Moin....
1. so die Bereifung in der Zulassungsbescheinigung steht oder der COC kein Problem
2. Das Gutachten mal genau lesen, ab und an steht da zb drin das sollte die Reifengröße nicht in der Zulassungsbescheinigung bzw COC drin stehen, eine Eintragung erfolgen muss
3. zu 2, ab und an steht aber auch drin das man dank der ABE (so es eine ABE ist und kein Teilegutachten ) auch bei Abweichender Reifengröße keine EIntragung benötigt da diese durch die ABE abgedeckt ist
4. ich habe mir zb gerade 17er geholt, 225/55 17 , stehen weder in der Zulassungsbescheinigung noch in der COC drin, allerdings in meiner ABE mit Sonderfreigabe ohne Eintragung in der Zulassungsbescheinigung.
Gruß
Axel
1. so die Bereifung in der Zulassungsbescheinigung steht oder der COC kein Problem
2. Das Gutachten mal genau lesen, ab und an steht da zb drin das sollte die Reifengröße nicht in der Zulassungsbescheinigung bzw COC drin stehen, eine Eintragung erfolgen muss
3. zu 2, ab und an steht aber auch drin das man dank der ABE (so es eine ABE ist und kein Teilegutachten ) auch bei Abweichender Reifengröße keine EIntragung benötigt da diese durch die ABE abgedeckt ist
4. ich habe mir zb gerade 17er geholt, 225/55 17 , stehen weder in der Zulassungsbescheinigung noch in der COC drin, allerdings in meiner ABE mit Sonderfreigabe ohne Eintragung in der Zulassungsbescheinigung.
Gruß
Axel