Angepinnt Zusammenfassung ==> eingetragene Reifengröße, COC, Übereinstimmungserklärung

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    • Zusammenfassung ==> eingetragene Reifengröße, COC, Übereinstimmungserklärung

      Hi,

      gestern habe ich meinen Cee'd 1.4 EX angemeldet und am Wochenende kann ich ihn dann abholen :)

      Bei der Anmeldung habe ich dann gesehen, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief) und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) lediglich die Reifengröße 185/65R15 88H eingetragen ist.

      Der Wagen ist doch schon serienmäßig mit 205/55R16 Reifen ausgerüstet!
      Bekomme ich beim Händler dafür noch eine zusätzliche ABE oder wie muß ich das verstehen?


      Gruß,
      Kiceed
    • Original von LordofCarni
      des weiteren gibt es noch einen netten zettel dazu..er sollte rot sein...
      roter Zettel? Wäre doch eigentlich aufgefallen? Hab natürlich das Benutzerhandbuch bekommen - so adhoc kann ich mich aber an keinen roten Zettel erinnern. Hab nur nen DINA4 bekommen für ZB2 (dieses EU-Teil) - nur hier stehen auch nur die 185 drauf.

      Wo sollte der Zettel sein? Gleich mal schauen ;)

      Gruß
      Wuppi

      PS: Fahrzeugbrief hab ich noch net - hab dummerweise per Lastschrift bezahlt ... wg. den 6 Wochen Rückbuchungsmöglichkeit bekomm ich den auch erst dann ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wuppi ()

    • Hallo, ja wir hatten das Thema in der Vergangenheit schon mal, hatte mir aber auch nicht weiter geholfen. Einen roten 'Zettel' gab es bei der Übernahme nicht. Auf meine Frage beim Händler wurde nur auf das 'COC' verwiesen. Beim 'gogglen' fand ich dann folgende links, die Reifenhersteller zur Verfügung stellen und man die zugelassenen Reifengrösssen abfragen kann. ( Für Deutschland)
      main page:
      fulda.com/fulda_de_de/press/ne…006_Fulda_Tiremanager.jsp
      cee'd:
      fulda.tiremanager.eu/de_de/def…7-&bildname=Kia%20Cee%20d
      Hoffe es hilft diese Frage zu beantworten. :)
    • moin...

      jupp dat teil heist auch coc...wobei ihr auch in eurem benutzerhandbuch die zugelassenen grössen findet...dort sollten eigentlich mindestens 3 drin stehen...das benutzerhandbuch ist mittlerweile bestandteil der zulassung...und was da drin steht ist auch frei gegeben..ansonsten gibt es noch die möglichkeit über kia direkt die freigabelisten zu ordern...wobei ich das bislang net machen musste.

      gruss
      axel
    • Zusammenfassung:
      1.) In der Zulassungsbescheinigung wird nur die kleinste zugelassene Reifengröße eingetragen!
      2.) Das CoC-Papier ist Bestandteil der Zulassungspapiere und ähnlich wichtig!
      3.) Im Coc-Papier stehen im Anhang (beim Rio z.B. unten-rechts) weitere zugelassene Reifen- und Felgengrößen, die ohne Eintragung oder sonstigem gefahren werden dürfen!
      4.) In Felgen ABEs können auch weitere eintragungsfreie Rad- Reifenkombination genannt sein! Unbedingt Gutachten beachten!
      5.) Die Bedienungsanleitung hat keine Beweiskraft, sondern kann nur Hinweise geben! Dort steht auf jeder zweiten Seite, dass die Ausführung abweichen kann. Kannst genauso gut ein Zettel von deiner Oma vorzeigen!
      6.) TPMS ist meines Wissens seit einiger Zeit in den USA vorgeschrieben (bei Neuwagen). Daher vielleicht der Hinweis im Ceed Handbuch. In Deutschland ist Reifendrucküberwachung nur bei RunFlat-Reifen Pflicht (dass sind solche, die man auch platt noch weiterfahren kann)

      ==> Zu empfehlen ist es, zumindest eine Kopie des CoC-Papiers mitzuführen! Die ist ein Auszug aus der EG-Typgenehmigung, welche Im Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I angesprochen ist.
      Bei Serienreifen wird im Allgemeinen wohl kein Polizist danach fragen. Da wir jedoch alle ein nicht alltägliches Auto fahren, muss man jedoch mit allem rechnen...

      mfg Carsten

      P.S.: bei Neuanmeldung von Gebrauchtwagen (wenn kein CoC-Papier vorhanden) sollte man darauf achten, dass alle zuvor eingetragenen Rad- Reifenkombinationen auch wieder eingetragen werden! Beim Abmelden (vorübergehende Stilllegung) bekommt man heute die alte Zulassung (Fahrzeugschein) gelocht wieder mit. Dafür gibt es keine Abmeldebescheinigungen mehr wie früher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Eisente ()

    • EWG Übereinstimmungsbescheinigung

      Ich habe da mal ein paar Fragen. Diese Woche habe ich vom Händler den Fahrzeugschein und Brief geschickt bekommen. Am Dienstag kann ich den Wagen auf meinen Namen anmelden und abholen. Bei dem Brief lag eine EWG Übereinstimmungsbeschheinigung. Habt ihr beim Kauf auch so eine Bescheinigung bekommen? Im Fahrzeugschein sind nur 185er Reifen eingetragen, unter Bemerkungen steht nichts. In der EWG Übereinstimmungsbescheinigung steht unter 50 Remark die 225er Reifen. Werden diese nicht mehr in der Schein eingetragen? Was passiert denn wenn ich eine Kontrolle komme? Im Internet finde ich die unterschiedlichsten Aussagen. DIe Einen schreiben das die EWG Übereinstimmungsbescheinigung nur bei EU-Fahrzeugen mit ausgeliefert wird. Die Anderen schreiben das die EWG Übereinstimmungsbescheinigung immer mitgeliefert wird. Ich habe kein EU-Fahrzeug bestellt und will auch am Dienstag so ein Fahrzeug nicht anmelden. Kann ich im Brief oder in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung erkennen ob es sich um ein EU-Fahrzeug handelt? Bis jetzt ist die ganze Sache mit dem Kauf sehr rund gelaufen, ich hoffe doch das sich meine Sorgen auflösen. Vielen Dank für eure Mithilfe.

      Gruß
      Bernd
    • Die Bescheinigung wird auch COC (Certificate of Conformity) genannt und wird zu jedem Auto mitgeliefert, ist Bestandteil der Fahrzeugpapiere. Unter anderem stehen alle montierbaren Reifengrößen darin, in der Zulassung steht nur noch die kleinste Größe. Deshalb einfach ne Kopie mit in die Servicemappe legen, dann gibts auch keine überflüssigen Diskussionen im Fall einer Kontrolle.
    • Felgengröße

      Ich habe heute den KFZ-Brief für meinen neuen Cee'd bekommen, den ich morgen beim Händler abholen werde. Ich möchte nun möglichst bald Winterreifen dafür kaufen, und zwar gerne als Komplettrad auf Alu-Felge. Das Problem: Im Brief und CoC ist nur eine einzige Reifen-/Felgengröße eingetragen: 185/65 R15 88H (auf 5,5Jx15 ET47 laut CoC). Mit der Reifengröße habe ich keine Probleme, ich fahre aus verschiedenen Gründen lieber schmalere Reifen als Breite. Das Problem ist die Felge: Ich finde so eine Felge nirgends, und schon mal gar nicht als Komplettrad-Angebot mit Winterreifen. Wenn ich bei den üblichen verdächtigen im Internet nach Reifen/Felgen für Kia Cee'd suche bekomme ich immer Angebote für mindestens 195er Reifen auf 6,0 Felgen.

      Kennt jemand eine Bezugsquelle für 5,5 Felgen mit ET47? Oder ist das nur eine Empfehlung, und ich kann auch 6,0 oder 6,5 Felgen mit z.B. ET40 nehmen (was ich irgendwie nicht so recht glauben mag)?

      Gruß
      Rainer
    • Vielen Dank! Noch eine kurze Frage: Im Brief steht "H" als Leistungsanforderung für die Reifen, das Auto hat aber nur eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 188 km/h. Da sollte doch ein "T"-Reifen eigentlich ausreichen, da "T" bis 190 km/h zugelassen ist, oder? Kann ich einen "T"-Winterreifen aufziehen, oder muss ich einen "H"-Reifen kaufen?

      Gruß
      Rainer
    • Danke für das Zusammenführen mit diesem älteren Thread, ich habe nun wohl (fast) alle Antworten:
      -> In der CoC stehen unten rechts tatsächlich noch 195er und 205er Reifengrößen als zulässige Größen drin
      -> Wenn die ABE einer Felge das eigene Fahrzeug ausdrücklich einschließt, darf man diese auch montieren
      -> Winterreifen darf man auch fahren, wenn der Geschwindigkeitsindex unter der im Schein eingetragenen Mindestanforderung liegt (man muss dann allerdings den entsprechenden Hinweis-Aufkleber anbringen)

      Was ich noch nicht ganz verstehe: Alle Reifenangaben (auch im CoC) verlangen H-Reifen, obwohl das Fahrzeug eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nur 188 km/h hat. Darum sollten T-Reifen eigentlich ausreichen.
      -> Kann im Zweifel auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit verweisen und dann trotzdem (auch bei Sommerreifen) T-Reifen benutzen?
      -> Weis jemand warum bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 188 km/h überhaupt H-Reifen in Brief und CoC eingetragen wurden?

      Gruß
      Rainer
    • Die COC wird zwar für jedes Fahrzeug einzeln ausgestellt, umfasst aber die Optionen der gesamten werksseitigen Ausführungen und wird dann unter einer Nummer Europaweit zugelassen (Feld K, Zulassung Teil1). Noch ein wenig Reserve für die Reifen eingeplant, ist man halt beim Index "H". Höhere Indexe gehen ohne Probleme, kleinere bis zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit mW ebenfalls ohne Probleme, kleinere Indexe als zul. Höchstgeschwindigkeit erforden einen Aufkleber im Tacho (als Ermahnung zur Einhaltung der durch den Index vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit).

      Kaum ein Hersteller wählt für das jeweilige Modell jeweils den kleinsten möglichen Index, sondern ordert seine Reifen so, dass sie für alle Motorisierungen der Modellpalette gefahren werden dürfen.