Sachmängel, Gewährleistung, Garantie, Herstellergarantien für Neuwagenkäufer

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    • rudisaleri schrieb:

      Mit Deinem letzten Beitrag haste schon das Dutzend voll.
      Wir gehen hiermit in die Verlängerung.
      Auf vielfachen Wunsch einer einzelnen Person wird der Counter wieder auf 0 gesetzt.
      Auf geht's
      Gruß Rudi
      PS: nehmt mich nicht für voll. Hab gerade mal gute Laune ;)

      Dann mach ich mal so lustig weiter: 8+1=12 :?:
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Eisente schrieb:

      Hier noch etwas zu dem Aufkleber auf dem Serviceheft: Klick!

      Das ist interessant, würde gern auch wissen, ob versucht wurde, gegen die Abmahnung (für die man ja erstmal kein Gericht braucht) mit einem der möglichen Mittel vorzugehen und wie die letztlich durchgesetzt wurde (gerichtliche Entscheidung?) Aber - und das darf man auch wieder nicht vergessen - betrifft die Abmahnung die Aufkleber, nicht aber die Garantiebedingungen (in denen freilich auch keine Werkstattbindung vorgeschrieben wird).
      Aber da der Anspruchstellende (für die Garantie) den Nachweis zu liefern hat, daß der Anspruch berechtigt ist, muß man sich - wie schon geschrieben wurde - halt überlegen, ob man ein paar Euronen spart und dann im möglichen Garantiefall ordentlich Streß haben zu können, oder in eine Partner-Werkstatt zu gehen, die mit dem jeweiligen Modell mit größter Wahrscheinlichkeit mehr Erfahrung hat, speziellere Diagnosegeräte und eine Spezialisten-Hotline beim Hersteller (sagt jedenfalls der ADAC, siehe hier), und dann beim Garantiefall streßfreier zu sein - schließlich sind die Garantieversprechen sicher bei vielen ein nicht unwichtiges Entscheidungskriterium (gewesen). ^^
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Moin...

      @ entejens, da du den Inhalt deines Links sicher genau studiert hast, frage ich mich, weshab stellst die Frage wegen der Abmahnung und ob es da schon ein Rechtskräftiges Urteil gibt, denn wie in deinem Link zu lesen ist, ein verstoss gegen geltendes EU Recht, somit kann man zwar dagegen angehen, allerdings ist die Chance auf Erfolg wohl relativ gering, Da gegen geltendes recht verstossen wird.

      Gruß
      Axel
    • LordofCarni schrieb:

      Moin...
      @ entejens, da du den Inhalt deines Links sicher genau studiert hast, frage ich mich, weshab stellst die Frage wegen der Abmahnung und ob es da schon ein Rechtskräftiges Urteil gibt, denn wie in deinem Link zu lesen ist, ein verstoss gegen geltendes EU Recht, somit kann man zwar dagegen angehen, allerdings ist die Chance auf Erfolg wohl relativ gering, Da gegen geltendes recht verstossen wird.

      Axel, ich habe ja nicht gefragt, ob es ein rechtskräftiges Urteil gibt, sondern ob die abgemahnte Seite versucht hat, dagegen vorzugehen und wenn ja, wie die abmahnende Seite das dann durchgesetzt hat. Mir ist schon bekannt, daß eine Abmahnung, die man akzeptiert hat (direkt oder in einem Vergleich), kein Urteil eines Gerichtes nach sich zieht und rechtskräftig ist. Vielleicht wehrt sich ja mal jemand und es muß wieder ein Gericht alles klären ... (was ja mittlerweile Politikstil ist ;( ) Aber da ich in verschiedenen Meldungen zu dem von Carsten verlinkten mal was von "Abmahnung erlassen und durchgesetzt" stand, mal die Abmahnung als solche nur als Grund der Warnung des ZDK genannt wurde (jeweils ohne Hinweis auf die Art der Durchsetzung), konnte ich mir das nicht erschließen.
      Und in dem von mir verlinkten Artikel heißt es schließlich auch "Doch der Teufel steckt wie immer im Detail." :D
      :bye:
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    • rudisaleri schrieb:

      Du und die Kruppstahlente könntet eine Kanzlei aufmachen und alles und jeden Juratechnisch zerlegen. :D
      Gruß Rudi

      Vermutlich würden wir uns (zumindest in den Fällen der Uneinigkeit) vorher wohl selber zerlegen ... :baeh:
      :bye:
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    • Moin!

      es ist ja wunderschön zu lesen, daß man nach Inspektionen oder Garantiearbeiten eine Kundenbefragung von Kia bekommen soll.

      Allein, ich habe die noch nie bekommen, obwohl mein Wagen nur in Vertragswerkstätten gewartet wurde und wird.

      Auch nach dem Zahnriemenwechsel mit Inspektion bekam ich nichts von Kia. Diese Arbeiten wurden in einer Vertragswerkstatt gemacht, bei der ich nicht glaube, daß die Meldungen an Kia unterblieben"
    • Sehr interessanter Forenbereich.

      Zu mir muss ich sagen, das ich ebenfalls bei einer freien Werkstatt bin (Hintergrund: in unmittelbarer Nähe habe ich keinen KIA Händler).

      Als wir den Venga beim :) kauften habe ich auch sofort bei KIA angefragt was mit der zugesagten 7 Jahres Werksgarantie geschieht wenn ich den Kundendienst bei einem freien machen lasse.

      Das war die Antwort von KIA:

      Sehr geehrter Herr XXXX,

      wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 23.09.2012.

      Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Werksgarantie erhalten bleibt, wenn die Inspektionen innerhalb der vorgeschriebenen Intervalle nach Herstellervorgaben durchgeführt und original Ersatzteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      XXXXXXXX ( Edit by LOC )
      Kundenbetreuung

      Kia Motors Deutschland GmbH
      Postfach 20 01 17, 60605 Frankfurt am Main

      Und darauf habe ich mich eigentlich verlassen und eine Fahrzeugakte mit allen Rechnungen und Ausdrucken zusammengestellt die auch immer aktuell von mir geführt wird.

      Des weiteren habe ich von KIA mittels EMail folgende PDF bekommen.

      Inspektion Fremdwerkstatt
      Gerne informieren wir Sie hinsichtlich der Garantiebestimmungen bei Reparaturen und Inspektionen in Fremdwerkstätten.
      Selbstverständlich kommt unser Haus den Garantieverpflichtungen unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Rechts nach. Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Garantieansprüche ist jedoch nach wie vor die Wartung und Pflege des Fahrzeuges nach den Herstellervorgaben.
      Wenn Sie die Wartung von einer Fremdwerkstatt durchführen lassen, muss also auch diese den aktuellen gültigen Wartungsplan für Ihr Fahrzeug beachten.
      Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich zum Nachweis, dass Ihr Fahrzeug nach den Kia Wartungs- und Reparaturrichtlinien instandgesetzt und gewartet worden ist, den Inspektionsplan und den Kontrollausdruck des im Motorsteuergerät integrierten Fehlerspeichers, sowie der dazugehörigen Betriebsdaten aushändigen zu lassen.
      Eine Wartung, die den Herstellervorgaben nicht entspricht, liegt auch dann vor, wenn die Werkstatt zum Zeitpunkt der Inspektions- oder Wartungsleistung eine vom Hersteller mitgeteilte bzw. veröffentlichte Serviceaktion nicht durchführt. Daher empfehlen wir, dass die Fremdwerkstatt vor der Wartung klärt, ob Service-Aktionen für Ihr Fahrzeug vom Hersteller vorgesehen sind.
      Eine Übertragung von Garantiearbeiten an eine Fremdwerkstatt ist uns nicht möglich. Beanstandungen, die während der Garantiezeit auftreten, sind unverzüglich nach Feststellung bei einem Kia Servicepartner anzuzeigen. Berechtigte Beanstandungen werden selbstverständlich für Sie im Sinne der Herstellergarantie kostenfrei beseitigt, nachdem durch Sie ein Werkstattauftrag erteilt wurde. Garantieleistungen/ -reparaturen und Serviceaktionen können nur von einem Kia Vertragshändler erbracht werden. Bitte vergleichen Sie hierzu die Bestimmungen in Ihrem Garantie- und Serviceheft.
      Bitte beachten Sie, dass Ihnen keine Garantieansprüche gegen unser Haus zustehen, wenn die Situation, die zu einem vermeintlichen Garantieanspruch geführt hat, in kausalem Zusammenhang damit steht, dass die Fremdwerkstatt einen bestimmten Instandsetzungs- oder Wartungsvorgang nicht korrekt ausgeführt oder minderwertige Ersatzteile verwendet hat. Wir möchten Ihnen daher empfehlen, auf den Einbau von Kia Originalteilen oder qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen zu achten. In Bezug auf die Verwendung von qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen können Sie sich dazu von der Fremdwerkstatt eine Bescheinigung des Teileherstellers über die Gleichwertigkeit der Ersatzteile vorlegen und überreichen lassen.


      Da bin ich ja mal gespannt was mit meinen derzeitigen Problem (ESP / ABS Leuchte werden angezeigt) so passiert :S den damit war ich dann beim :)

      au weia
    • Sieht aus meiner Sicht OK aus was KIA da scheibt. Ich sehe für uns als Kunden nur folgendes Problem (und das gilt für alle Automarken):
      Wie soll ich als Kunde nachweisen, dass alles gemäß Hersteller-Vorgaben durchgeführt wurde? :noahnung:
      OK, ich kriege ein Protokoll der durchgeführten Arbeiten. Ich als Laie kann aber nicht beurteilen, ob wirklich alle verlangten Arbeiten durchgeführt wurden. Ich bin eigentlich nur auf der sicheren Seite, wenn ich von der freien Werkstatt eine schriftliche Bestätigung erhalte, in der ausdrücklich erwähnt wird, dass alle vom Hersteller vorgegebenen Arbeiten durchgeführt wurden und dass speziell für mein Fahrzeug bei KIA abgefragt wurde, ob ein Rückruf, eine KTI oder sonst irgendeine qualitätssichernde Maßnahme aussteht und das diese wenn erforderlich auch abgearbeitet wurden.
      Und selbst wenn man so eine Bestätigung erhält: Was ist, wenn die Werkstatt hier etwas „geflunkert“ hat und KIA kann das nachweisen? Dann kann ich als Kunde die Freie Werkstatt auf Übernahme des Garantieschadens und aller weiteren evtl. noch auftretenden Schäden verklagen. Und wenn die Werkstatt zwischendurch Konkurs angemeldet hat oder einfach das Geschäft aufgegeben hat, dann bin ich der Verlierer.
      Mir persönlich ist das Risiko bei einer 7-jährigen Garantie zu hoch, hier zwischen die Mühlsteine zu geraten. Da kann man nur als Verlierer rauskommen.
      Wenn ich sehe wie oft ich schon wegen Kleinigkeiten in der Werkstatt war, bin ich froh, dass ich nicht jedesmal diskutieren muss, ob alle Inspektionen gemäß Herstellervorgaben durchgeführt wurden oder nicht. Und das Thema wird bei einem 6 Jahre alten Auto mit sicherheit nicht einfacher, vor allem wenn ein richtig teurer Garantiefall anliegt.
      Just my 2 cents. Jeder muss selber wissen, ob ihm die Ersparnis dieses Risiko wert ist.
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