Themen-Zusammenfassung => zum Thema Inspektion, Ölwechsel usw. ...

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    • Inspektionskosten

      Weil ich noch nix zu dem Thema gefunden habe, würde ich mal gerne wissen, was Ihr so für die Inspektion bezahlen müsst. Ich war über den Preis von 370 Euro für die 30.000er doch sehr erstaunt - aber negativ :erbrechen:
    • Habe auch 15.000km lang Werbung gefahren und für die erste Insp. nix bezahlt. Vielleicht bezahle ich das ja die nächsten Male mit .... ?( obwohl ich das der Werkstatt nicht so recht zutraue. Ist ein gan seriöser Laden, der nur Kia als Marke vertritt
    • Hey Leute
      kosten diese blöden Inspektionen wirklich so viel? Is ja Wahnsinn! Und wieso 30000er is das was besonderes? Is der Preis von den km abhängig? ?(
      Und hab letzte Woche erfahren das jetzt bei den neuen Autos die Serviceintervalle alle 15000km sind und nicht mehr alle 10000, kann das einer bestätigen? Trau der Werkstatt nicht so recht! Wär schön wenn mir da mal einer weiterhelfen könnte, weil in der Werkstatt haben alle immer nur jaja gesagt, aber ne richitge Auskunft gabs da nicht!
      Danke Seb
    • Zu dem Thema hab ich mal ne Frage:

      Die Garantie verfällt ja, wenn man keine Inspektionen machen läßt. Aaaaber können die Hersteller einem wirklich zwingen, zu einem Vertragshändler zu gehen? ?(

      Ich mein, ne freie Werkstatt wäre da sicher günstiger.

      (Nicht, dass ich das mit meinem Rio2 und kostenloser Inspektion nun machen würde ;) )

      ...würd mich nur mal interessieren, wie das rechtlich mit der Garantie dann aussieht.

      achim
    • Hallöle mal wieder...
      also bei meinem 2002er Modell brauche ich auch nur alle 15000 km zum Autodoc...habe jetzt gerade die 45000er hinter mir und hab dafür 129 euros berappt...

      zum thema KIA werkstatt:
      also ich habe das so gehört das man zu einer anderen meisterwerkstatt gehen kann was inspektionen betrifft...allerdings kann es dann möglich sein das...wenn etwas kaputt geht...sich KIA querstellen kann und sagt die werkstatt habe mist gebaut(weil es keine vertagswerkstatt ist)...allerdings muss dann die werkstatt für den schaden aufkommen da sie ja auch die inspektion durchgeführt hat und somit die garantie für die evtl. neuen oder auch reparierten teile übernehmen muss...kann alles passieren...muss aber nich :D
      andere werkstätten sind vielleicht auch net viel billiger denke ich mal...oder?
      Liebe Grüsse Claudia
      Nudelholz-Else im Edelstahl-Style !!!!!!
      DIE EUCH NUN TÄGLICH ALLE AN EURE PROFILE ERINNERT DIE SO EXTREM UNVOLLSTÄNDIG SIND !!!!!!!


      fressen Ratten Frösche???
    • Servus Miteinander,

      also eines vorweg. Verwechselt nicht Garantie und Gewährleistung!!!!

      Die Gewährleistung ist das, was uns der Gesetzgeber zusichert. Somit für jeden Hersteller bindend und nicht durch irgend welche Floskeln wie Werkstattzwang o.ä. zu beinflussen (es sei denn es wird Pfusch nachgewiesen).

      Die Garantie im Gegensatz ist eine freiwillige Leistung der Hersteller. Diese kann somit an bestimmte Bedingungen gebunden werden. Werden diese dann nicht eingehalten, verfällt die Garantie.
      Die gesetzliche Gewährleistung beeinträchtigt das aber nicht!

      Ich hoffe ma, dass das jetzt so richtig war :rolleyes: (denke aber schon)
    • Hey Leute
      also hab mal in der Werkstatt gefragt, und is da billiger als beim Vertragshändler! Aaaaaaaaber hab auch mit dem Kiahändler gesprochen und der sagt das Garantie erlischt sobald die Inspektion wo anders gemacht wird! Weil die wohl nicht so die Ahnung haben solln! Also nicht so ein Fahrzeugspezifisches Fachwissen. (wenn die meinen ...) Gewährleistung is natürlich noch aber nicht Garantie! Also voll die Abzocke in der Garantiezeit! X( X(
      Gruß Seb
    • Hi hi ist ja witzig. Als Kia-Werkstatt hätte ich wahrscheinlich auch gesagt, dass die Garantie flöten geht.

      Aber das ist absoluter Unsinn. Es gibt von der EU eine Verordnung GVO 1400/2002. Daraus geht hervor, dass auch markenfremde Werkstätten Inspektionen und Reperaturen durchführen können, ohne dass die Garantie erlischt. Allerdings muss die Inspektion nach Herstellerangaben durchgeführt werden.

      Also Leute: Lasst euch nicht für dumm verkaufen.
    • ICH NEHME ALLES ZURÜCK !!!

      Hallo Leute

      Da habe ich doch Unsinn geschrieben. Das was atecfv geschrieben hat war total richtig.
      An der Gewährleistung ändert sich nichts wenn man fremd reparieren lässt, aber die Garantie kan erlöschen, weil sie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Und wenn der das nich einsieht "fremd zu gehen" hat man Pech...

      SORRY, da war ich zu schnell mit meiner Antwort :heul:
    • Bitt schön und viel Spaß beim lesen .. ;) ist vom ADAC..

      Herstellergarantie


      Einige Hersteller geben dem Neuwagenkäufer sog. Herstellergarantien als selbständigen Anspruch, neben der hiervon unabhängigen Sachmängelhaftung. Diese Herstellergarantien sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, sie sind meist beschränkt auf Nachbesserung bzw. Fehlerbeseitigung an bestimmten Fahrzeugaggregaten. Üblich sind z. B. Lackgarantien, Durchrostungsgarantien, Mobilitätsgarantien. Manchmal können Anschlussgarantien gegen Aufpreis erworben werden. Die Garantiebedingungen sind meist im Inspektionsscheckheft abgedruckt. Der Käufer muss seine Ansprüche bei einem Vertragsunternehmen des Herstellers geltend machen, das im Auftrag des Herstellers die Garantieleistungen ausführt. Viele Garantiebedingungen sehen vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, wird jedoch festgelegt, dass eine solche Bedingung nicht mehr zulässig ist, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Der Kunde, der vor der Wahl steht eine herstellergebundene oder eine freie Werkstatt mit Arbeiten zu beauftragen, sollte aber bedenken, dass die Hersteller vielfach auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist für einen gewissen Zeitraum noch auf freiwilliger Basis, die Reparaturkosten bei Mängeln ganz oder teilweise übernehmen (sog. Kulanzleistungen s.u.). Diese Kulanzleistungen werden nur gewährt, wenn der Kunde durch ein lückenlos geführtes Serviceheft nachweisen kann, dass sämtliche Arbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Hersteller darf also nach der neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen Garantieleistungen bzw. Leistungen aus Sachmängelhaftung nicht verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit dieser Begründung ablehnen. Garantien gehen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Hersteller auf den Zweiterwerber (Gebrauchtwagenkäufer) über.
    • Na das Thema ist wohl echt sehr schwierig. Jetzt kommt zu Gewährleistung und Garantie auch noch die Kulanz ins Spiel....

      Hier ist was vom GVA. Aufgrund dessen habe ich in meinem vorigenBeitrag alles zurück genommen. Der ganze Beitrag steht bei:

      gva.de/5politik/gvo_cont.html

      Folgend kommt also nur ein Auszug dessen, was dort zu finden ist



      Schwarze Klausel bei Garantiebedingungen

      Gescheitert ist der freie Kfz-Teilehandel mit seiner Forderung, eine Schwarze Klausel zu den Garantiebedingungen der Fahrzeughersteller in die Kfz-GVO einzubringen, die von seiner EU-Sektion CLEDIPA erhoben worden ist. Schwarze Klauseln sind solche Bestimmungen, bei denen ein Fahrzeughersteller riskiert, von der Gruppenfreistellung ausgenommen zu werden, wenn er dagegen verstößt. Dies bedeutet, dass dann der Schutz der Kfz-GVO für ihn nicht mehr gilt und kartellrechtswidrige Klauseln im Händlervertrag unwirksam sind und die weitere Praktizierung der Händlerverträge trotz des dann bestehenden Kartellverbots beträchtliche Bußgelder für den Automobilhersteller nach sich ziehen kann.

      Die Forderung nach einer Schwarzen Klausel zu den Garantiebedingungen bezog sich auf folgenden Mißstand, der den Verbraucher in unfairer Weise an seine Vertragswerkstatt bindet. Fahrzeughersteller räumen in der Regel nur dann eine Garantie ein, wenn sämtliche Arbeiten am Kfz – Reparaturen und Wartung – ausschließlich durch Werkstätten der eigenen Marke durchgeführt worden sind.

      Um zu verdeutlichen, was dies für die Praxis bedeutet, sei voraus geschickt, dass eine Garantie nicht mir der gesetzlichen Gewährleistungspflicht verwechselt werden darf. Kauf der Autobesitzer ein Neufahrzeug, so hat er zunächst eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die unabhängig davon gilt, wo das Fahrzeug in dieser Frist gewartet bzw. repariert worden ist. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, schließt sich in der Regel eine Garantiezeit an. Die Garantie ist aber eine freiwillige Leistung des Herstellers, auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Somit definiert zunächst der Hersteller, unter welchen Konditionen er die Garantie einräumt.

      Lässt nun der Käufer eines Neufahrzeugs z.B. einen Ölwechsel nach 2 Jahren an der Tankstelle durchführen oder hat er den Auspuff aus Kostengründen in einer freien Werkstatt schweißen lassen, so wird ihm sein Markenfabrikat in der Regel die Anerkennung der Garantie verweigern, wenn etwa nach 29 Monaten die Türheber defekt sind oder sich gar Probleme mit dem Anlasser einstellen. Nun hat die technische Funktionalität eines Anlassers aber offenkundig sehr wenig mit dem Ölwechsel außerhalb der Serviceorganisation des betreffenden Kfz-Herstellers zu tun. Gegen die Verbindung solcher nicht zusammenhängender Baugruppen bei der Garantieeinräumung richtete sich der CLEDIPA-Ergänzungsantrag zum damaligen Verordnungsentwurf von Mario Monti.

      Obwohl es nicht gelungen ist, eine solche für den Autofahrer äußerst negative Garantiehandhabung in der Kfz-GVO zu untersagen, wird die CLEDIPA das Thema nicht ruhen lassen und es im Zuge anderer Gesetzesvorhaben der EU-Kommission einbringen.


      Das heisst für mich: Lasse ich in einer Fremdwerkstatt reparieren oder Inspektion durchführen, ist die Gewährleistung nicht gefährdet, aber in den meisten Fällen die Garantie futsch, ebenso wie die Kulanz, weil die ja nun das freiwilligste ist, was Hersteller, bzw. Werkstätten gewähren.

      So, das war jetzt mein Käse dazu.....
    • 1. Inspektion

      Hallo zusammen,

      gestern habe ich meinen Rio II 1.5 LS von der ersten Inspektion wieder abgeholt. Er ist jetzt 1 Jahr alt und hat genau 13TKM auf dem Tacho.

      Die Mängel (Pfeifgeräusch, defekte Fensterheber) wurden alle kostenlos behoben, die Inspektion war bis auf paar Kleinteile und Frostschutz kostenlos, für die Karosserie-Inspektion musste ich 25,00 EUR netto bezahlen.

      Der Hammer ist jedoch, dass beide vorderen Reifen abgefahren sind !!!!
      Ich hatte ja schon viele Autos und viele verschiedene Reifen, bisher haben die immer so um die 30.000 Km gehalten. 13.000 ist absoluter Negativ-Rekord :(

      Wie sind den Eure Erfahrungen mit der Laufleistung der Serienbereifung ?
      Gibt´s eventuell Probleme mit der Spur ?

      Viele Grüße und ein schönes Wochenende

      Ronny