Angepinnt Zusammenfassung ==> eingetragene Reifengröße, COC, Übereinstimmungserklärung

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    • Hallo Kiceed,

      Das ist normal, dass da nur ne einzige Reifengrösse drin steht. Bei meinen 2.0 CRDI steht nur 205/55 R16 drin und die fahr ich im Winter. Beim TÜV hast da aber keine Probleme, wenn du die 205/55 R16 drauf hast, weil die geben deine Daten vom Auto ein und dann sehen die, was du alles für Grössen fahren darfst......

      Gruss Martl_82
      :super: :thumbup: *klatschen*
    • Keine COC vorhanden, reicht dann ABE

      Hallo,

      ich habe einen Jahreswagen gekauft und keine COC erhalten. Werksmäßig waren 205/55 R16 auf Stahlfelgen drauf. Im Schein steht wie schon oft geschrieben, die 185/65 R 15 drin. Ich möchte jetzt evtl. 17 Zöller Alufelgen drauf machen. Wenn eine ABE vorhanden ist, darf ich die dann fahren, auch wenn ich keine COC habe, in der die entsprechende Größe drin stehen würde? Oder muss ich die dann immer eintragen lassen und was würde das kosten?

      In Prinzip fahre ich ja jetzt schon eine Größe (Sommer siehe oben und Winterreifen 195 /.. R15) die nicht im Schein eingetragen sind. Ist das legal?

      Gruß Willi

      PS: Ich habe bei Kia nachgefragt, die wollen 119 EUR für ein Duplikat der COC *dudoof*
    • Die COC deckt ja nur die Originalfelgen, bzw Felgen mit identischen Maßen ab. Für anders bemaßte Felgen liegt meistens eine ABE bei - dann eintragungsfrei - oder wird mit einem Gutachten ausgeliefert - dann Eintragung notwendig. Es gibt noch weitere Varianten, geh ich mal nicht weiter drauf ein. Oftmals kommt trotz ABE aber eine Anbauabnahme hinzu, also eine Sichtprüfung auf korrekten Einbau.

      Preislich leigt eine Eintragung mit Gutachten bei knapp 40€, Anbauabnahme kA...
    • @Bandit: Danke dir für deine information.Werde mal meinen Händler fragen.Kann ja nicht sein das ich die COC nicht habe obwohl ich sie haben müsste.Wenigsten habe ich den Fahrzeugschein... :D

      @Forrest81: Irren ist Menschlich sagt man.Aber trotzdem danke für den Versuch mir zu helfen ;)

      Habe ja die vorherrigen Beiträge gelesen deswegen ging ich ebenfalls davon aus,das die COC beim Brief dabei ist.Deswegen kam die Frage ja auf...
    • Zusammenfassung- >eingetragene Reifengröße, COC, Übereinstimmungserklärung

      Bandit schrieb:

      Falsch Forest81, der Brief und die COC sind 2 völlig eigenständige Sachen. Die COC gehört dem Fahrer und ins Auto, der Brief bei Finanzierung der Bank... und wenn die COC nicht vorliegt, beim Händler anfragen!

      Moin ;(

      ...najaaaa, also die Autobanken, mit denen ich arbeite, verlangen die Übersendung des CoC zusammen mit der Zul.-Besch.-Teil II !! ....und dementsprechend ist es bei Bedarf dort anzufordern (ggf. auch eine Kopie)!

      .....die ich bei meinen Kunden allerdings schon vorher mitgebe oder zumindest an der Fzg.-Akte habe! :]
      Gruß an Bord vom "StarVerkäufer" :wacko:
      Meine Hobby's sind: Amok-Saufen :kotz: ...und Koma-Laufen :pinch:
      ...und ich sag's nochmal: NEIN!!! :cursing: .... ich hatte keinen Sex mit Monica Lewinsky!! 8o
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      "Ich war jung und ich brauchte das Geld!!" :( ;(
    • Ich denke mal, das könnte damit zusammenhängen, daß das CoC bei folgenden Vorgängen, wie z.B.: Veräußerung -, Ummeldung -, Wiederzulassung -, etc. unbedingt erforderlich ist!!

      Da die Banken dem Risiko vorbeugen wollen, das der Besitzer das Original-CoC hat, dies aber nicht greifbar ist, weil er z.B. "untergetaucht" :D , verstorben ;( ...oder "was weiss ich was" ist und das Auto aber ja von der Bank "verwertet" werden muß (und eine Zweitschrift eines CoC Geld kostet), kassieren die Banken das Orig.-CoC ein und haben ggf. ein Problem weniger!!

      So könnte ich mir das erklären, muß aber dazu sagen: "unter Vorbehalt", weil: bei einer Bank abgefragt hab ich das Thema (noch) nicht! :rolleyes:
      Gruß an Bord vom "StarVerkäufer" :wacko:
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    • Hi Kollega, :love:

      treffsichere Analyse!!! :thumbup:

      Ich denke mal, das könnte damit zusammenhängen, daß das CoC bei folgenden Vorgängen, wie z.B.: Veräußerung -, Ummeldung -, Wiederzulassung -, etc. unbedingt erforderlich ist!!
      Ich habe dann auch gleich einen Verbesserungsvorschlag für die Banken: Gleich auch - sicherheitshalber, man weiß ja nie - das AUTO EINBEHALTEN! :super:

      Herzliche Grüße
      Carsten
    • Siehste, werter Kollege :love: ...da bin ich wieder mal "ganz bei dir" !!

      ....hätten die Banken diesen, deinen Vorschlag :thumbup: schon vor langer Zeit beherzigt, wäre uns wahrscheinlich die aktuelle "Bankenkrise" erspart geblieben!! :evil:
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    • Moin!

      OT an
      Soweit ich mich erinnere, galt der Brief immer als Eigentumsnachweis für ein Kfz.

      Allerdings bekomme ich im Moment nicht aus dem Kopf, dass ich mal auf einer Zulassungsbescheinigung Teil II gelesen habe: "Gilt nicht als Eigentumsnachweis!"

      Nur, was bitte wäre denn dann der gültige Eigentumsnachweis? Oder täuscht mich meine Erinnerung?

      OT aus

      Gruß
      Pitt
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • Moin ;( .....und: der Spruch steht auf beiden! Zul.-Besch. !! 8|

      Jetzt seht mal zu, wie Ihr euer Eigentum (sofern zutreffend) an euren Fahrzeugen beweist!! :evil:
      Gruß an Bord vom "StarVerkäufer" :wacko:
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      ...und ich sag's nochmal: NEIN!!! :cursing: .... ich hatte keinen Sex mit Monica Lewinsky!! 8o
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      "Ich war jung und ich brauchte das Geld!!" :( ;(
    • Moin,

      genau Daniel, diesen Satz meinte ich! Ist doch irgendwie völlig absurd... :thumbdown:

      @SV
      Stimmt, auf Teil I findet der sich auch. Allerdings ist er dort so 'diskret' gedruckt, dass ich das noch nicht gelesen hatte.
      Bei Teil II stand es aber, wenn ich mich recht entsinne, fett und mittig auf der ersten Seite.

      Un nu - is dat ne kalte Enteignung? ;(

      Gruß
      Pitt
      Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.
    • Drauf:205/17" - in den Papieren: 185er???

      Hallo liebe Cee'dianerInnen,

      mir ist nach einigen Monaten plötzlich aufgefallen, dass in meinem Fahrzeugschein eine ganz andere Reifengröße drinsteht, als tatsächlich (von Anfang an) montiert ist. Sprich: in den Papieren sind als zulässige Breite 185er eingetragen, tatsächlich drauf aber 205er. Dabei ist der 205er doch eigentlich Standardware bei Kia, oder? 8| Und ein 185er doch eher die Ausnahme? Oder hab ich etwas übersehen?
      Wer ist so lieb und hilft mir da mal aufs Fahrrad? :suspect:

      /edit Bandit: mit bestehendem Thema zusammengefügt