Erfahrungen mit EU Fahrzeugen

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    • Hallo,

      ich will das Thema EU-Fahrzeug nochmal aufgreifen und meine Erfahrung berichten. Ich habe meinen Sporty seit gut 2 Wochen. Er kommt aus Holland. Ich habe den 1,6 T-GDI AWD 7 DCT in der GT-Plus Line Ausstattung.
      Bevor ich den Wagen bestellt habe, habe ich die Ausstattungsliste komplett verglichen und dank Google aus dem holländischen Preislist übersetzt. Also die Ausstattung war mit der deutsch bis auf einen Punkt komplett identisch. Das einzige was fehlt ist das automatische Einparken. Darauf kann ich aber verzichten, das schaffe ich noch alleine. Habe sogar die Bilder im Prospekt verglichen. Auch die sind mit dem deutschen Prospekt (bis auf das Parksystem) identisch. Die Bestellung lief über einen Händler in der von Mainz. Alles vollkommen problemlos. Lieferzeit war zwischen 12 und 16 Wochen angegeben. Nach 12 Wochen war das Fahrzeug da. Ohne ausländische Tageszulassung. Ich bin der Erstbesitzer. Toller Händler.
      Ob ich beim Kundendienst und dem Kartenupdate Problem haben werde weiß ich noch nicht. Aber wenn der Händler sich quer stellt werde ich ihm fragen ober er 7 Jahre lang mit mir Geld beim Kundendienst verdienen will oder nicht.

      soweit meine Erfahrungen.
    • Dann solltest Du Dir diese Angaben nachträglich einholen und unbedingt schriftlich fixieren lassen, sonst hat der Händler Zeit bis zum nächsten Modellwechsel, um irgendwann vielleicht mal Deine Bestellung zu erfüllen... :huh:
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

      ...Nobody ist perfect!..."Hallo - I`m Nobody!"
      8)
    • Das stimmt nicht. Wenn keine Leistungszeit vereinbart ist, kann man nach §271 BGB die Leistung sofort fordern, es sei denn aus den Umständen ergibt sich etwas anderes. Aus den Umständen ergibt sich dann die übliche Zeit, die es braucht für den Bestellablauf. Dürfte wohl so bei etwa 3 Monaten liegen.

      Mir ging es aber eher darum, ob ihr von eurem EU Händler nach der Bestellung einen konkreten unverbindlichen Liefertermin genannt bekommen habt?
    • Moin,
      mein Soul musste ich ob der idiotischen Modellplanung seitens KIA-D bei einem EU-Händler bestellen.
      Unterschied zum D-Modell: keine Einparkhilfe (das kann ich genauso verschmerzen wie C-Klaus!), dafür auch kein An/Abschalter für das Start/Stop-System
      (was ich äußert praktisch finde !!!).
      Im Angebot waren 4 Monate Lieferzeit genannt, bei der Bestellung auf einmal 6 !!! Najaaa.... Dafür erhielt ich statt des MJ16 einen MJ17.
      Das Auto war 5 Tage vor Rücktrittsfrist "plötzlich" da.... Schon komisch, aber in der Summe lief es genauso gut/schlecht wie beim Vertragshändler-
      idS MTR
    • mabeh schrieb:

      Das stimmt nicht. Wenn keine Leistungszeit vereinbart ist, kann man nach §271 BGB die Leistung sofort fordern
      Da hast Du schon Recht - aber in diesem Fall muss der Käufer von sich aus aktiv werden und "sein Verlangen äußern" und - da der Händler wohl kaum sofort liefern wird - kommt er auch nicht drum herum, erst einmal den Händler mit einer Fristsetzung in Verzug zu setzen. Dann hat der Händler immer noch eine nach den konkreten Umständen angemessene Zeit, zu liefern, was bei EU-Fahrzeugen wohl wieder auf mehrere Wochen oder gar Monate hinaus laufen dürfte. Im Ergebnis dauert das dann wohl noch länger.
      Ist hingegen ein bei Vertragsabschluss vereinbarter unverbindlicher Liefertermin abgelaufen, kann man dem Händler eine kurze Frist setzen und ihn so besser in Zugzwang bringen (oder eben dann konsequenterweise zurücktreten).
      ab 02.03.2023 KIA Sportage (NQ) 1,6 T-GDI Automatik, Schwarz metallic, 150 PS Mild-Hybrid, Spirit
      [ab 10.2010 KIA Cee`d (ED) 1.4 Facelift / ab 01.2015 KIA Cee`d (JD) 1.6 GDI Automatic]

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      8)
    • @shaddow
      Tut mir leid, aber das stimmt auch nicht. Wenn der Händler nicht liefert, musst Du bei nem unverbindlichen Termine in der Regel ebenso aktiv werden, wie in meinem Fall. Unverbindlicher Liefertermin bedeutet in den meisten Fällen nach den meisten AGB, dass Du etwa 6 Wochen über den unverbindlichen Termin warten musst und dann erst kannst Du den Händler in Verzug setzen und ne verbindliche Lieferfrist setzen. Genau so läuft es, wenn die Zeit nach 271 bgb bestimmbar ist. Der nach den Umständen bestimmbare Termn ist in etwa so wie der Unverbindliche.

      Etwas anderes gilt nur bei einem verbindlichen Liefertermin. Abseits von Bestandsfahrzeugen wird man den aber kaum einmal vereinbart bekommen.

      Der Fairness halber muss ich sagen, dass ich mich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht da ganz gut auskenne.

      Danke im Übrigen für eure Lieferzeitangaben. Das ging ja mit mehr oder weniger 2 Monaten dann doch ganz schnell und lässt hoffen.

      Vg
      Mabeh