DashCam

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    • Überlege den Einbau einer DashCam mit Bewegungsmelder und 360 Grad Parkraumüberwachung, die Dauerstrom (mit Entladungsschutzmodul) benötigt. Ist dies schon ein Eingriff in die Bordelektronik, der die Garantie aushebeln würde?
      Bitte keine rechtliche Diskussion über Datenschutz etc.
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    • Ja ist es.

      Fahrwerks Garantie und Motorteile und alle Teile die nicht direkt mit der Bordelektronik zu tun haben, bleiben natürlich weiterhin in der Garantie.

      Aber Navi, Tacho, Sitzheizung, Fensterheber, Lenkradheizung, Klimasteuerung, evtl sogar DSG und Motorsteuergerät sind nicht mehr in der Garantie.


      Warum willst du so ne Cam eigentlich wenn du doch eh weißt es is verboten und das Bildmaterial wird dir vor Gericht nicht zu gelassen?
    • So ein Quatsch, dann würde die Garantie ja auch erlöschen, wenn ich unsere Kühltasche mit Entladeschutzfunktion in die Steckdose mit Dauerstromanschluß einstecke und nach Abstellen des Autos weiterlaufen lasse....

      Wieso soll das Bildmaterial nicht vor Gericht zugelassen sein. Es gibt immer mehr Urteile bei denen die Dash-Cam Aufzeichnungen zugelassen worden sind. Immer mehr Gerichte lassen die Aufnahmen zu.

      Aber das war nicht die Frage, die Frage war, ob die Garantie dadurch beeinflusst wird.
      Fährst Du rückwärts an den Baum, verkleinert sich der Kofferraum!

      89.012 km ---> ~ 6,56 l / 100 km bei sparsamster Fahrweise
    • Wieso sollte die weg sein? Is die Steckdose Serie? Wenn ja is alles gut. Wenn selbst nach gerüstet dann nein. Keine Garantie mehr.

      Ist doch auch ganz logisch wenn man eine Sekunde überlegt.

      Ihr greift in die Bordelektronik ein und verändert diese bzw hängt einen Verbraucher an der von Kia bei der Berechnung des Gesamtstroms, Ruhestroms etc nicht berücksichtigt wurde und somit auch nicht abgesichert ist. Weder vom Kabelquerschnitt noch von der Sicherung ansich. Somit verändert ihr den Zustand der Elektronik und ihr denkt ihr hab weiterhin Garantie? *dudoof*

      Baus von Kia ein und alles is gut aber selbst eingebaut is auch selbstverantwortlich wenn was kaputt geht.


      Du verlierst auch die Lackgarantie wenn du die zb diese Viperstreifen aufklebst. Kauf Sie für teuer Geld im KIA Zubehör und die Garantie bleibt weil von KIA freigegeben
    • Also darf man nichts in die Steckdosen einstecken. Die dienen nur zur Zierde....

      So einen Quatsch habe ich noch nie gehört.
      :rofl: :rofl:

      Dann bitte die entsprechende Garantieklausel veröffentlichen und nicht nur einfach was schreiben. Das muss ja dann explizit in den Garantiebedingungen aufgeführt sein.
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    • Bevor du dein gefährliches Habwissen weiter verbreitest schreib lieber nichts mehr :rofl:

      Parkraumüberwachung sind verboten. Lies dir mal durch was eine Dashcam können muss damit sie als solche verwendet werden darf. Was Gerichte zu lassen und was nicht liegt beim Gericht selbst und wird bei jedem Fall neu entschieden. Nur weil es bei 10 Leuten zugelassen wird heißt es nicht dass Nr11 auch damit durch kommt. In Bayern sind Dashcams zb grundsätzlich verboten.

      Btt: Schreib doch KIA an. Die sagen dir welchen Teil der Garantie du verlierst oder nicht.
    • @Strömsi
      Sorry, aber wenn es darum geht, mit Halbwissen um sich zu schmeißen, bist du auch ganz weit mit vorn dabei... Es gibt bis jetzt genau 3 rechtsrelevante Urteile in D. Und ein Verbot besteht zum aktuellen Zeitpunkt in keinster Weise.

      Klick

      Und die Nummer in Bayern und NRW ist anfechtbar, da es keine rechtliche Grundlage gibt. Jeder, der Einspruch gegen sein Bußgeld erhoben hat, ist auch damit durchgekommen ;) Und auch im schlimmsten Fall kann dir keiner irgendwas, solang man die Videos nicht weitergibt. Denn für den privaten Gebrauch kannst du filmen was und wen du willst. Rechtlich kannst du erst belangt werden, wenn diese Videos an Versicherung/Polizei weitergegeben werden.

      Und zum Anschluss nimmt man einen direkte Leitung zur Batterie mit Saver. Dann geht auch keine Garantie verloren. Hierzu gibt es nämlich ganz viele Urteile. ;)

      Ein Kunde hat das Recht, an seinem Wagen beliebiges Zubehör nachzurüsten, sofern dieses keine direkte Beeinträchtigung auf das Fahrzeug hat und ggf. Sicherungsmaßnahem getroffen wurden. Wäre dem nicht so, würde ja bereits der Einbau einer Standheizung den kompletten Garantieverlust von so ziemlich allen Teilen an deinem Fahrzeug bedeuten. Also völliger Blödsinn.
    • Strömsi schrieb:

      ...Schreib doch KIA an. Die sagen dir welchen Teil der Garantie du verlierst oder nicht
      Warum sollte ich KIA anschreiben, wenn du es doch zu 100% weisst und ja auch behauptest. Dann weißt du doch wo es steht.... :rofl:

      Na dann werde ich mal alle Steckdosen im Auto zukleben und auch den USB-Anschluß zumachen. Nicht dass durch das Benutzen der Anschlüsse dann noch die Garantie erlischt....
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    • ... macht schon viel Sinn, wenn man Verbraucher an den vorhandenen Anschlüssen benutzen kann/ darf :D , insbesondere auch dashcams wenn Dauerstrom anliegt. Ein Garantieverlust sollte also nicht zu befürchten sein.
      Eine rechtliche Diskussion macht jedoch wenig Sinn, da es verschiedene Rechtsauffassungen gibt, doch hab` ich mir eine eigene Meinung gebildet und bin der Auffassung, dass für dashcams nach § 6b Abs. 3 S. 1 BDSG keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen, insbesondere dann nicht, wenn die gesammelten Daten nicht veröffentlicht und ständig gelöscht/ überschrieben werden (§ 6b Abs. 5 BDSG). Inzwischen benutzen auch immer mehr Gerichte die Daten - ist ja auch naheliegend und erleichtert die Arbeit enorm. Der "verfolgte Zweck" ist die Klärung möglicher Unfallsituationen und der Schutz des Eigentums wie es Kaufhäuser z. B. auch machen.
      Wie geschrieben entspricht dies lediglich meiner Meinung.
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    • Hier noch mal ein Link zu meiner Aussage.

      adac.de/infotestrat/ratgeber-v…19666&SourcePageId=202144

      Ich sehe das ziemlich gleich wie mein Vorredner. Diese ganze blöde Diskussion gab es am Anfang auch bei Überwachungskameras, die den Außenbereich von Gebäuden, und somit Anliegen die Straßen überwacht haben. Da war auch ein Riesentamtam und Firlefanz, einige Jahre später wurde es dann doch zugelassen weil es nur Momentaufnahmen sind und der Vordergründige Aspekt ein anderer war.