Hallo zusammen
Ich überlege, ob ich eine Werkstattbindung im Falle eines Unfalls bei meiner Versicherung eingehe, d.h. die Versicherung schreibt mir vor in welcher Werkstatt ich das Auto reparieren lassen muss.
Jetzt dachte ich ja, dass ich das Auto aufgrund der 7 Jahre Garantie so oder so bei Kia reparieren lassen muss. Zur Sicherheit hab ich mal bei der Versicherung nachgefragt und als Antwort kam:
"Sie hatten nachgefragt, ob Ihr Fahrzeug bei einer Unfallreparatur im Rahmen von Kasko Select die Gewährleistung oder Garantie verlustig geht.
Nach unserer Kenntnis ist dies bei keinem Automobilhersteller so festgelegt. Eine solche Regelung wäre auch nicht EU-Konform und damit rechtswidrig."
Aber sollte ich nun einen Unfall bauen, die freie Werkstatt repariert´s und später ist mal ein Garantiefall, kann es doch sein, dass Kia sagt, "Jaaa moment, das wurde ja ganz schlecht repariert, kein Wunder dass etwas kaputt ging. Wir übernehmen keine Garantie dafür".
Oder wie seht ihr das?
Ich überlege, ob ich eine Werkstattbindung im Falle eines Unfalls bei meiner Versicherung eingehe, d.h. die Versicherung schreibt mir vor in welcher Werkstatt ich das Auto reparieren lassen muss.
Jetzt dachte ich ja, dass ich das Auto aufgrund der 7 Jahre Garantie so oder so bei Kia reparieren lassen muss. Zur Sicherheit hab ich mal bei der Versicherung nachgefragt und als Antwort kam:
"Sie hatten nachgefragt, ob Ihr Fahrzeug bei einer Unfallreparatur im Rahmen von Kasko Select die Gewährleistung oder Garantie verlustig geht.
Nach unserer Kenntnis ist dies bei keinem Automobilhersteller so festgelegt. Eine solche Regelung wäre auch nicht EU-Konform und damit rechtswidrig."
Aber sollte ich nun einen Unfall bauen, die freie Werkstatt repariert´s und später ist mal ein Garantiefall, kann es doch sein, dass Kia sagt, "Jaaa moment, das wurde ja ganz schlecht repariert, kein Wunder dass etwas kaputt ging. Wir übernehmen keine Garantie dafür".
Oder wie seht ihr das?