Angepinnt Tagfahrlicht

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    • Hallo Roland,

      was genau ist jetzt dein Problem? Welche Hilfe und wofür möchtest du denn jetzt genau vom Forum?

      Leider hast du die maßgenauen Positionen und Abstände deiner zusätzlich montierten TFL nicht angegeben,
      sodass eine Beurteilung nicht gut möglich ist.

      Wenn ich aber richtig sehe, befinden sich die TFL auf der Kunststofflippe unter dem Fänger.
      Ist der Abstand zum Boden dort tatsächlich mindestens 25 cm? Wenn ich an meinen alten Hyundai denke,
      da waren es weniger als 25 cm, weshalb dort nichts montierbar war.

      Ansonsten musst du den Mindestabstand zwischen den Leuchteinheiten von 60 cm einhalten.
      Und die Spanne zwischen KFZ-Außenkante und TFL darf nicht mehr als 40 cm betragen.
      Gibt noch ne maximal-Höhe, die ich jetzt aber nicht genau weiß.

      Hast du denn eine Mängelkarte gekriegt?

      Ansonsten würde ich die Montage der TFL in einer fachlich versierteren Werkstatt oder besser von einer Prüforganisation überprüfen lassen.
      Ist die Montage okay, würde ich mir den Kram bescheinigen lassen und ins Auto packen zwecks Nachweis.
      Ist die Monatge nicht okay, musst du das eben korrigieren lassen. Aber dann wärest du eigentlich damit nicht durch die HU gekommen.
      Evtl. haben die Cops auch nich so die Ahnung gehabt.

      Gruß Jostor

      Nachtrag: Huch, da war einer schneller midde Maße. Nicht benerkt. sorry. ;(
      :thumbsup: 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine, Pentametal Metallic (MY2018,1260/AER, NL-EU-Import) 8)

      Plus: Navi-Panzerglas, Needit Park Mini elektron. Parkscheibe, TraficGard Gepäck-Trenngitter, Laderaum-Motiv-Gummiwanne, Ladekantenschutzfolie, Kemo Marderschreck, AHK
      Spritmonitor.de

      :bye: vorher: Kia Cee'd SW 1.6 GDi Businesspack, Dark Gun Metall (JD, MY2012, NL-EU-Import)
    • Moin;

      die Anbauvorschriften stehen in ECE R48 . Und nur dort! ECE R87 regelt die Leuchtstärke, Farbe, Abstrahlwinkel, Größe, etc.

      Tagfahrlicht steht dort unter 6.19 . Nur das musst du beachten, da es keine kombinierte Leuchte mit Begrenzungslicht oder anderem ist. Also 600mm Abstand und 250mm bis 1500mm über dem Boden. Andere Anbauvorschriften gibt es nicht.

      mfg Carsten
    • Danke für die Hinweise, In ECE 6.19 steht tatsächlich nur der Hinweis auf 600mm Abstand zwischen den Leuchten und der Bodenhöhe. Aber laut dieser Angabe gibt es die wichtige Unterscheidung ob mit oder ohne Bregrenzunglicht(Positionslicht):


      Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmungen bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:[2]
      Montageort: Fahrzeugfront
      Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
      Abstand zwischen den Leuchten: bei einer Fahrzeugbreite über 1300 mm mindestens 600 mm, ansonsten mindestens 400 mm
      Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten, die als Begrenzungsleuchte verwendet werden: maximal 400 mm
      Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht).
      Werden die gedimmten Tagfahrleuchten zusätzlich als Positionsleuchten verwendet, so muss das serienmäßige Standlicht an der Fahrzeugfront des Fahrzeuges außer Betrieb gesetzt werden.
      Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.

      Das würde ich jetzt so interpretieren, dass bei Leuchten ohne Standlichtfunktion der Seitenabstand von 400mm nicht vorgegeben ist und hier nur der Zwischenabstand und Bodenhöhe zum Tragen kommen. Darauf zielte auch meine ursprüngliche Frage ab.

      @Jostor
      Danke für die ANtwort. Eine Mängelkarte gabs nicht, er hat nur gesagt bei der nächsten Inspektion / TüV (ist bei mir im April 2017) checken lassen. Und ja, die Bodenhöhe ist etwas weniger als 25. Da fehlen ca. 1,5cm. Aber da sagte er, kann man drüber wegsehen.
      Der Zwischenabstand passte mit 600mm genau.
    • roland33 schrieb:

      Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten, die als Begrenzungsleuchte verwendet werden: maximal 400 mm
      Das würde bedeuten, dass die Tagfahrleuchten als Standlicht verwendet werden.
      Und da du diese Leuchten ja als Tagfahrlicht verwendest, gilt für dich:
      Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
      Abstand zwischen den Leuchten: bei einer Fahrzeugbreite über 1300 mm mindestens 600 mm, ansonsten mindestens 400 mm

      Denn die Funktion Begrenzungsleuchte ist nichts anderes als Standlicht.
      Fährst Du rückwärts an den Baum, verkleinert sich der Kofferraum!

      89.012 km ---> ~ 6,56 l / 100 km bei sparsamster Fahrweise
    • Zur Info für alle, da im Internet ja alle möglichen Infos über TFL Einbaumaße zu finden sind und m.E. nicht alles auf einen Blick aus der EU Richtlinie ersichtlich ist,

      Hier die offizielle Antwort auf meine Anfrage bei der DEKRA:

      Sehr geehrter Herr K.

      Sollten ihre Tagfahrlichter die Funktion der Begrenzungsleuchten übernehmen (d. h. nicht aus gehen sondern nur dunkler werden beim Einschalten des Abblendlichtes), dann kommen die 400 mm ins Spiel. Wenn sie aber erlöschen, spielt der Abstand von Außen keine Rolle.
    • Aber der Abstand zwischen den beiden Leuchten bleibt laut Gesetzgeber trotz allem bei 600 mm.... :) :)
      Das ist vielleicht die Meinung eines einzelnen Dekra-Prüfers..... :) :)
      Das z.B. sagt der TÜV dazu:
      Tagfahrlicht

      Bei mir hat auch schon einmal ein DEKRA-Prüfer beim Motorrad (ohne Kat) die Abgaswerte des gleichen Motorrades mit Kat vorgeben wollen. Und er hat sich nicht überzeugen lassen.... Somit Prüfung abgebrochen und bin zum TÜV gefahren.... :thumbsup:
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