnung also nach Durchführung der Arbeiten ist völlig bedeutungslos. Hier soll der Kunde nur verunsichert werden und in Zukunft kein Öl mehr mitbringen. Mit dem eignen Fassöl werden ja gerade horrende Gewinne gemacht.

      Und was die Entsorgungspauschale anbelangt , ist auch diese unberechtigt. Mit dem Kauf des Öls ist die Entsorgung bereits abgegolten, ganz egal, wo das Öl gekauft wurde.
      P.K.
    • Moin;

      Schnuffy schrieb:

      Wenn Aral selbst schon schreibt, ihr Öl wäre da nicht geeignet, sagt das ja eigentlich alles.
      Aral empfiehlt das Öl sogar für den Benziner.

      Lange mit einem - meist uneinsichtigen - Kunden rumzudiskutieren, hat man spätestens beim 10. Mal satt. Als Vertragswerkstatt deswegen die Inspektion insgesamt abzulehnen, widerspricht aber auch dem Werkstatt-Kia Vertrag. Also hat der der Händler für mich wohl völlig korrekt gehandelt.
      Sie müssen nicht lange rumdiskutieren sondern nur gegebenenfalls darauf hinweisen, dass das Öl nicht der geforderten Spezifikation entspricht. Und dieses sich am besten schriftlich bestätigen lassen.

      Wenn sie allerdings wissentlich falsches Öl rein kippen und den Kunden nicht vorher informiert haben, so bleibt der schwarze Peter bei der Werkstatt. Dabei geht es nicht um tatsächlich vorhandenes Wissen, sondern um vorauszusetzende Fachkenntnis.

      mfg Carsten

      P.S.: Gibt es KIA Werkstätten die Shell Helix verwenden? Ich hab bisher nur 2x Castrol, dreimal irgendwas ungenanntes erlebt.
    • Moin,

      Schnuffy schrieb:

      Wenn Aral selbst schon schreibt, ihr Öl wäre da nicht geeignet, sagt das ja eigentlich alles.
      wo bitte steht, es sei ungeeignet?
      Es steht lediglich nicht in der Liste der geeigneten/empfohlenen Öle, aber dass sagt erst mal gar nichts. Solche Listen sind selten aktuell und schon gar nicht vollständig.

      Solange das Öl die von Kia geforderten Spezifikationen erfüllt, und das tut es, ist es geeignet. Ohne WENN und ABER!

      cmweb schrieb:

      hier wird mal wieder lustig Gewährleistung und Garantie verwechselt.
      Den Kampf gegen diese Windmühlenflügel sollten wir wegen erwiesener Erkenntnisresistenz des Publikums aufgeben. :whistling: ;)

      Gruß
      Pitt
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.