Beleuchtete Schalter für Innenbeleuchtung

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    • Beleuchtete Schalter für Innenbeleuchtung

      Hallo,

      mir ist gestern Nacht aufgefallen, dass die Taster die oben im Dach verbaut sind (Innenbeleuchtung an, Bedienschalter Panoramadach, Schalter ob Innenbeleuchtung mit Türen angehen soll oder nicht) NICHT beleuchtet sind.

      Soll das so sein? Gibt es da einen Grund dafür? Ist nämlich immer eine schöne Fummelei bis ich den Licht-Taster gefunden habe wenn meine Beifahrerin mal Licht braucht.

      Habe die GT-Line Ausstattung mit Leder und Technikpaket, Panoramadach- eigentlich alles drin außer Standheizung und Hängerkupplung....

      Danke schon mal im Voraus
    • Ja, dadurch könntest du ja aber Verkehrsteilnehmer ablenken oder sogar blenden.... :rolleyes:
      Weil wir doch alle mindestens 500W Scheinwerfer zur Innenbeleuchtung haben. XD

      Das ist der maßgebliche Grund, warum es seit einigen Jahren in quasi jedem Auto die nach unten gerichteten Lesespots gibt, die nicht seitlich anstrahlen.
    • die StVO? Und wer das da reingeschrieben hat musst du selbst rausfinden. ;)

      Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen)
      Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.

      An anderer Stelle steht auch noch mal was von wegen Ablenkung im Verkehr.

      Einige der Punkte erfüllt keine Innenraumbeleuchtung, darum die Lesespots. Die gehen gerade runter, blenden nicht, und es dringt kein Licht nach außen.
    • Jackson76 schrieb:

      Ja, dadurch könntest du ja aber Verkehrsteilnehmer ablenken oder sogar blenden.... :rolleyes:
      Weil wir doch alle mindestens 500W Scheinwerfer zur Innenbeleuchtung haben. XD

      Das ist der maßgebliche Grund, warum es seit einigen Jahren in quasi jedem Auto die nach unten gerichteten Lesespots gibt, die nicht seitlich anstrahlen.
      Das macht schon Sinn. Man sieht im Dunkeln nach außen am besten, wenn es im Fahrzeuginneren dunkel ist. Schaltet man im fahrzeuginneren Licht an, erkennt man außen viel weniger, dies gilt erst recht, wenn man direkt in die Innenbeleuchtung blicken kann.
      Beleuchten könnte man die entsprechenden Schalter aber trotzdem...
      LG
      Fischi

      ## Meine Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. ##
    • Das ist ja ne geile Interpretation.

      Dann gehts jetzt mal dicke ans umbauen der Karre!


      Sind demnach ja nur "Empfehlungen"... :rolleyes:

      Im Ernst, ich denke ich weis was du sagen willst.
      Ein generelles Verbot gibt es auch nicht.
      Aber da du die Sachen oder stehen nicht einhalten kannst (völlig unmöglich), ist es quasi also doch verboten. Klar soweit?
    • @Jackson76
      Ich möchte mal darauf hinweisen, dass es bei der StVZO primär um bautechnische Regelungen geht, an die sich der Fahrzeugbauer halten muß.

      Die o.g. Subsumtionen sind so nicht ganz richtig. Natürlich darf ich die Innenraumbeleuchtung während der Fahrt einschalten, obwohl Licht nach außen dringt. Sonst wäre in der StVZO ein Absatz, dass der Hersteller dies durch techn. Einrichtungen verhindern muß. Trotzdem gilt wie oben zitiert: "...dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden." Denn für jeden Fahrzeugführer gilt §1 (2) StVO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      Wie schon von einigen richtig erwähnt ist die Sicht bei Dunkelheit, mit eingeschalteter Innenraumbeleuchtung, nicht so gut.
    • Langsam verstehe ich nicht mehr worum es geht.

      Es wird doch die ganze Zeit gesagt: Lesespots ja (denn sind diese als solche ausgewiesen, zählen diese auch nicht als Innenraumbeleuchtung), mit der normalen verstößt du gegen 3 von 4 angegebenen Bedingungen.

      ALSO IST ES NICHT ERLAUBT!

      Wo liegt also das Problem?

      Zum anderen; ziemlich an den Haaren herbei gezogen, oder? Ich darf auch nicht ohne Nebel mit Nebelscheinwerfern fahren, oder mit Fernlicht bei Gegenverkehr fahren.

      Jetzt bin ich mal gespannt wo hier die genannten Hersteller dies verhindern... Darf ja nach deiner Logik nicht gehen....

      Und um das leidige Thema nun zu beenden: KLICK, ziemlich unten, zwei fette blaue Felder: bis 90€ bei falscher Beleuchtung, und Innenraumbeleuchtung muss bei der Fahrt ausgeschaltet sein.

      Und um Diskussionen vorzubeugen: das wird bei den regulären Bußgeldern nicht genannt, weil dies "im Ermessen des Beamten" liegt. Das kann nach Fall von Ermahnung bis 90€ gehen. Ganz einfach.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jackson76 ()

    • Eure Probleme hätte ich gerne. Es geht hier darum, warum die Taster nicht beleuchtet sind. Ob ich fahre oder stehe, die Taster sind in beiden Fällen nicht beleuchtet. Ob ich die Funzeln nun im Stand einschalten will oder während der Fahrt interessiert doch keinen. Bei meinem Sporty III SL waren die Schalter in der Tür für die Spiegel etc. auch nicht beleuchtet. Darf man diese Schalter während der Fahrt auch nicht bedienen? Da hapert es bei Kia ein wenig.
      Logenplatzinhaber in der Ignorliste :lol:
    • Hast recht und zurück zum Thema.

      Und ja, geb dir Recht. Die Kleinigkeiten sind es halt, was der Rest einfach doch noch besser macht. Es kochen eben alle nur mit Wasser.... Irgendwo muss der Preis herkommen.

      Es gibt aus Korea schon die ersten Schalter mit Beleuchtung. Aber die Bewertungen sind echt schlecht. Aber ich denke da wird noch was brauchbares kommen.